'— Aachrichtsötatt und AezirksanzeiM LWSL LS Mittwochs, den ß. März. Zu beziehen durch allePuchhaudlunges und Post-Expeditionen. Amtsblatt des Königl. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenbera- , ..-.L L ' Bekanntmachung, die Stadt Frankenberg angehend. Die Befolgung nachstehender Vorschriften, die theilS durch deren Abdruck in diesem Blatt in den Jahren 1851 und 1855, theils durch Anschlag an Amlsstelle Veröffentlichung erlangt haben, wird wiederholt in Erinnerung gebracht. Frankenberg, am 2. März 1861.. , . Das Königliche G e rech t S a m t daselbst. " Gensel. - I) Jeder Fremde, welcher vnrüberyehend einen kürzeren oder längeren Aufenthalt in hiesiger Stüvt zu nehmen beabsichtigt, hat sich unter Abgabe der ihn tegitimirenden Papier« inwnchailb dxr nächster» 12 Stunden nach seinem Eintreffen im Gerichts-Amte persönlich anzumelde«, und empfängt, däfedn eS unbedenklich fällt, ihm den Aufenthalt zu gestatten, eine AufenthaltSkarte. 2) 7 '' . Jeder Fremde, welcher sich wesentlich hier niederzulaffen, seinen bleibende« Aufenthalt hier zw nehmen gedenkt, hat um die erforderliche Genehmigung hierzu bei dem Stadtrathe nachzusuchen, von Welchem ihm im Falle der Zulässigkeit seines Vorhabens eine Logiskarte ertheilt werden wirh. welche sofort im Gerichtsamt persönlich vorzuzeigen ist. r n E ''7 ' 3) / Jeder Hauswirth oder Miethbewohner, welcher einen Fremden ohne AufenthaltSkarte, öder LögiS- karte bei sich aufnimmt, verfällt in eine Geldstrafe von Einem Thaler LV Skgr , oder verhältnißmäßige Gefängnißstrafe. - .7 4) Hinsichtlich der in den Gasthöfen und Herbergen einkehrenden Fremden bewendet eS bei den dies- sallsigen besonderen Vorschriften. " . - > — i ' " kekuuntmuedunK. Vom Gesetz- und Verordnungsblatt ist - da- 2te Stück erschienen, enthaltend: kio. 8., Bekanntmachung, die Anleihe der Stadt Lengenfeld im Loigtlande betreffend, vom 10. Januar 1861; Ao. 9., Bekanntmachung, die dermalige Zusammensetzung deS LandtagsauSschuffet zu Verwal tung der Staatsschulden betreffend^ vom 31. Januar 1861; Ao. 10.^ Verordnung, Ernennung für die erste Kammer der Ständeverfammlung betreffend, vom 2. Februar 1861; Erscheint Mittwoch und Sonnabend. , Vierteljährlich 7'/- Ngr. ' >7 ^77