^Intelligenz- und Mqchmbtatt I .» ' '' für . - v'- - ' - ' ' Frankenberg mit Sachsenburg «nd Umgegend. Amt5blNtt Ses Homgl. Gerirktssurtes mä äes Mütrsür« Al «KMlMderg. . V9» Mittwochs, den 3. October. 1800« LekanntmaokuLx, die Einsperrung der Hunde betreffend. , Am 25. September d. I. ist beim Kämmergute Sachsenburg ein kleiner, zottiger, schmutzig-gelb», licher Fuhrmannshund erschossen worden, welcher allen Anzeichen nach von der Tollwuth befallen gewesen ist. / . Da dieser Hund auf der Frankenberg »Mittweidaer Chaussee von Frankenberg her nach da« Schlosse Sachsenburg zugekommen und da ein ähnlicher Hund am 25. September fchh in hiesiger Stabt (in der Leichstraße und im Gut« Neubau) gesehen wordeN ist, so sind wir veranlaßt, in Gemäßheit Z 12 des Mandates vom 2. April 1796 und neuerer Verordnungen zu bestimmen, datz »Le im Stadtbezirke von heute ab, auf zwölf Woche« eiazusperre« «od dabet gehörig zn überwachen find, damit, wenn sich an dealpinen oder andere» Hunde in Folge erlittenen ÄtsseS' Zeichen von Lollwuth bemerken lasse», sofort^di« nöthigen Vorkehrungen getroffen werden können. Wer das Einsperren seines Hundes unterläßt, hat sich unnachsichtlich einer Geldstrafe von — - 25 Ngr. —- oder verhältnißmäßigtr Gefängnißstrafe, außerdem aber deS WegfapgenS deS Hunde- zu gewärtigen. ' , ' Wer an seinem Hunde Spuren von Lollwuth bemerkt, und dies nicht sofort «Wer anzeigt, wird mit einer Geldbuße von 5 Lhlr. —. —. oder 14tägigem Gefängniß bestraft werden. Franken berg, am 2H. September 1860. Ker S t a d t r a,t h. - : ' Meltzer, Bürgermeister. ReKanntmachuM das Befahren des Seilergäßchens mit Handwagen rc. betreffend. DaS Befahren des Seilergäßchens mit Handwagen, so wie auch mit Schubkarren wird — da hier- . durch die Passage behindert und beziehentlich gesperrt, so wie die Böschung deS Wassergrabens ruinirt zu werden pflegt — von jetzt an bei Einem Thaler Strafe verboten. Frankenberg, am 28. Septbr. 1860. D e r S t a d t r a t h. Meltzer, Bürgermeister. Bekanntmachung, die Sonntagsschule betreffend- Dom 7. October d. I. a» werden bei der Sonntagöschule die zeither ftüh von 6 bis 8 Uhr ertheilten Unterrichtsstunden Vormittags von LV bis 12 Uhr, die Zeichnen-Unternchtsstunden dagegen -