Intelligenz- und Wochenblatt für Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. Amtsblatt ärs Hömgl. Gerrcbtsrmrtes mä Les Mätraüres Ar Msnkenderg. NA. Mittwochs, den 30. November. R8AN» Bekanntmachung Für die Magdeburger Feuerversicherungsgesellfchatt ist auf deren Antrag, an Stell« d«S Kaufmanns Herrn Heinrich Schreiber'S zu Mittweida, dessen bisher noch in dem Bezirke der unterzeichneten Amtshauptmannschaft geführte Agentur dem Hausbesitzer und Lotteriecollecteur, Herrn Joha«« Friedrich Thränitz zu Frankenberg übertragen, letzterer auch zu dieser Funktion behörig verpflichtet und hierseits bestätigt worden. Chemnitz, den 17ten November 1859. . Die Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a s 1. Bruckner re» — , > -t— - '7 Bekanntmachung. Sämmtliche zu diesjähriger MannschaftS-Aushebung am I. Ndvbr. d. I. bei dem unterzeichneten Stadtrathe angemeldeten jungen Mannschaften haben sich nächsten 3. Deeember d. I , BvtrttittagS S Uhr, vor der Rekrutirungs - Commisfion in» Gasthofe zum schwärzet» Roß allhier zu gestellen. Für etwaige Reclamationen ist als Schlußtermin . der 17. December I8SN > festgesetzt und als Ort der RerlamationSverhandlungen das Gasthaus zur Linde in Chemnitz bestimmt. Bis zu und mit diesem Termine und zwar in letzterem bis Mittags 12 Uhr sind alle Reklamatio nen bei Verlust des Anspruchs auf etwaige Befreiung bei der BezirkSauShebungs - Commission zu bewirken. Im Reclamations-Termin selbst hat jeder Reclamant vor der Aushebungs-Commission'zu Anhörung der von derselben auf die angebrachte Reklamation ertheilten Entscheidung in Person sich einzusindxn und bei seinem Nichterscheinen zu gewärtigen, daß die ihn betreffende Entscheidung Nachmittags 5 Uhr desselben TageS als bekannt gemacht werde angesehen werden. Frankenberg, am 12. November 1859. Der Stadtrat h. Meltzer, Bürgermeister. Bekanntmachung, die diesjährige Stadtverordneten - Ergänzungswahl betreffend. Nachdem die zur diesjährigen Stadtverordneten-ErgänzungSwahl erforderlich« Wahlliste von d-r Wahldeputatiön auSgrfertigt und auf 14 Lage im Rathhaufr an dem für Bekanntmachungen bestimm ten Orte öffentlich auSgehängt word«n ist, wird dies mildem Bemerken «»durch zur Krnntniß der