' / . 'S V > Intelligenz- und wochmktatt für - / ' Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. Amtsblatt Les Honigl. Gembtsamtes mä Les Staätratkes M MsnkenbekA. 70. Sonnabends, den 28. August. 18Ä8^ Bekanntmachung. Für unsere Mitbürger und alle Diejenigen, welche sich bei der allhier veranstalteten Sammlung von Liebesgaben für die durch Wassersnoth, bedrängten Muldenthaler so zahlreich und edelsinnig drtheUigt haben, bringen wir nachstehende, heute an uns gelangte Verordnung der K. hohen Kreiödirrction zur öffentlichen Kenntniß. - F ra n kenbrrg, am 24. August 1858. Der Stadtrat h. — Meltzer, Bürgermeister. . Indem die Königliche Kreis-Direktion, vorbehältlich der öffentlichen Quittungsleistung, den Em* pfang der von dem Stadtrath zu Frankenberg mittels Berichtes vom 18.^20. dieses Monats ringe- sendeten 300 Thaler für die Wafferbeschädigten in Glauchau und Umgegend bekennt, kann Sie nicht umhin, ihre Befriedigung über die in dem Berichte geschilderte lebhafte Betheiligung der Einwohner schaft von Frankenberg an dem fraglichen Liebeswerk auszusprechen. - '. Zwickau, den 21. August 1858. Königliche Kreis-Dir« c.t i o a. «hde. - , - ' Schmiedel» kelrsiwtmaelmnA. Vom nächsten Montag an — 30. August — wird die Freiberger Straße eines beim Hause 204 nothwendigen Schleußenbaues halber auf einige Tage gesperrt, es haben deshalb Fuhr werke, welche von der Stadt aus auf die Freiberger Halbchauffee oder von dieser aus in die Stadt gelangen wollen, einstweilen die Schulgaffe und den Weg am Gottesacker zu passiren. Frankenberg, am 26. August 1858. Der Stadtrath. Meltzer, Bürgermeister. Bekanntmachung, das Aufschütten von Kehricht, Scherben u. s. w. betreffend. / Da die bisher ergangenen Erinnerungen und Warnungen in Bezug auf das Aufschütten von Keh- richt, Scherben u. s. w. an Straßenrändern, Zäunen u. s. w. nicht gefruchtet haben, so werden an dir Stelle der zeitherigen folgende anderweite Bestimmungen gesetzt: " Wer Schutt, Scherben, Kehricht und andere dergleichen Abgänge, um solche auf bequem« Weise loS zu werden, auf öffentliche Straßen und Plätze, an Ränder, Gartenzäune, in Gräben, Winkel und an andere Orte hinschüttet, an welchen diese Abgänge zum öffentlichen Aergerniß gereichen oder anderen Grundstücksbesitzern Nachtheile und Belästigungen bringen, oder für Menschen — wie B.