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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 07.08.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-08-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187208072
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18720807
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18720807
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1872
- Monat1872-08
- Tag1872-08-07
- Monat1872-08
- Jahr1872
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77^ FrankellbeM Uachrichtsblatt trungs Bezirksanzeiger Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg schast zu, 5 Uhr Der Stadtrath Meltzer, vrgrmstr. genden liche« en B«< twe. s 3 Uhr undlichft ifert. ; 4 Uhr undlichft eger. rancS- :hlr. 6 1K Pf- Stunden zugebracht hat, l Thlr. Pf. bis 2 Thlr. 15 Ngr. - W agS 3 mz Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. gr. bis hlr. 25 Bekanntmachung, den Wegfall des Egidyjahrmarktes in Frankenberg betreffend. Andurch wird zur öffentlichen Kenmniß gebraut, dnß der bisher am Montag nach Egidy, beziehentlich am Tage Egidy allhier abgehaltenn 3. Jahrmarkt vom laufenden Jahre an in Wegfall kommt. Frankenberg, am 30. Juli 1872. D e r S t a d t r a t h. Meltzer, Brgrmftr. > , Bekanntmachung, die Einwechslung von amerikanischem Papiergelde betreffend. Von dem Kaiserlich Deutschen General-Consul in New-Uork iü wiederhol« aus die Venachtheiligungen aufmerksam gemacht worden, den« die deutschen Auswanderer ausgesetzt find, wenn sie ihre Baarschatl in den Einschiffung-Häsen gegen Amerikanische- Papiergeld umwechseln, anstatt «Ntweder die- an Amerikanischen Plätzen zw «Hun ober sich mit Wechseln auf Amerikanische Häuser, am besten auf die Deutsche Gesellschaft 1» Rew-Aork zu versehen. Man nimmt Veranlassung, das BuSwanderer.Publikum vor den erwähnten Venachtheiligungen hiermit dringend zu verwarnen und dabei zu bemerken, daß in Sachsen Agenturen dec genannten Gesellschaft, die den Zweck hat, deutsche Einwanderer zu unterstützen, di« Herren Roder» Thode L Eo. in Dresden und die Filiale der Geraer Bank in Leipzig haben. / Dresden, den 27. Juli 1872. Ministerium de- Innern. v. dtostitz-Wallwitz. Jochi». Hebammentaxe. 1) Für die Hülfe bei einer natürlichen Geburt l Thlr. — Ngr. — Ps. bis 2 Thlr. — Ngr. — Pf. 2) desgleichen bei einer ZwillingSgeburt > Thlr. lv Ngr. — Pf. bis 2 Thlr. 15 Ngr. — Pf. 3) desgleichen bei einer natürlichen, aber sich verzögernden Geburt, bei welcher die Hebamme länger al- Bekanntmachung. Vom diesjährigen Gesetz, und Verordnungsblatt« ist da- I5te Stück erschienen und kann an RathSstell« eingesehen werden. dB^kaVntmachun g, die Bewilligung von in dem Regulative für die Leihanstalt zu EberSbach enthaltenen Ausnahmen von bestehend«« Gesetzen betreffend; vom 2V. Juni 1872. . « in 118. Dekret wegen Bestätigung der GenoffenschaftSordnung der Genoffenschast für Berichtigung der Rietzschke bei Reudnitz, vom i". JE 11S. Bekanntmachung, die Anleihe der Sächsischen Lederindustriegesellschaft zu Döbeln betreffend; vom 18. Juli 1872. b) bei Kindern - Thlr. 2 Ngr. - Pf. bis — Thlr. 6 Ngr. - Pf. „ o) bei andern Personen, welche nicht Wöchnerinnen oder Gebärende sind — Thlr. 5 Ngr. — Pf. bi- — Thlr. 1» Ngr. — Pf. Anmerkung. Diese Verrichtungen bei Gebärenden werden nicht besonder- bezahlt. 7) Für da- Setzen von 1 bi- 10 Blutegeln — Thlr. 5 Ngr. — Pf. bis — Thlr. 15 Ngr. — Pf. 8) Für da- Setzen von mehr als 10 Blutegeln — Thlr. 7 Ngr, 5 Pf. bis — Thlr. 20 Ngr. - Pf. 9) Für das Setzen von I bi- 10 Echröpfköpsen - Tblr. 7 Ngr. 5 Pf. bi- - Thlr. 20 Ngr. - Pf. 19) Für das Srtzen von mehr als 10 Schröpfköpfen — Thlr. 10 Ngr. — Pf. bis I Thlr. — Ngr. — Pf. . ßl) Für jeden im Lehrbuche vorgeschriebenen und für jeden außerdem verlangten Besuch bei einer Wöchnerin und für das Wickeln de- KlnveS o) bei Tag«^— Thlr. 3 Ngr. — Pf. bis — Thlr. 8 Ngr. — Pf. b) bei Nacht (»wischen 10 Uhr Abends und 6 Uhr früh) - Thlr. 6 Ngr. — Ps. bis — Thlr. 15 Ngr. — Pf. 12) Für eine Nachtwache oder Tagewache bet einer Wöchnerin oder Kranken — Thlr. 8 Ngr. — Pf. bis — Thlr. 25 Ngr. Pf. 13) Für eine Nacht- und Tagewache — Thlr. 15 Ngr. — Pf. bis 1 Thlr. 15 Ngr. — Pf. 1«) Für das Einbringen, beziehentlich «bnehmen, Reinigen und Wiedereindringen eine- MutterkranzeS — Thlr. 10 Ngr. - Pf. b,S 1 Lytr. - - - OvltunatmuvliullK. Zur öffentlichen Kenntniß wird andurch gebracht, daß die zeitherige Hebamme Frau Dorothee Eleonore verw. Katterman»» allhier Al ter- halber die Ausübung der Hebammenfunetion aufgegeben hat, wogegen die Hebammen 8rau Christiane Friederike verw. Flatter, Frau Mack» Elisabeth verw. Adam, Frau Emilie Auguste verehel. Beyer, Frau Ernestine verehel. Baunack, Frau Emilie Clara verehel. Köhler und Hrau Christiane Juliane verw. Lange gemäß der Verordnung vom 8. Mai diese- Jahre- auf die revidirtr Hebammenordnung anderweit vrv» pflichtet worden sind. Die der Verordnung vom 8. Mai d. I. angesügte Hebammentare wird nachstehend publieirt. / Frankenberg, am 5. August 1872. Die Mediei«alpolizeibehörde daselbst. Köntal. BezirkSarzt vr. Fickert. Mittwoch, dm 7. Anglist. - Ngr. - Ps. bis 3 Thlr. - Ngr. - Pf. 4) desgleichen bei einer Geburt, welche durch einen Geburtshelfer beendet worden ist, — Thlr. 25 Ngr. 5) für die Untersuchung einer schwängern oder nicht schwängern Person — Tblr. 5 Ngr. — Pf. bis — Thlr. 15 Ngr. — Pf. 8) Für die Beibringung eines Klystier- oder einer Einspritzung in die GeschlechtSthetle oder da- Abnehmen de- Urin- mittelst de- Katheters
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