Intelligenz- und Wochenblatt -».j.. : . . Ui . < - . :: :, -.^ .. . - ./ Frmkenberg mt Sachsenburg und Umgegend. Amtsblatt äes Hömgl. Gerirbtsamtes mä Lys AWtraikes so «Frankenberg. 83. Mittwochs, den 26. Oktober. R83d^» / < ! den v Bekanntmachung, das Schlachten von Kälbern betreffend. läuft die Frist zur Abführung der Gewerbe und Personatst»»««» ah nnd^ es ist darnach von Restanten militärische Ererution zu gewärtigen. Frankenberg, am 24. Oktober 1859 der Erecution vev« t a d t r a kih. Bürgerureister. die Gewerbe- und Perfonalstenern betreffend. Nächsten Donnerstag, . , --. ben 27. Gce»S«t-^ -- . Da vielfach gemachten Erfahrungen zu Folge das Fleisch von-zu jungen Kälbern zum Genüsse un tauglich ist und selbst für die Gesundheit nachthcilig werden kann, so sind bereits in einer „Belehrung", welche im Jahre 1837 auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern über die Eigenschaf ten des Schlachtviehes und des Fleisches bekannt gemacht worden ist, die Fleischer darauf hingewttstn worden, nur solche Kalber zu schlachten, welche wenigstens LL Tage alt oder bei wes» chen bereits sämmtliche acht Scheidezähne anSgebrochen find: : 5^/: L Da jedoch dieser Anweisung zeither noch rmmer nicht gehörig. nachgegaNAen chordev Ä,. jo? werdlams neuere Anordnung der Königlichen KeeiSdirection zu Zwickau hiermit i^ '.'öffeMicheu Kemrlai- Dw bracht, daß sich diejenigen Fleischer, die Kälber geschlachtet hüben, «eM« nicht weuijMsS. 14 Adae alt oder bei welchen nicht dereils sämmtliche 8 Schridezähne auSgrbrochen find', d« Gö«st»»»tW<r Der St a d t ra th X Meltzer, Bürgermeister: RekMlltmaMmg, die Grundsteuerbeiträge Ibetreffend. Di« Grundsteuerbeitrage auf den vierten Terneiu l. I. sind auf Grund deS GefetzrS vom 26. Februar 1858 mit > -- ' - zwei Pfecknige»^ von jeder Steuereinheit spätestens bis zum 12. Rovernberrl I abzuführen. Nach Ablauf dieses Termins wird gegen ViklSäüMigen sofort mit fahren wkrden. r v ' Frankenberg, am 24. Oktober 1859. - D « r S / ..... M-ltz«,