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Sächsische Staatszeitung : 24.03.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-03-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-193203248
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19320324
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19320324
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1932
- Monat1932-03
- Tag1932-03-24
- Monat1932-03
- Jahr1932
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 24.03.1932
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ndm 8939 »leihe- ntinde trag, N. en- pril eater. c Agner: »««Nicht Nr 7701 ng 8 Uhr. r»» Uhr achmittag» > 8 Uhr: I O«» rmiitag- «,veran- trruatio- ga für sirid^N, seiuG- Abends te» («.- . 101 bi» Nr 4361 « »in > . » -B. 0-. Dr. - 4360 ) Ende »urven ausrnt .80.- 10,- 9» je > End- n drei- k, 071, 6. 307, 0, 893, >1, 800, 4, 998 mng «hast kri«. -satz »den IMS »ater. ung: Ler <«.«.-«. 01-9800; 2426 bi» '» 8 Uhr. I I Uhr. lVott-vor- L««s »s ang 8 Uhr. 1» Uhr Nister Max Konretivr »den Ä«'ß«r (67 I.) m Odenwald neidrr Max Postmriper in gen -, Hr. in galten- lugust« L>na ;uckethaus«n; (78 I) in Dresden, Donnerstag, 24. März Rr. 24 4932 Im Personenverkehr weniger al» im gleichen 34.8 Prozent weniger al» Roch viel mehr litt der die alw und aus vor dem Inkrafttreten der Notverordnung, vor dem 9. Dezember 1931, au?gefvro<den später nicht wiederholt wurden, mit Rücksicht die durch die Bortchnften der Notverordnung nahmen zurück, wurden 19,6 Prozent Zeitabschnitt 1931 und in 1929 vereinnahmt. wieder be- der Prü- landwir«- Zum Schluß wird RM. Güterverkehr, bet dem der Rückgang der Ein nahmen gegen 1930 über SO Prozent und gegen 1929 beinahe 80 Prozent «»»machte. Die der Wtrtichost seit dem Herbst 1931 ge währten Tartsermüßigungen von über 400 Mil lionen RM. Hiden sich bt»her nicht al» verkehr»- fördernd auSgewtrlt. «et dwier Lag« muß die Wirtschaft der «eich»- bahn mit äußerster Vorsicht und Sparsamkeit ge- Bertin 33 März Der VerwiltungSra» der Deutschen ReichSbahn- gefellschast trat vom 21. bi» 33. März 1932 in Bertin zu einer Tagung zusammen. Die Beratungen über die Finanzen der Reichs bahn ließen den gesteigerten Ernst der Lage erkennen, die sich für die Reichsbahn au» der daniebeiliegenden deuischen Wirtschaft und der Weltkrise ergibt. Die bisherige Entwicklung der Einnahmen im Januar und Februar 1932 bleibt — mit 42,4 Prozent weniger al» in den gleichen Monaten 1929—, noch weit hinter den bisherigen schon sehr ungünstigen An- Am 4. Mai Neuwahlen in Memel. Kowno, 83. März. Die Neuivahleu zum memelländtschen Landtag sind auf den 4. Mai angesetzt worden. und äußert sich zu den heule sonders akut gewordenen Fragen ferenzbehandlung und de» schastlichen Sredtlmarktes. Berlin, 23. März Zu der gestern erfolgten Auslösung des memel- ländischen Landtages nimmt man in Berliner politischen Kreisen de» Snmdpunkt «in, daß da» itaursche Direktorium von vornherein u ngesetzlich gewesen rst. Es rst mit der direkten Bestimmung alS Kampsdireklorium gebildet worden. Nach dem Memelstatut hätte daS Memeldirektorium nach dem gestern erteilten Mißtrauensvotum de» memelländischen Landtag» abtreten müssen. Auch die Signatarmüchle haben m ihrer Note zum Ausdruck gebracht, daß eine etwa erfolgende A u s- lösung des memelländischen Landtages eine Verletzung de» Mcmelstatnt» Kar tellen würde. Nach Ansicht der polnischen Kreise in Berlin ergibt sich aus der heutigen Situation das Fol gende: DieSignatarmächtesindin keiner Weise von der Verantwortung frei. Sie werben eisten» den Fall Böttcher zur Entscheidung vor den Haager Gerichtshof bringen. Zweitens werden sie zu der Auslösung de» memelländtschen Landtages und besonders dritten» zu dem, was jetzt »m Memelgebiet geschieht, Stellung nehmen müssen, um eine ordnungsmäßige Kahl sicher zustellen. Sre werden alle» tun müjjen, um zu ver hindern, daß die Wahl durch litauische Maßnahmen verfälscht wird. Deutschland wird dahin wirken, daß die Kol lektivnote der Signalarmächte, m der au»drücktich darauf hingewiesen wird, daß die Maßnahme der Auslösung des Landtage» ungesetzlich rst, mit der nötigen Energie durchgesührt wird. Wie wir weiter hören, wird von deutscher Seite eine Demarche sowohl in Kowno al» auch bei den Signatarmächten gegen die Auslösung deS LandiagS erfolgen, weil da» Direk torium nicht dem Memelstatut gemäß zustande ge kommen ist. wird beton», daß die Frage einer euro päischen Zollunion noch nicht spruchreif iei. Die polnische Regierung Hai die Denkschrift mit einer Einleitungsnote versehen, worm erklärt wnd, daß die polnische Regierung die Ansichten der Danziger Regierung nicht teile, da die Auffassungen der Denkschrift auf der Annahme einer Wirtschafts gemeinschaft Danzigs und Deutschland» beruhten, einer Annahme, die den tatsächlichen Verhältnissen nicht entspreche. Berlin, 24. Marz. Ter Kommandant deS Memelgebietet hat, wie die „DAZ." aus Memel meldet, der memel ländischen LandwirtschastSpartei die Ab haltung von Versammlungen verboten. Die memelländische LandwirtschafiSpartei ist die grüßte Pariei des Memelgebtetes und bildete zu sammen mit der Bollspartei in allen Landtagen bisher die Mehrheit. Oie Danziger Negierung über eine wirtschaftliche Annäherung Europas. Gens, 23. März. Das Völkerbundsfekretauat veröffentlicht heule die Stellungnahme der Regierung der Freien Stadt Danzig zu der Frage einer wirifchaftlichen An näherung Europas. Drese Frage bildet, wie mehr fach berichtet wurde, den Gegenstand einer Unter suchung der Europäischen Studienknmmission. Tie Regierungen waren ausgefordert worden, dazu Stellung zu nehmen. Tie Denkichrist der Tanziger Regierung geht sehr ausführlich auf die Ursachen der hermgen W'NjchasrSveprejsion in Europa ei«. S>« behandelt in diesem Zusammenhang auch d«e verheeren den Wirkungen der politischen und sonstigen Schulden aus da» Wirtschaftsleben Ter Reichskommijsar hoff», daß die Aus nutzung dieser Befugnisse durch die LrndeSdehöiden eine merkliche Belebung der Sredlungs- und Bautätigkeit zur Folge haben wird. Der Reichsarbeitsminister zur Frage der Tarifverträge nach dem ZV. April 4932. Berlin, 24. Mär; Zu der Notiz eurer großen Berliner Tages zeitung, wonach in Aussicht genommen sein soll, Vin Laufdauer der Lohntarisverträge für bestimmte Gewerbe durch Verordnung über den 30. April 1932 hinaus zu verlängern, weist das Reichsarbeitsmmisterium darauf hin, baß eine solche Maßnahme sich offenbar schon des halb erübrig», weil die Parteien, wie schon jetz» mit Sicherheit anzunehmen ist, von der kün- digungSbesugnir der Lohntarisverträge »um SO. April nur ausmrhmSweile Gebrauch machen werden. Sin solches Verhalten entspricht auch der Auf fassung de» RtichsarbtitSministeriumS. Rach der erheblichen Senkung der Löhne und Gehälter durch die Vierte Notverordnung erschein« eine erneute allgemeine Herabsetzung nicht tragbar und bei der steigenden Be deutung de- Binnenmarkt«» für die deutsche Wirt- schast auch nicht wünschenswert. Berechtigt erscheint lediglich in einzelnen Berufszweigen die Anpassung der gegenüber dem allgemeinen Lohnstand noch überhöhten Löhne oder Gehälter, «er der gegenwärtigen Lage Deutschlands sollte jede vermeidbare Beunruhigung durch Taris- kündigungen unterbleiben Soweit Änderungen erforderlich sind, sollten die Verhandlungen der Betkiligren baldigst eingetenet werden, um auch von der Lohnserte her die Vor- auSsetzung für eine wirtschaftlich« Belebnng zu schaffen. Im übrigen sind in der letz'en Zeit vereinzelt« Zweifel geäußen worden, ob nicht Tarifverträge, die zu ihrem Ablauf der Kündigung bedürfen, auch wenn diese nicht erjolgt, gleichwohl auf Grund der Notverordnung vom 8. Dezember 1931 mit dem 30. April 1932 von selbst oblausen Diese Zweifel sind, wie das ReichSarbeitSministenum weiter nut- teil», nach Wortlaut und Zweck der fraglichen Vor schrift der Notverordnung nicht berechtigt. Dangch lause» Tarifverträge nur dann ohne Kün digung mit dem 30. April 1932 ab, wenn sie nicht auf längere Tauer abgeschlossen sind. „Aus längere Dauer" nämlich für unbestimmte Zeit — sind aber auch solche Tarifverträge abgeschlossen, die nach ihrem Inhalt zum Ablauf der Kündigung bedürfen. Das ReichsarbeitSministerium nimmt ferner an, ohne damit der arbeitsgerichtlichen Entschei dung im Enrzelfalle vorgreisen zu wollen, daß Kündigungen von Lohn- und Gehaltstansverträgen, Ntlder»«- der Zunglehrernot in Sachsen. (kl.) Im Verordnungsblatt de» Sächsischen Ministerium- für Volk-b'ldung vom 22. März werden drei Verordnungen veröffentlicht, die sich mit der Unterricht-Verteilung und der Einstellung von Junglehrern an höheren Schulen beschäftigen. Die Maßnahmen hrben den Zweck, zunächst für da» kommende Schuljahr Härten au- der Notverordnung vom 21. Sep tember 1931 zugunsten der Junglehrer an höheren Schulen zu mildern. Um bei dem jetzt sehr starken Andrang von Lehramtsanwärtern ihre ord nungsmäßige Anleitung und Wetterbildung zu ge währleisten, sind die Direktionen ermächtigt worden, sür den ersten ihrer Schule zugewiesenen Refe rendar insgesamt vier Stunden und sür jeden folgenden ie zwei weitere Stunden ihren Lehrer schaften alS E> mäßigungsstunden zu gewähren. Line weitere Milderung der Junglehrernot wird noch auf eine andere Weise versuch». Tie Ein führung der zu Anfang deS neuen Schuljahres er scheinenden Rahmenlehrpläne stellt die Lehrer schaften vor wichtige und zeitraubende Sonderaus gaben. Um ihrer Lösung gerecht zu werden, können die Direktionen N/, H. deS gesamten in den „Stundentabellen" ausgesühnen Snmdenbedarss ihren Lehrerschaften alS Albensstunden sür diese Ausgaben gewähren. Die durch diese Maßnahmen freiwerdenden Stunden sind an die der Schüle zur Erteilung von AuShils»- uUl>rrkch« zkgeivtesenen Junglehrer zu vergeben. Zu einem planmäßigen Ausbau eines Lehr- körper- gehört eS, daß die Zahlen der plan- mäßigen und der nichiplanmäßigen sowie der Au-hilsSlehrerstellen in angemessenem Verhälnn» stehen. AIS solche- sieht das Ministerium an, daß neun Zehntel des Stundenbedarf» von planmäßigen Lehrkrästen und ein Zehntel von Junglehrern übernommen weiden. DaS Ministerium muß daS auch aus dem Grunde wünschen, weil es sich auS dem Zu sammenwirken der Ersahrunz der älteren Lehr kräfte mit der Gedankenwelt und den Bestrebungen der Jugend eine besonders eriprießliche Arbeit verspricht. Bor allem möchte eS auch die kommen den Jahrgänge der Assessoren vom Schuldienst keinesfalls auSschlwßen. Weiter hat da» Ministerium für Volksbildung angeordnet, daß zur Vertretung in Krank- Heus- und NrlaubSfällen an höheren Schulen von Ostern 1932 ab vorübergehend für daS RechnungSiahr 1932 eine Anzahl von Studien assessoren alS ständige Vertreter einzustellen sind Diese werden bestnnmten Schulen zugewiesen, an denen sie aber keinen planmäßigen Umerricht er- lcilen, sondern solange ihnen nicht Beriretungs- unterricht übertragen 'st, nm* VerwaltungSarbenen beschäftigt werde«. Auf Abruf stehen sie sowohl ven staatlichen wie den von den Gemeinden unter haltenen höheren Schulen zu BerlretungSdrensten grundlegend veränderte Lage nicht mehr als wirk sam angesehen werden können, fall» nicht be sondere Umstände, wie die Tatsache, daß der Tarifvertrag nur einmal jährlich gekündigt weiden kann, ausnahmSwcife eine andere Auffassung bedingen. Die Veränderung im auswärtigen Dienst. Berlin, 23. März. Verschiedene Zeitungen brachten in den letzten Tagen Nachrichten über bevorstehende Veränderungen i» auswärtige» Trenn- Drese Nachrichten beruhen zum größten Teil auf Kombinationen. Richtig ist, daß einige Veränderungen in der nächsten Zeit durchgesührt werden, jedoch ist eine Enticheivung des Reichspräsidenten noch nicht getroffen. Die Sinkommenfieaervorauszahlung. Berlin, 23. März. Gerüchtweise wird behauptet, die Reichs« reg'erung wolle die Einkommensteuer für 1931 durch die geleisteten Vorauszahlungen abgelten und über zahlt« Vorauszahlungen nicht erstatten; Weiler sei beabsichtigt, am 10. April 1932 eine weitere Vorauszahlung aus die Einkommensteuer zu er heben. Diese Gerüchte entsprechen in keiner Weise den Tatsachen. Tie Termine sür die Emkommensteuervorauszahlungen sind durch die Notverordnung vom 7. Dezember 1931 und die Verordnung vom 5. März 1932 um je einen Monat vorverlegt worden; die nächste Einkommen- steuervorauSzahlung ist also am 10. Ium 1932 fällig. Tie Einkommensteuerveranlagnng wird ordnungsmäßig durchgesührt werden, überzahlle Vorauszahlungen werden nach Maßgabe der gesetz lichen Vorschriften erstattet werden. Vie Vesugaiffe des Glänbigervertreters im ZahluagSsnstverfahreu. Bertin, 23 März Noch Altikel II der Verordnung de» Reichs präsidenten über die Zahlungsfrist rn Auf wertungssachen vom 10. November 1931 (RGBl. I Seite 667) kann der Schuldner aus gewerteter Jndustrieobligat tonen eine ZablungSsrist sür die am 1. Anuar 1932 »Sllig werdenden Kapitalbeträge beantragen. In dem Verfahren muß die zur Entscheidung über den Zahlungsfristantrag zuständige Cpruchstelle auf Anirag von Gläubigern, deren Sckmldverfchrel- bungen zusammen 2 v. H. deS GesamtbenageS der in Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen erreichen, «inen Vertreter sür die Inhaber der Schuldverschreibungen bestellen. Tie Befugnisse dieieS Verirrter» sind nach dem gellenden Recht-- zustande auf da» Zahlung-fristversahren beschränkt. ES ha» sich iedoch al» wünschenswert heraus- gestevt, daß eine Vertreterbestellung auch über die Dauer deS AahlungSfristverfahren» hinau» ermög licht wird. Tie Reichsregierung hat nun unter dem 21 Mürz 1932 eine Verordnung erlassen, die vorsieht, daß die Spruchstelle die Befug nisse de» Vertreter» auch über die Dauer de» Zahlung»frisiversahren» hinau» erstrecken und daß sie den Umsang und die Dauer der Befugnisse de» Ber- ireier» bestimmen kann. D«e Vertreterbestellung soll auch noch dann zulässig sein, wenn da- Zahlung»fr,stversah,en bereu» endgültig abgeschlossen ist Die Spruchstelle soll senrer die Möglichkeit haben, eine« Bertreter abz«berufen, sowie a« Stelle eine- weggesollenen Verirrter» einen anderen Vertreter zu bestellen. Luch die Möglich keit einer einstweilig«« Anordnung «st gegeben. führt werden. DaS au- der steuerfreien Reich-- bahnanleihe zu deckende ArbettSprogramm in Höhe von 230 Mill. RM. wird planmäßig durch- gesührt. Ausdehnung der vorstädtischen Kleinsiedlung. Bcrltn, 23. März. Mit den vom Reich be« der gegenwärtigen Frnanmot für die vorstädtische Kleinsiedlung be- reitstellbaren Mitteln lasten sich begreiflicherweise nicht alle S'edlungswünsche erfüllen. Um auch den zahlreichen Interessenten, die noch über eigene Mittel verfügen, eine ver billigte Siedlung-Möglichkeit im Sinne der Notverordnung vom 6. Oktober 1931 für die vorstädtische Kleinsiedlung zu verschaffen, hat der Reich-kommistar für die vorstädtisch« Kleinsiedlung die Landesbehörden ermächtigt und an gehalten, durch Anerkennung derartiger StedlungS- vorhaben als vorllädosche Kleinsiedlungen auch den Bauherren, die keine ReichSmittel erhalten, die gleichen baupolizeiliche««, ort»- statutarischen und steuerlichen Er leichterungen zuzuwenden, die den reich-- seitig unterstützten Siedlungsvorhaben zuteil »erden. Der Kreis der Berechtigten ist nicht auf Erwerbslose und Kurzarbeiter be schränkt. Auch in bezug auf Raum- und Landgröße sowie Bauweise der Siedlerstellen sind im Falle der Selbsisinanzrerung Abweichungen von den Richtlinien d«S RenhrkommiffarS zuiäisig, sosern die Bauvorhaben dadurch nickst den Eha- rakier vorstädtischer Kteinstedlungen verlieren. Di« von den Lande» ientralbehöi den für d» Anerken nung sür zuständig erklärten Stellen werden feiten» der Länderregterungen jal»balb mitgetetlt werden. Die Lande»behörden sind ferner ermächtigt worden, von den Erleichterungen sür die Bereit stellung von Kleingärten sür ErloerbGos« und Kurzarbeiter, soweit dafür keine Neichchnittel tu Anspruch genommen werden, in- eigener Zustän digkeit Gebrauch zu machen zur Verfügung Diesen Studienassessoren «ine Mindestvergütung von monatlich 100 gewähileiste«. Tagung des VerwaltungsralS der Deutschen Reichsbahn. Deutscher Schritt in Kowno und bei den Signatarmächten Sächsisch e Slaatszeitung Staatsan^eiger für den Zreistaat Sachfen Zeitweise Nebenblätter: Landtags-Beilage, Ziehungsliste der Staat-schuldrnverwaltung, Holzpflanzen-BerkausSlist« der Staat»forstv«rwaltung. verantwortlich für die Schristleitung: I. v vr. Fritz Klauber in Dresden Erfchetut «rrktag» nachmittag» mit dem Datum de» Srschetnung»tage». «e-u-Spretä: Monatlich 3 RM. Einzelne Nummern 18 Pf. Schriftteitg. u. Geschäftsstelle Dreien-«. 1, Gr. Zwingerstr. 16. Ruf 14 874 u. 2189». Postscheck.Konto Dresden 2486 / Staatsbank-Konto 674. A«zelgenpr«tse: 82 mm breite, 3 «m hohe Grundzeit« od«r d«r«n Raum 35 Pf.. 66 mm br«tt im amtlich«» Teile 70 Pf., Reklamezeile 1 RM. Ermäßigung aus GefchäftSanzeigen, Familiennachrichten und Stellengesuch«. Schluß der Annahme vormittags 10 Uhr.
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