Erscheint Mittwoch und Sonnabend. Au beziehen durch alle Buchhandkm«« Vierteljährlich 7V- Ngr. lNNNb «GJI 4 und Post-Expeditione«. Nachrichlsblatt M BezirksMzcigcr. Amtsblatt des Königl. Gerichtsamtes und des Stadtraches zu Frankenberg. 7 AA. Mittwochs, den 22. November. AD6^» Aufforderung zum Declariren der Geld- und Werthfendungen. Für Briefe mit Geld- oder Werthinhalt, deren Werth auf -er Adreffe nicht angegeben ist, leistet die Postverwaltung den gesetzlichen Bestimmungen zufolge, im Falle deS Verlustes oder der Spo- liation am Inhalte keinen Schadenersatz. Im Interesse der Absender von Werthbeträgen liegt e» daher, den Werth auf der Adreffe anzugeben, dafern ste eS nicht vorziehen, den Betrag bei einer Post anstalt zur Wiederauszahlung an den zu bezeichnenden Empfänger einzuzahlen. Da indessen Geld- und Werthbeträge häufig noch in Briefen undeclarirt versendet werden, so wird das Publikum auf die Zweckmäßigkeit der WerthSangabe mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß die durch die WerthSangabe oder durch die vorgedachte baare Einzahlung entstehenden Mehrkosten nicht erheblich find und gegenüber der gebotenen Sicherheit kaum in Betracht kommen können. Leipzig, den 16. November 186.°». Königliche Ober-Poft-Direktion. von Auenmaller. Ke rfüg u n g an die Herren Gemeindevorstände des hiesigen Amtsbezirks. Vor der Königlichen RecrutirungS-Commisfion haben sich den 6. Deeember 1883 früh 8 Uhr die Mannschaften auS den AmtSortschaften Altenhain, AuerSwalde, Braunsdorf und DitterSbach, und - de« 7. Deeember 1883 früh 8 Uhr die Mannschaften auS den übrigen AmtSortschaften aus dem Geburtsjahre 184», sowie die bei früheren Aushebungen wegen noch zu erwartender Körperlänge, zeitlicher Untauglichkeit zurückgeftellten Mann schaften und zeitlich befreiten Familienernährer im Gasthofe zum schwarzen Rotz zu gestellen. Als ReklamationSlermin ist der 22. Deeember 1883 von Vormittags 8 Uhr an festgesetzt und als Ort der Abhaltung das Gasthaus zur Linde in Chemnitz bestimmt worden. - Bis zu und mit diesem Termine sind bis Mittags >2 Uhr alle Reklamationen bei Verlust de- An spruchs auf etwaige Befreiung bei der BezirkSauShebungS-Commisston zu bewirken und vorzubringen. Die Gemeindevorstände, welche die Mannschaften ihres OctS an die Aushebungsstelle Behufs etwaiger AuSkunftSertheilUng zu begleiten haben, werden daher angewiesen, den gestellungspflichtigen Mannschaf ten die GestellungSzeit und den Ort gehörig bekannt zu machen und sie zugleich auf den Reklamations termin und die dieSfallfigen gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen. / Frankenberg, am 2V. November 1865. DaS Königliche Gerichts amt. * ATregand. Simon. DiedstMsbekamitmachung. Gelegentlich des am 19. vorigen Monat- in dem DrechSler'schen Hause auf der Fabrikstraße hierselbst