Ä i- !SBW7 Der Stadtradh. Frankenberg, aar bS. August 1860. das Aehrenlesen rc. betreffend. . ' , Gemäß einer Verordnung des Königs. KreiSdirection zu Zwickau wird zur öffentlichen Kenntniß ge*^ bracht, daß das Aeßrenlesen und Kartoffelfioppeln ohne ausdrückliche Genehmigung desjenigen Grund stücksbesitzers, auf besten Feldern dasselbe erfolgt , durchaus unstatthaft ist uUd daß gegen dicheaigrn, welche beim unerlaubten A«hr«fileseU und Kartoffelstoppeln betroffen «erden, mit gebührender Strenge, nach Befinden unter Anwendung der Bestimmungen in Art. S unter 2, 4 und 6 deS Gesetzes, Ke Forst-, Feld» und Gartendiebstähl« u. s. w. betreffend^ vom 11. August 18SS, verfahren «erdrn Wird. . ' ' c' WkanntmachlUtg. Der 2tx diesjährige hiesige N Rütz- ««d Biehmat wird Dienstag nach Mariä Geburt, den 11. September, abgehalten. - Frankenbergs am 29. August 1860. Quartal der Weberinnuna. Künftigen 17. September früh 9 Uhr soll das Quartal Vincis quf dem Webermeisterhause adgr- halten werden. Alle InnungSmeister, besonders diejenigen, welche an der Verhandlung mit Antheil Meltzer, Bürgermeister.^ - - - —*4 ' - .c , . . . WOWls-Bekamtmachung. Zn der Nacht vom 29, zu» M. vorigen Monats ist in GunnerSdorf ein mit eisernen Achsm^er« skhener, größerer Handwagen, mir Ausnahme der linken Leiterschwinge, deS Hinteren Schraubholzes und der Deichsel, schwarz gefirnißt, durch unbekannten Thäter entwendet worden, dessen Ausfindig machung die gegenwärtige Bekanntmachung bezweckt. Frankenberg, am 1. September 1860. DaS K Ku l gliche GerichtSamt d a s e l b st. ' . -Grasel. ' . ...c. VS. GoiwsbendS, den 8. Septembed. 5