»«Ef? *19- Freitag, den II. October. 187L ErailkeiltiergLr Nachrichtslilat! I und II Bezirksanzeiaer. regelmäßig I ligung der I sidium^ Amtsblatt des Kömgl. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. on. 10. Oc» I Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zn beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen, werde« I —— Bekanntmachung, Nu die Gascmlfmnenten betreffen». nd, Nach. I Wegen des SchleußenbaneS in der Neubau- und niederen Gartenstraße wird die Gasleitung Freitags, den 11., u«I» Mühle zu I Sonnabend, den 12. October d. I, je von 8 Uhr Vormittags bis S Uhr Nachmittags gesperrt sein. rdenBiet-I Frankenberg, am 9. Oktober 1872. DerStaVtrath. Meltzer, Brgrmstr. nwalde. rbnrg. ^en Gast- ober, von ein stand. * tkum die heutigem e etablirt mit Auf- „v billige ,er Straße tißring. r. mpner. lttlg 257. »ottodon nit KIu- w Dank I I'ran. chonä 9 m kräk- k'rau. — Rog- Gcrste » L 1000 > Kilo 58 1 Thlr. .25 Ngr. - Ngr. 7 Thlr. tilogr.) 4 0 Knogr.) ) Kilogr.) re. Bekanntmachung für die Amtsortschaften Auerswalde und Garnsdorf. OrtSgerichtlicher Anzeige zu Folge hat sich am 6. v. MiS. im Dorfe AuerSwaldc ein der Tollwuth verdächtiger brauner Jagdhund ge zeigt, welcher daselbst mehrere Hunde gebissen hat und der sodann im Dorfe WittgcnSdorf erschossen worden ist. Da der Eigenthümcr dieser HundcS, sowie die Richtung, von welcher letzterer gekommen, nicht bekannt geworden, so wird nicht nur fä» daS Dors Aueröwalde sondern auch für den Ork Garnsdorf hiermit verordnet, daß in beiden Ortschaften alle Hunde l2 Wochen lang und bis den 3. Januar 1873 «ingcsperrt und unter Aussicht gehalten werden. Die OrtSgcrichten vorgenannter Ortschaften werden hiermit angewiesen über genaue Befolgung dieser Anordnung strenge Aufsicht zu führe» und dagegen handelnde Hunbebesitzer, welche deshalb mit Geld- oder verhälinißmäßiger Gesängnißstrase belegt werben, unnachstchtlich anher anzn- zeigen. Frankenberg, am 9. October I872. DaS Königliche GerichtSamt. Wiegand. VH ladu u g. Die aus Cosel gebürtige Louise verw. Wemme ist verdächtig, während ihres Aufenthaltes in hiesiger Stadt, im Julie dieses Jahre» Betrügereien verübt zu haben und wirb daher hiermit geladen, sich bis zum 20. October 1872 behufs ihrer Vernehmung an hiesiger GerichtSamtSstelle einzufinben. Alle Criminal- und Polizeibehörden werden ersucht, die Wemme im BetretungSsalle auf diese Vorladung aufmerksam zu mache« und anher zu weisen. Frankenberg, am 4. Oclober 1872. DaS Königliche GerichtSamt. Wiegaud. L. LekauLtmaoduo x. Nachdem an Stelle des verstorbenen GerichtSschöppen Johann Gottfried Steiner soll, in Merzdorf Herr GerichtSamlSregistrator Louis Rothe für den abwesenden Schuhmachcrgesellen Johann Gottlieb Eduard Grafselt auS Merzdorf als Abweseuheitsvormund von Seiten der unterzeichneten Vormundschaftsbehörde am 2. Oktober dieses Jahres in Pflicht genommen und be stätigt worden ist, so wirb Solches hiermit zur öffentlichen Kennlniß gebracht. Frankenberg, am 3. Oktober 1872. Königliches GerichtSamt. Wiegand. Müller. SuMftationSbckmiiM Von dem unterzeichneten Königlichen GerichtSamle soll den 10. December 1872 daS dem Gakwirlh Friedrich Herrmann Thiele hier zugehörige, am hiesigen Markte in frequentester Lage gelegene GasthofSgrundftück „Zu« schwarzen Roß" «ub I8V des Katasters und «ub I59, I6V und 161 VeS Grund- und HypochekenbuchS für Frankenberg, welches Grund stück am 2bsten September 1872 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 10,201 — - — - gewürbert worden ist, nothwenbiger Weise versteigert werden; was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wirb. Frankenberg, ben 27. September 1872. Königliches GerichtSamt baselbst. Wiegand. Reinicke. Friedrich Richter, Gem..Vorst. nerhalb dieser Frist bei demselben anzubringen sind. Ebersdorf, ben 9. Oktober 1872. Bekanntmachung für Ebersdorf. Nach § 9 des Gesetzes vom 14. Septbr. 1868, „die Bildung der Geschwornenlisten und Geschwornenbank" betr., ist für die hiesige Ge meinde di« Geschwornen-Urliste neu ausgestellt worden und liege vom 12. bis 26. Oclbr. zu Jedermanns Einsicht bei dem Unterzeichneten auS. Hierzu wirb bemerkt, baß Diejenigen, welche nach 8 5 des Gesetzes von dem Geschwornenamte befreit zu werden wünschen, ihre Gesuche bei deren Verlust in der angegebenen I4tägigen Frist schriftlich bei dem Unterzeichneten einzureichen haben, sowie Einsprüche gegen diese Liste in-»