c., ladet ltet um triegis. n kann Ü, wird S Lhlr. - .Ngr., Hafer 1 Thlr. tü Mr. bis 12 Ngr. zr., Ha rn VLCLt. r. Leo- , RatHS« Uob An- ender: hmitt. S »r 8 Uhr .s 8 Uhr n'ttag« 4 ., Rach- n., Ab- Uhr 30 ; 1V Uhr. Mittag- L Min., Mittag« tenau: i Min., Abends 7 Früh 5 !tags 12 lin. und , !I. . n -' Intelligenz- und Vochenktatt für Frankenberg mit Sachsenburg rmd Umgegend. 82. Mittwochs, ven 15. October. 1836. —————— Für Stadt Md Mud Vier gemeingefährliche Verbrecher, welche aussd^Strafanstalt "zu Zwickau entwichen, dann, nachdem sie neue Vergehen verübt, von dem Königlichen Gerichtsamt Meißen in Untersuchung genommen wurden und nun zur Strafverbüßung' in die gedachte Strafanstalt wiederum mit tels Schubes von Amt zu Amt eingelicfert werden sollten, sind auf dem Transport von Nossen nach Frankenberg gestern Abend beichercülbrechender Dämmerung dem, sie transpor- tirenden Nossener Diencrpersonal, in Folge instrüetionswidrigen Gebahrens des letzteren, an dem sogenannten rothen Berg entsprungen, von wo aus zwei nach Dittersbach zu, zwei hin gegen nach Sachsenburg, zu die Flucht ergriffen h-ben. ... . . Möglich, daß die EMprunUneLiW-?Müt^..ME aber auch, — oder der eine, ober der andere in der hiesigen Gegend sich umhertreibeu und sie beunruhigen können, inwiefern jene Sträflinge, bei Entblößung von allen Subsistenzmitteln, zu Ver übung neuer "Eigcnthumsverbrcchen geneigt sein dürften. . . » ' Zwar ist bereits von der unterzeichneten Behörde die Assistenz der Königlichen Förstoffici- anten, wie der Gendarmerie in Anspruch genommen worden, gleichwohl aber findet man es für angemessen, das Publikum in Stadt und Land von, dem Vorgang zu unterrichten, wäh rend zugleich den Qrtsgcrichten auf den Dorfschaften Weisung zugehet, bis auf Weitere- die Nachtwachen zu verdoppeln. ' Frankenberg, am 14. Oktober 1856. Das Königliche G e r t« S a m t. Notwendige VerstMetüüg. ' , Von dem unterzeichneten Königlichen Geriwtsamte sollen ' - den neunzehnten December 1856 die dem Seifensiedermeister und Schänkwirth August Wagner in Frankenberg zugehörrgjen Grund stücke und zwar: 1) das Haus mit Garten Nr. 234^ und Nr. 234^ »uh deS Flurbuchs, Ar. 234 deS Brandkatasters und Nr. 216 des Grund- und HypotAenbuch'S für Frankenberg, in wel chem zeilher die Schankwirthschast betrieben worden'iw, und ' 2) das Feldstück Nr. 335 sub v. des Flurbuchs und Nr. 6V7 deS Grund- und'Hypotheken- > buchs für Frankenberg, Von welchen das Erstere auf 3352 Thlr. —- —-, das Letztere aber auf 660 Thlr. —, —beide unter Berücksichtigung der Abgaben gewürdert worden find, notwendiger Weise »ersteigert werden,