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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 03.07.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-07-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187207032
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18720703
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18720703
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1872
- Monat1872-07
- Tag1872-07-03
- Monat1872-07
- Jahr1872
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Fr 76. Mittwoch, den 3. Joli. 1872. Frankenberger Nachrichtsblait . und Bezirksattzeiger. Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal- Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. UtzKuNNtmavItUNF. Nachdem der zeilherige Feuerpolizei-Commiffar in dem auS den Ortschaften: Altenhain, Braunsdorf, HauSdorf, Lichtenwalde, Mühlbach, Ober- und Niederwiesa bestehenden XVI. District«, Herr Friedensrichter Klaß in Braunsdorf, aus Ansuchen seiner Function enthoben und solche dem Herrn Dampsmühlenbesitzer Hartenstein in Niederwiesa übsrlragen worden ist, so wird dies andurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kennlniß gebrach«, daß in der Person des Stellvertreters in dem genannten Feuerpolizei-Commiffariatö-Districte, Herrn OrtSrichterS und Gemeinde» Vorstands Ulbricht in Lichtenwalde, eine Veränderung nicht eingeireien ist. Chemnitz, den 25. Juni 1872. Königliche Amtshauptmannschaft. von Könneritz. P. Bekanntmachuisg^ Das I2le Stück vom diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblatt ist erschienen und kann an RathSstelle eingesrhen werden. Dasselbe enthält: FZ 95. Verordnung, die Einführung einer revidirtcn Hebammenordnung und Hebammentare, ingleichen einer abgeänderten Eidesformel zur Verpflichtung der Hebammen betreffend; vom 8. Mai 1872. FZ 98. Bekanntmachung, den Wegfall gewisser BezeigungSquanta in Ehesachen betreffend; vom I. Juni 1872. FZ 97. Gesetz zu Ergänzung und Abänderung deS Gesetzes, die Errichtung der LandeSculmr-Rentenbank betreffend, vom 26. November 1861; vom I. Juni 1872. FZ 98. Verordnung zu Ausführung deS Gesetzes vom 1. Juni 1872 zu Ergänzung und Abänderung deS Gesetzes, die Errichtung der LandeScultur-Rentenbank betreffend, vom 26. November 1861; vom I. Juni 1872. FZ 99. Bekanntmachung, die Richtungslinie der Hainichen-Roßweiner Eisenbahn betreffend; vom 13. Juni 1872. FZ 106. Bekanntmachung, die Richtungslinie der Flöhathalbahn (Chemnitz-Komotauer Eisenbahn) betreffend; vom 14. Juni 1872. Frankenberg, am 27. Juni 1872. Der S t a. d t r a t h. 'In Stellvertretung: Friedrich Jeschke. 35) In Stellvertretung: Friedrich Jeschke. Hinkel. Hinkel. 27) 28) 29) 36) 31) 32) 36) 37) 38) 39) 46) 41) Herr Friedrich August Neubert von hier, Weber. Herr Karl Heinrich Otto auS Zschopau, Schneider, Herr Karl Friedrich Ernst Richter aus Euba, Schuhmacher, 23) Herr Karl Friedrich Georg Grünert auS Besedau, Hausbesitzer, 24) Herr Friedrich Hermann Hempel von hier, Weber, 25) Herr Friedrich Hermann Jeschke von hier, Weber und Geschäfts- Herr Karl August Kürth von hier, Weber, Herr Friedrich Emil Löser aus Jöhstadt, Schneider, Herr Friedrich LouiS Höppner von hier, Tischler, Herr Friedrich Robert Friedrich von hier, Fleischer, Herr Karl Friedrich Kuhn auS Sachsenburg, Oekonom, Herr Johann August Walther von hier, Weber, Herr Friedrich Wilhelm Seifert auS EhurSVorf, Handarbeit« und Hausbesitzer, 42) Herr August Leopold Theodor JvenS aus Kiel, Kaufmann, 43) Herr Friedrich Ernst Ranft von hier, Fleischer, 44) Frau Christiane Auguste verw. Rost geb.' Fischer auS Mittweid», Hausbesitzerin. DerStadtrath. gehilse, 26) Herr Karl Wilhelm Löffler auS Mobendorf, Schuhmacher, kekanatmaelinaN. Andurch wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an Stelle deS von der Function als Feuerfourier freiwillig zurückgetretenen Herr» Spediteur Edward Bormann hier der in FZ 151 des Brand-Cat. allhier ivohnhaste Färber Herr Friedrich Avolf Rudolf auS Altenhain, Weber, Herr Karl August Weber von hier, Weber, Herr Karl AlbinuS Beschorner auS Dresden, Friseur, 33) Herr Ernst Ferdinand Beyer von hier, Weber, 34) Herr Ernst Wilhelm Doberenz auS Penig, Weber und Steinsetzer, Frankenberg, am I. Juli 1872. Bekanntmachung. Seit dem I. April d. I. sind folgende Personen als Bürger h esiger Stadt verpflichtet worden: Herr Ernst Hugo Klöden als Feuerfourier in Pflicht genommen worden ist. Frankenberg, am I. Juli 1872. Der Stadtrat h. In Steüvertietung: Friedrich Jeschke Lekaimtmachlmg, die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken betreffend. Wie bereits wiederholt von unS öffentlich darauf aufmerksam gemacht worben ist, dürfen nach 8 128 der ReichSgewerbeorbnung Kinder unter zwölf Jahren in Fabriken zu einer regelmäßigen Beschäftigung nicht angenommen und Kinder vor vollendetem vierzehnten Lebensjahre nicht länger als sechs Stunden täglich, sowie junge Leute, welche daS vierzehnte Lebensjahr zurückgelegt haben, vor vollendetem sechSzehnten Lebensjahre nicht über zehn Stunden täglich in Fabriken beschäftigt werden. Nachdem nun wahrzunehmen gewesen ist, daß diese gesetzlichen Vorschriften nicht allenthalben befolgt, eS vielmehr scheinen will, daß Kin der unter zwölf Jahren durch ihre Ellern „hinter dem Rücken" der Fabrikbesitzer zu einer regelmäßigen Beschäftigung im Sinne deS Gesetzes an» gehalten werden, so können doch letztere von der Verantwortlichkeit für strenge Einhaltung der gesetzlichen Ordnung in ihren Etablissements nicht
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