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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 06.04.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-04-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187204067
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18720406
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18720406
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1872
- Monat1872-04
- Tag1872-04-06
- Monat1872-04
- Jahr1872
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41. Sonnabend, den 6. April. 1872» Frankenberger UachrichtMlü! und Bezirksanzeiger. Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal- Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Bekanntmachung. DaS bevorstehende Kreis Ersatz Geschäft betr. Dem für das bevorstehende Kreis-Ersatz-Geschäft ausgestellten Geschäftsplane zufolge ist für den zum AushebungOezirke Oederan ge hörigen, die Ortschaften des Gerichtsamtsbezirkes, einschließlich der Stadt Frankenberg, umfassenden Musterungsbezirk der LS. und LS. April dieses IahreS als Musterungs- und beziehentlich Loosunastermin festgesetzt worden. Indem dieß hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, werden zugleich alle in dem obenbezeichneten Musterungsbezirke aufhältlichen» im Jahre 1852 geborenen Militärpflichtigen, sowie die Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche von den Ersatzbehörden noch keine end* gültige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben, einschließlich der disponibel Gebliebenen, und zwar unter Verweis auf die ihnen durch die Ortsobrigkeiten annoch zugehenden Vorladungen, andurch geladen, an den oben bezeichneten Tagen um H8 Zthr Vormittags tu, Gasthofe zum schwarzen Rost i« Frankenberg persönlich vor der Königlichen Kreis-Ersatz-Commission — zu Vermeidung der für de« Unterlassungsfall in 88 176 b,m. 179 der Militär-Ersatz-Instruction angedroheten Strafen und sonstigen Nachtheile sich zu gestellen unk durch ihre Geburts- und beziehentlich Loosungs-Scheine zu legitimiren, wogegen man denselben das persönliche Erscheinen in dem LovsuugD» termine, welcher den 13. April dieses IahreS Mittags 12 Uhr in dem obengenannten Locale stattfindet, zu überlasten hat. Ferner werden die Militärpflichtigen und diejenigen Personen, welche die Zurückstellung der ersteren, oder andere Begünstigungen rück» sichtlich deren Militärverhältnisse beantragen wollen, noch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, u) daß sie nach 8 78 der Ersatz - Instruction verpflichtet sind, die zur Begründung derartiger Begünstigungen' bestehenden Verhältnisse! «irrige Zett vor Beginn der Musterung und spätestens im MufierungStermine selbst unter Ueberreichung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen — siehe unten die Bestimmung «ub 1 — zur Sprache zu bringen, indem auf die Verheißung eines nachträglich zu führen den Beweises keine Rücksicht genommen werden darf, und b) daß nach 8 1081» derselben Instruction Reclamations-Anträge, welche der Kreis-Ersatz-Commission zur Prüfung und Begutachtung nicht vorgelegen haben, in der Regel von der Königlichen Departements-Ersatz-Commission gar nicht in Erwägung zu ziehen, sondem zurück zuweisen sind, sofern die Veranlassung zur Reclamation nicht etwa nach beendigtem Kreis-Ersatz-Geschäfte entstanden ist. Endlich werden folgende, von dem Königlichen Kriegs-Ministerium auf Grund 8 9 der Verordnung zur Ausführung der Bundes - Mili- tär-Ersatz-Jnstruction in Bezug auf das Reclamationsverfahren rc. erlassene reglementarische Bestimmungen hiermit wiederholt zur öffentliche» Kenntniß gebracht: 1) Zeugnisse, die zum Behufs der Befreiung vom Militärdienste und wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von den Stadträthe» und Gerichtsamtern ausgestellt werden, müssen entweder auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse des darin Nachsuchenden, oder auf daL Resultat eingezogener sorgfältiger Erkundigung darüber sich gründen; eine blose amtliche Beglaubigung gemeinderäthlicher oder ortsgerichtlicher Atteste ist als ausreichend nicht anzusehen. 2) Die Entscheidungen der Kreis-Ersatz-Commissionen auf Reclamationen, die bis zum Musterungstermine angebracht werden, werden de« dritten Tag darauf Mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reclamant zur Anhörung derselben sich nicht ein gefunden hat. - 3) Recurse gegen die Entscheidungen der Kreis-Ersatz-Commissionen müssen bei Verlust derselben binnen zehn Tagen von dem Tage ab gerechnet, wo die Entscheidung der Kreis-Ersatz-Commission für publicirt anzusehen war (s. unter 2), bez. publicirt wurde, und zwar bis- Nachmittags 5 Uhr des zehnten Tages bei der Kreis-Ersatz-Commission unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen, an gebracht werden (8 108 der Bundes-Militär-Ersatz-Jnstruction). 4) Die Entscheidungen der Departements-Ersatz-Commissionen, welche nach 8 108 7 der Bundes-Militär-Ersatz-Instruction mündlich zu ertheilen und in die Listen einzutragen sind, gelten von und mit deni Tage der Eintragung in die Listen als publicirt. Vorstellungen dagegen müssen binnen vierzehn Tagen vom Tage der Publication an bei der Oberrecrutirungsbehörde (15 2 der Bundes-Militär-Ersatz-Jnstruction) ein gereicht werden. Spätere Vorstellungen sind nicht zu berücksichtigen, sowie denn auch gegen die Entscheidung der Oberrekrutirungsbehörde eine weitere Berufung nicht stattfindet. Chemnitz, den 11. März 1872., Der Civil-Vorfitzen-e der Areis-Ersatz-CommWon für den Ä«Lhed«ngLde;irk Oederan. In Stellvertretung: v. Kirchbach, Reg.-Ass. P. Bekanntmachung, - die Schulgeldreste betr. Di« sofortige Abführung der Schulgeldreste wirb zu Vermeidung von Kosten hierdurch nochmals mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß die gerichtliche Erecution mit Ablauf nächster Woche ohne Anstand beantragt werden wird. Frankenberg, am 4. April 1872. Der Stadtrat h. , Meltzer, Brgrmstr. kelitumtnmclnmx. Nachdem die rrgulativmäßige jährliche Revision deS CommunanlagencatasterS erfolgt ist, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß der Anlagenpflichtigen gebracht, daß einem jeden derselben durch Struerzettel, welche in den nächstfolgenden Tagen auSgegeben werden sollen, der Einzel- und Gesammtbetrag der von ihm im laufenden Jahre zu entrichtenden Anlagen notisicirt werben wirb, daß auch außerdem das Catafter biS zum 22. April d. I. an RatMellt während der ErpeditionSstunben für einen jeden Anlagenpflichtigen zur Einsicht in Bezug aus Vie Ab- ' schätzung seines eigenen Einkommens bereit liegt.
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