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Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger : 13.09.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-09-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786996049-187209131
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786996049-18720913
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786996049-18720913
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger
- Jahr1872
- Monat1872-09
- Tag1872-09-13
- Monat1872-09
- Jahr1872
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Frankenberger Uachrichtsblatt Bezirksanzeiger Amtsblatt des Königl. Gerichtsamtes uud des Stadtrathes zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. betreffend die Vergütung von Kriegsleistungen, die aus Grund des Gesetzes wegen der Kriegsleistungen und deren Vergütung vom H. Mai 1851 in der Zeit vom 16. Juli 1870 bis zum 30. Juni 1871 erfolgt sind; vom 10. September 1872. < V Nach 8 2l deS durch Verordnung vom >8. Juli 1870 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 242 flg.) noch besonders zur öffentliche« Kcnntniß gebrachten Gesetzes «egen, der KnegSleistungen und deren Vergütung vom 11. Mai 1851 verbunden mit dem Schlußsätze der ange zogenen Verordnung vom 18. Juli 1870 sind alle Ansprüche auf Vergütung von KnegSleistungen, mit den nölhigen Bescheinigungen versehe«, bet der BezirkS-AmiShauptmannschast innerhalb eines Jahres nach erfolgter Demobilmachung anzumelden, und sollen die bis dahin nicht angemek» beten Ansprüche mit dreimonatlichem Präclustvterminc öffentlich aufgerufen und nach Ablauf des letzteren, wenn sie auch bis dahin nicht angr- meldet worden sind, von jeder Befriedigung ausgeschlossen werden. Nach Maaßgabe dieser Bestimmungen ergeht nun, nachdem von der vom Kriege der Jahre I870j7i erfolgten Demobilmachung (30. Junk 1871) ab mehr als Jahresfrist verflossen, an aste Diejenigen, welche auS der Zeit vom 16. Juli 1870 bis zum 30. Juni 1871 aus Grund deS Gesetzes wegen dec KnegSleistungen und deren Vergütung vom I I. Mai 1851 (Ges.- und Ver.-Bl. v. I. 1870 S. 244 flg.) Ansprüche aus Ver gütung von KnegSleistungen erheben zu dürfen glauben und dieselben bis jetzt noch nicht angemeldet haben, hiermit der öffentliche Aufruf, besagte Ansprüche nunmehr binnen drei Monaten und spätestens am 21. December 1872 mit den erforderlichen Bescheinigungen versehen, bei der AmtShauptmannschaft ihres Bezirkes anzumelden, indem nach Ablauf deS eben erwähnte» TermineS alle bis dahin nicht angemeldeten Ansprüche von jeder Befriedigung ausgeschlossen bleiben. Hierbei wird noch zu Vermeidung von Mißverständnissen ausdrücklich bemerkt, daß der gegenwärtige Ausruf sich nicht bezieht auf An sprüche, die aus Gewährung von Vergütungen für die in der Zeit vom 16. Juli 1870 bis zur völligen Demobilisirung der einzelnen Truppen» theile stattgehabten Einquartierungen nach Maaßgabe deS Gesetzes vom 28. März 1872 (Ges. u. Verordn.'Bl. S. 37 flg.) haben erhoben werden dürfen, indem auf Grund deS Eingangs erwähnten KriegSleistungS-GesetzeS vom 11. Mai 1851 (§§ I. 3), auf wel chem ter gegenwärtige Aufruf beruht, während der Zeil der Mobilmachung für Gewährung deS NaturalquartierS für Offiziere, Militärdeamte, Mannschaften und Pferde (Einquartierungen) Vergütung aus Staatskassen überhaupt nicht erfolgt. Rücksichtlich dec Vergütung dieser Einquartierungen bewendet es vielmehr allenthalben bei den Vorschriften deS ungezogenen Gesetzes vom 28. März 1872 und der Ausführungs-Verordnung dazu von demselben Tage. Dresden, am 10. September 1872. Kriegs» Ministerium. von Fabrice. Eckelmannx. O e r 1 1 i ch e s. Frankenberg, 12. Sepibr. Am Vormit tag deS gestrigen TageS rückten in unserer Stadt, auS den Manövers heimkehrend, zwei Batterien Artillerie ein, um nach kurzer Rast weiter in ihre Garnison Freibcrq abzugehen. Frankenberg, 12. Sepibr. Wie unS mit- getheilt wird, beabsichtigen Mitglieder der Ge- fellschaft „Museum" nächste Mittwoch im Be nedir'schen Saale eine theatralische Vorstellung zum Besten des VerschönerungSveceineS zu ver anstalien. — ES wird hiermit Doppeltes verei nigt, eineScheilS wird den Besuchern ein genuß reicher Abend geboten werden und ander,itheilS ist eS Jedem ermöglicht, dadurch den Verschö- nerungSverein, dessen Schaffen doch nur der Allgemeinheit zu Gute kommt, zu neuen Arbei- len zu unterstützen. Wir wünschen, daß die Aufopferung »dr Darsteller einen rech, reichlichen „Segen deS Bergbaues" erzielen möge! Frankenberg. DaS am Abend beS 10. Septbr. auch von hier auS sichtbare Feuer hat das Oito'sche Wohnhaus in BernSdorf bei Au gustusburg in Asche gelegt. Vermischte s Geringswalde, 9. Septbr. Gestern Abend gegen ^10 Uhr b,ach in der Scheune des Ritter gutes KlostergcringSwalVc Feuer auS, welches Mil solcher Rapivilät um sich griff, baß außsr der ea. 120 Ellen langen Scheune auch bald die beiden angebauten Seitengebäude in Flam» men standen und mit allen darin aufgespeicherten Getreide- und Heuvorräthen bis aus die Um- saffungSmauern niederbrannten. Ebenso ist die im Hofe isolirt stehende Wagenrcmise und eine daselbst lagernde große Quantität Holz ein Raub der Flammen geworben. In schrecklicher Weise mehren sich in Sachsen die Brände. In Meißen ertönte am 6. Sept. Vie Feuerglocke in einem Tage dreimal, und am Sonntag mußte wiederum zweimal Feuer signa- listrt werden. Auch die Umgegend von Wald heim wurde in letzten Tagen wiederholt von Brandfällen betroffen, von denen wir über den Brand in KlostergeringSwaldc schon oben be richtet haben. — Ueber eine Brandstiftung auS wirklich unglaublichem Motiv wirb berichtet: Am Abend deS I. September war in Seeling- städt eine Wirlhschaft abgebrannt. Dec eigene 23jährige Sohn beS Besitzers, der in Nerchau wohnhaft ist und am jenem Tage sich bei seinem Vater befand, um baS Erntefest mit zu feiern, ist als Brandstifter ermittelt und verhaftet war- den. Zugestandenermaßen Hal er daS Feuer an- gelegt, um seinen Vater während desselben zu berauben, was er auch auSgesührt Hal. Ein nichtswürdiger Bubenstreich wurde in- OelSnitz öei Lichtenstein begangen, woselbst von bisher unermitteller. Frevlerhand der den gefal lenen Kriegern gewidmete Denkstein mit einer theerariigeN Flüssigkeit übergossen wurde, welche allen Versuchen der Entfernung trotzt. Man hofft indessen, dem Thäter aus der Spur zu sein. Die gerechte Strafe für ein solches Ver gehen wird schon nicht auSbleiben. In Pegau konnte neulich durch die Unvor sichtigkeit eines Flurhüters schweres Unglück ent stehen. Derselbe hatte ein geladenes Terzerok in seiner Wohnstube auf den Tisch gelegt; sei» jüngstes Kind, ein Knabe von zwei Jahren, er greift eS, spielt damit, hierbei entladet sich Vie Waffe und ein Theil der Ladung, welche auS Schrot bestand, gehl der Muller des KindeS durch den HalS. Glücklicherweise ist die Ver letzung nichl lebensgefährlich. Um den in Bad Tepljtz zur Cur anwesenbe« verwundeten und kranken sächsischen Soldat»« eine pecuniäre Beihülfe zu bereiten, hat ma« in Leipzig eine Sammlung veranstaltet, die ei nen Ertrag von 380 Thlr. ergab. Die erst«! Verlheilung erfolgte am Sedantage, wo d«, BadehoSpital-Verwalter den belieffendrn Mann schaften ein festliches MiltagSessen bereitete und deren Dessert Vie Verabreichung der Ehrcnspende an die Nichts ahnenden Tafelgäste bildete. ' Die großen Tage von Berlin sind vorüber und Vie Tbeilnehmer zerstreuen sich in alle Him melsgegenden. — Am Sonntag Abend gab der Kronprinz von Preußen den Gästen im Garrea VeS neuen PalaiS zu Potsdam ein Gartenfeste zu welchem dir Anlagen in einer solchen feier lichen Weise illuminirt, daß die Gäste höchst überrascht waren und der Kaiser Alexander, wle ein Bericht lautet, „wie fest gebannt bei der» Anblick dieses FeengartenS war". Dem große« Publikum war eS eine Freude, daß, als die Für sten wegfuhren, der Zutritt zu Vein Garren I«» dem gestattet war. Am Montag unv Dienstag wohnten die hohen Herrschaften CorpS» Manöver«
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