Intelligenz- und Wochenblatt für Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. /HF 7^. Mittwochs, den 17. September. 18S6. Nekauutmachung, für die Localschulinspectoren, Schulvorstände und Schulgemeinden im Amts bezirke Frankenberg. Nack einer Verordnung der Königlichen Kreisdirection zu Zwickau vom 31. Juli jetzigen Jahres hat das Königliche Ministerium des Cultus und öffentlichen Unte-richts für angemessen befunden, daß künftig bei der Entschließung auf Gesuche um Entlassung eines Kindes aus der Schule vor Been digung der gesetzlichen Schulzeit, sie mögen nun blos auf Erlaß eines halben JahreS an letzterer, welcher nach § 85. der Ausführungsverordnung zum Volksschulgesetze vom 9. Juni 1835 von dem Sckulvorstande im Einverständnisse mit dem Localschulinspector gewahrt werden kann, oder auf noch frühere Entlassung, wozu es nach § 86. derselben Verordnung der Genehmigung der vorgesetzten Consistorialbehörde bedarf, gerichtet sein, auch auf die etwa vorgekommenen Schulversäumniffe des betreffenden Kindes mit Rücksicht genommen werde, dergestalt, daß nach Befinden die nachgesuchte Dispensation vor Erfüllung der gesetzlichen Schulzeit zu versagen ist, wenn das Kind zu häufig ohne genügende Entschuldigung (§ 64 des Volksschulgesetzes vom 6. Juli 1835) die Schule versäumt hat. Der ergangenen Verordnung zufolge werden diese Entschließungen der hohen Behörde hierdurch nicht nur zur Kenntniß der Einzelnen in den Gemeinden gebracht, sondern es werden auch die Herren Lo calschulinspectoren, sowie die Sckulvorstande im Bereiche der unterzeichneten Schulinspectionen hier durch angewiesen, sowohl in denjenigen Fällen, in welchen auf dergleichen Entlaßgesuche nach dem be- reits angezogenen 8 85 von ihnen selbst Entschließung zu fasse« ist, sich hiernach zu achten, sondern auch in solchen Fällen, in denen die Dispensation von der Genehmigung der vorgesetzten Consistorial- behürde abhängt und daher an selbige deshalb Bericht zu erstatten ist, bei der Anzeige derartiger Ge suche an die Superintendentür jedesmal die Zahl der von dem betreffenden Kinde verhangenen Schul versäumnisse, sowohl der entschuldigten als unentsckuldigten, mit anzugeben. Chemnitz und Frankenberg, den 12. September 1856. Die Königlichen Schulinspectionen im Amtsbezirke Frankenberg. Schlegel, 8, bl Körner, 8. Gensel. Hülsern f. Auch der in der Nacht vom 9. zum 10. dieses Monats in dem voigtländischen Städtchen Adorf ausgcbrochene Brand, welchem im Ganzen 64 Brandkatasternummern, mit zusam men 130 und etlichen Gebäuden zum Opfer gefallen find, hat abermals über eine zahlreiche Menge Sächsischer Staatsangehöriger großes Elend gebracht und Viele ihren, ohnehin nur geringen Habe gänzlich beraubt. Hat nun auch der durch dieses Unglück herbcigeführten Dedrängniß für die erste Zeit die am dringendsten benöthigte Abhülfe geschafft werden können, ohne die öffentliche Mildthä-