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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 30.03.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-03-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187203306
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18720330
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18720330
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1872
- Monat1872-03
- Tag1872-03-30
- Monat1872-03
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rke, nicht an. Freunden cht, daß igen Ver- läftSjahre stand. zend. Gasthofe nie «nd > Vorträ- cher,hafte nach 10 ) schke. n werden spätesten» r zu ent- -lben an- ichter. t. igen An- öbach. Lust hat, ien, kann :n antre- krzog, 95. laden und hen durch l. izeige. zeige ich au beute erschienen digt wer- 2. rbert. c. — Rog. - Gerste t 1000 Kile o 58 Thlr. r. 20 Ngr. 172. ZO-FrancS- 8 Thlr. k Ngr. 1 Pf. König ¬ in Aus- ms das iber die bieten, ekündig- 38. Sonnabend, den 30. März. 1872. MilkeilbeMr Uachrichtsülatt und Bezirksanzeiger. Bekanntmachung. Das bevorstehende Kreis-Ersatz.Geschäft betr. Dem für das bevorstehende Kreis-Ersatz-Geschäft ausgestellten Geschäftsplane zufolge ist für den zum Aushebungsbezirke Oederan ge- , hörigen, die Ortschaften des Gerichtsamtsbezirkes, einschließlich der Stadt Frankenberg, umfassenden Musternngsbezirk - der 12. und 13. April dieses Jahres als Musterungs- und beziehentlich Loosungstermin festgesetzt worden. - ssZ Indem dieß hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, werden zugleich alle in dem obenbezeichneten Musterungsbezirke aufhältlichen, im Jahre 1852 geborenen Militärpflichtigen, svwie die Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche von den Ersatzbehörden noch keine, end gültige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben, einschließlich der disponibel Gebliebenen, und zwar unter Verweis auf die ihnen, durch die Ortsobrigkeitsn annoch zugehenden Vorladungen, andurch geladen, an den oben bezeichneten Tagen um ^8 Uhr Vormittags i« Gasthofe zum schwarzen Rost in Frankenberg persönlich vor der Königlichen Kreis-Ersatz-Commission — zu Vermeidung der für den Unterlassungsfall in HZ 176 b^m. 179 der Militär-Ersatz-Instruction augedroheten Strafen und sonstigen Nachtheile — sich zu gestellen uni» durch ihre Geburts- und beziehentlich Loosungs-Scheine zu legitimiren, wogegen man denselben das persönliche Erscheinen in dem LoosungS- lermine, welcher den 13. April dieses Jahres Mittags 12 Uhr in dem obengenannten Locale stattfindet, zu überlasten hat. Ferner werden" die Militärpflichtigen und diejenigen Personen, welche die Zurückstellung der ersteren, oder ^andere Begünstigungen rück- . - sichtlich deren Militärverhältnisse beantragen wollen, noch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, H ») daß sie nach 8 78 der Ersatz-Instruction verpflichtet sind, die zur Begründung derartiger Begünstigungen bestehenden Verhältnisse Einige Zeit vor Beginn der Musterung und spätestens im Musterungstermine selbst unter Ueberreichung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen — siehe unten die Bestimmung «ub 1 — zur Sprache zu bringen, indem auf die Verheißung eines nachträglich zu führen-' den Beweises keine Rücksicht genommen werden darf, und b) daß nach 8 108b derselben Instruction Reclamations-Anträge, welche der Kreis-Ersatz-Commission zur Prüfung und Begutachtung nicht vorgelegen haben, in der Regel von der Königlichen Departements-Ersatz-Commission gar nicht in Erwägung zu ziehen, sondern zurück- zuwetsen sind, sofern die Veranlassung zur Reclamation nicht etwa nach beendigtem Kreis-Ersatz-Geschäfte entstanden ist. Endlich werden folgende, von dem Königlichen Kriegs-Ministerium auf Grund 8 9 der Verordnung zur Ausführung der Bundes-Mili- 1är-Ersatz-Jnstruction in Bezug auf das Reclamationsverfahren rc. erlassene reglementarische Bestimmungen hiermit wiederholt zur öffentlichen Kenntniß gebracht: Ä 1) Zeugnisse, die zum Behufs der Befreiung vom Militärdienste und wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von den Stadträthen und Gerichtsämtern ausgestellt werden, müssen entweder auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse des darin Nachsuchenden, oder auf das Resultat eingezogener sorgfältiger Erkundigung darüber sich gründen; eine bloss amtliche Beglaubigung gemeinderäthlicher oder ortsgerichtlicher Atteste ist als ausreichend Nicht anzusehen. 2) Die Entscheidungen der Kreis-Ersatz-Commissionsn auf Reclamationen, die bis zum Musterungstermine angebracht werden, werden den dritten Tag darauf Mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reclamant zur Anhörung derselben sich nicht ein- gefunden hat. 4 - 3) Necurse gegen die Entscheidungen der Kreis-Ersatz-Commissionen wüsten bei Verlust derselben binnen zehn Tagen von dem Tage ab gerechnet, wo die Entscheidung der Kreis-Ersatz-Commission für publicirt anzusehen war (s. unter 2), bez. publicirt wurde, und zwar bis. Nachmittags 5 Uhr des zehnten Tages bei der Kreis-Ersatz-Commission unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen, aw-- gebracht werden (8 108 der Bundes-Militär-Ersatz-Jnstruction). H 4) Die Entscheidungen der Departements-Ersatz-Commissionen, welche nach 8 1087 der Bundes-Militär-Ersatz-Instruction mündlich zu. ertheilen und in die Listen einzutragen sind, gelten von und mit dem Tage der Eintragung in die Listen als publicirt. Vorstellungen dagegen, müssen binnen vierzehn Tagen vom Tage der Publikation an bei der Oberrecrutirungsbehörde (15 2 der Bundes-Mililär-Ersatz-Jnstruction) ein - Amtsblatt des Königl. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. „Der Herr ist -uiftrstanden, wahrhaftig er erstand!" Der Herr, den Gott zum Heile in diese Welt gesandt. <§r, der am Krenz sein Leben zum Opfer dargebracht, Ging, wie er cs verkündet, zur stillen Grabesnacht. Du bricht nach dreien Tagen der Sabbathmorgcn an, Im Geist seh'« wir die Frauen der Tranerstätte nah'». Sie fragen voller Kummer: „Wer wälzet ab den Stein?" Doch steh', die Gruft erhellet der Sonne gold'ner Schein. Ein heiliges Geheimniß wird ihnen offenbar, Sie bringen diese Kunde der frommen Jüngerschaar; Doch bald tritt selbst der Meister zu den Getreuen ein Und grüßt: „der Friede Gottes, er möge mit euch sein.' " Zum heiligen Osterfeste. Geweihter, hcil'ger Morgen, o goloner Sonnenstrahl, Du kamst als Siegesbote in unser Erdenthal, Du reichst den Seelen wieder des Glaubens Pilger stab Und legst die Friedenspalme auf jedes frische Grab. „Der Herr ist auferstanden!" das ist das Losungs wort. Das wälze von dem Herzen den Stein der Sorge fort. Laß nimmer Dich bethören des Zweiflers Hohn und Spott; Der Geist, der in Dir lebet, bleibt doch ein Strahl aus Gott. Es muß den Tod besiegen, was in Dir göttlich heißt, Es kann im Grab nicht modern des Denkens Kraft und Geist. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. O selig, die nicht sahen und doch dem Herrn geglaubt, Heil Dir, ward Deinem Leben die Krone nicht geraubt! Dann wird ein Frühllngsodem durch Deine Seele weh'n, Du wirst in schwerstem Leide Dich nicht seh'», Wirst Deine Lieben betten getrost zur letzten Ruh'; Du weißt, daß Gott sie führet der ew'gen Heimath zu. Dann werden alle Gräber Dir HimmelSketten sein, Du stehst mit Deiner Weisheit im Leben nicht allein; Du bauest auf den Meister, den Herren Jesus Christ, Der ja der Weg, die Wahrheit und Auferstehung ist-
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