Intelligenz- und Mochenbtatt . . für Frankellberg mtt Sachsenburg und Umgegend. Hmisblstt Les Homgl. GerMssucks Mä Ses ItMtrMes «s MsnKenLerF. .' ' : , 6A. Mittwochs, den 11. August. 1838; : Bekanntmachung für das städtische Publikum. - , Der hier angestellte städtische Polizridiener Lange wird vom 14. dieses MonatS an in dem, auf der Freiberger Gaffe «ab wo. 228 6»t. gelegenen S eelig er'scheu Hause seine Wohnung haben. Frankenberg, den 5. August 1858. . Das Königliche G erichtsa m t daselbst. ' Gensel. Aufforderung an die Dorfschasten des Amtsbezirks, und deren Gemeinde-Vertretungen. Wie der Landschaft bekannt, ist durch die neuerdings in mehreren Theilen des Sächsischen Batepe landes stattgefundenen Wafferfluthen namentlich der RegierungK>ezirk Zwickau, und vor Allem l»s Muldenthal mit mehrern seiner Seitenthäler, sehr hart betroffen worden und dadurch über viele seiner , Bewohner ein großer Nothstand hereingebrochen, indem sie theils ihrer Wohnungen, theilS auch eines beträchtlichen Theils ihrer Habe beraubt worden sind. ' Ist nun schleunige Hülfe den Betroffenen nöthig, so werden mit Bezugnahme auf die von mehr««» Seiten ausgegangenen Hülferufe, die Herren Gemeindevorstände ersucht, die Einsammlung milder TabeU' ihres OrtS in geeigneter Weise zu veranstalten und den Ertrag, über welchen man in dem Amtsblatt quittiren wird, bis Ende dieses MonatS hier an den mit der Empfangnahme beauftragten Rendant Bräunlich abzuliefrrn. Da sich hier nicht übersehen läßt, welche der betroffenen Ortschaften die am meisten hülfsbedürftigen sind, so gehet das Absehen des Gerichtsamtes dahin, den Gesammtbetrag an die Kanzlei der König lichen hohen KreiSdirection, wegen entsprechender Verwendung nach, der Letzteren Ermessen, tinzufendeu.^ Indem man dies veröffentlicht, gestattet der unterzeichnete Beamte auch für seine Person sich die Bitte an alle Diejenigen, welche Andern mit einer Gabe helfen können, ihren Wohlthätigkcitsfinn bei der bevorstehenden Einsammlung freundlichst zu bethätigen. Frankenberg, am 6. August 1858. ' . > Das Königliche GerichtSamt daselbst. - Gensel - ' ' - . Rekalmlmachung. Die Herren Armenpfleger erhalten Anweisung, die ihnen in ihren Bezirken zufließenden Gaben für die durch die Wassersnoth beschädigten Muldemhaler anzunehmen und bis zum 14. August d. I, au-