Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. AmMstt M WmA Grncdtsllmles M M SIMrMes 8« «KmckeirkerS. . 21. Sonnabends, den Verordnung, die Fixation der VrandveHcherung-deiträge für da- Iaht 1858 bBefsM^ , Mit Genehmigung Sr. Majestät deS Lömgs und auf Gmnd der znstimmenden Erklärung der vtt« sammelten Stände ist der Beschluß gefaßt worden, daß ») die Feststellung der BrandverficherüngSbeitrage nach Maßgabe tz. 43 deS Gesetze- vom 14. November 1835 für jetzt nur provisorisch für das Jahr 1858 zu erfolgen habe und bj die Brandversicherungsbeiträge bei dem ersten und nöthigeu Falls auch bei dem zweiten diesjährigen Termine am 1. April und 1. Oktober nach Höhe von — 11 Ngr. 2 Pf. auf'S ganze Jahr von je 100 Lhlr. oder von — 1 Ngr. 4 Pf. aus's halbe Jahr von je 25 Lhlr. — — Versicherungssumme ? zu erheben sein. Indem das Mnisterium des Innern solches mit dem Hinzufüaen bekannt wydt, daß für den HaS einer etwa möglichen weiteren Herabsetzung der Lraudcaffeubeitrage die Ausgleichung bei spater» Ler-, minen der laufenden Finanzperiode Vorbehalten bleibt, werden alle Besitzer und Berryaltrr catastrirter Gebäude hiermit angewiesen, die gedachten Beiträge nach obigen Sätzen zu den beiden, auf de» I. April und 1. Oktober d. I. fallenden Zahlungsterminen zu gleichen Raten mit — 5 Ngr. 6 Pf. von je 100 Thlr. oder — 1 Ngr. 4 Pf. von je 25 Lhkr. der Versicherungssumme an die betreffenden Obrigkeiten und beziehentlich an di« von diesen bestellten stocalrinnehmer uNaW gefordert adzusühren, wogegen Vie Obrigkeiten gehalten sind, diese Beiträge vorschriftsmäßig zu heben und an die BrandverstcherUngsraffe abzuliefern. ? - Dresden, den 4. März 1858. " M i n i st e r i u m d r S I n n e r n,, 7 ' Frhr. v. Beust. ' Lehchann, S. Oeffentlicher Dank. Die in unserer Stadt geborene, am 5. Februar d. A. zu Leipzig verstorbene, MdgW Julie Ehrenberg geb. Ranft hat durch leHtwillige Verfügung vom 10. Zanuar 1LA6 den Armen unserer Stadt ein Legat von ^200 Thlrn. — - —- mit der Bestimmmyt aus- gesetzt, daß die Zinsen davon alljährlich an einige alte verschämte Arme vertheüt oder al» Beitrag zu einer SpeGanstalt verwendet werden sollen. .' Indem wir Solches andurch zur Kenntniß unserer Mitbürger bringen^ rufen wir d^r ^>le« Vermächtnißspenderktt unfern herzlichsten Dank in die Ewigkeit nach und wiederholen auch