Suche löschen...
Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 09.06.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904-06-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190406099
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19040609
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19040609
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1904
- Monat1904-06
- Tag1904-06-09
- Monat1904-06
- Jahr1904
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 09.06.1904
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
WnjMMtMWM ess» Früher Wochen- und Nachrichtsblatt Tageblatt sir WM. Mlitz. MM, Mns, Zt. Wa, HnMsnt, Nina«, MW, MmÄ«s, Ma A. M«s, A. 3W Ä. Wkli, Ä««eü«s, Am, Memilsn. WP«k»tl >0 MW Amtsblatt für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Lichtenstein - Älteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbezirk i - - — — 84. Aahrgaug. « > ' - - ,, -»> Nr, 131. Donnerstag, den s. Juni 1904. Dieses Matt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) nachmittags für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pfg-, durch die Post bezogen 1 Mk. 50 Pfg. Einzelne Nummern 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Erpedition in Lichtenstein, Zwickauerstraße 397, alle Kaiserlichen Postonstatten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. Inserate werden dir filnfgespaltrne Erundzeile mit 10, für auswärtige Inserenten mit 15 Pfennigen berechnet. Im amtlichen Teil kostet die zweispaltige Zell« 30 Pfennige. — Jnseraten-Annahm« täglich bis spätestens vormittags 10 Uhr. Reg Nr 449 d I Bekanntmachung, die Enteignung von Grundbesitz zur Verbreiterung der Waidenburg- Lt Egidien Lößnitzcr Straße in der Flur Lichtenstein betreffend. Unter Bezugnahme auf die Verordnung der Königlichen Amtshauptmann schaft vom 19. Mai, die Verleihung des Enteignungsrechtes an die Stadtgemeinde Lichtenstein zur Verbreiterung der Waldenburg - St. Egidien - Lößnitzer Straße (Nr. 117 des Lichtenstein-Callnberger Tageblatts vom 22. Mai) wird gemäß tz 41 des Enteignüngsgesetzes vom 24. Juni 1902 bekannt gemacht, daß der von der Stadtgemeinde Lichtenstein ausgestellte und oon der Königlichen Amts hauptmannschaft als Enteignungsbehörde gemäß § 67 Absatz 1 a. a 0. zur Enteignung genehmigte Plan über die Anlage, welche die Flurstücke Nr. 494 (Eigentümer Stäger <L Co.) und 490 (Eigentümer Paul Wagner) des Flur buches für Lichtenstein betrifft, nebst Fiächenverzeichnis während dreier Wochen von Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab an Amtsstelle der Königlichen Amtshauptmannschaft, sowie an Amtsstelle des Stadtrats zu Lichtenstein zur Einsicht für die beteiligten Grundstücksbesitzer urd sonstige Interessenten aus liegt, an letzterer Stelle auch auf Verlangen Erläuterungen und Auskunft über die Gestaltung der Anlage gegeben werden. Widersprüche gegen die bevorstehende Enteignung oder gegen den Plan sind bei sonst eintretendem Verluste entweder vor oder spätestens in dem Ent eignungstermine bei der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft als Enteignungsbehörde anzubringen. Hierbei ergeht zugleich an etwaige Nebenberechtigte, denen ein dingliches Recht am Gegenstände der Enteignung oder ein darauf bezügliches persönliches Gebrauchs- oder Nutzungsrecht zusteht, die Aufforderung, solche Rechte und die hieraus abzuleitenden Entschädigungsforderungen spätestens im Enteignungs termine anzumelden, widrigenfalls sie die in diesem Termine getroffenen Fest setzungen gegen sieb gelten zu lassen baben und bezüglich des RecktS auf be» AmmiMk »es Sm kiWim. (Eigen Bericht.) ob. Berlin, 7. Juni 1904. Trotz der „großen Ferien", die sich der Reichstag vor Pfingsten genommen hat und die in der Tat ausreichend genug waren, um Körper und Geist zu stärken, war die heutige erste Sitzung recht kläglich besucht. Namentlich die Linke wies auffallend große Lücken aus. Daß die Rechte, namentlich die Zenttumsmannen, stärker vertreten waren, hatte darin seinen Giund, daß das Gesetz zur Bekämpsung der Reblaus auf der Tagesordnung stand, welchem durch Zentrumsanträge ein besonderer winzersreundliäer Charakter ausgeprägt iverden sollte. So viel man sah, fehlte lein einziger Vertreter der Rhein- und Moselwein-Wahlkrehe und alle wetteiserten in dem Bestreben, möglichst viel sür die Weinbauer herauszuschlagen Bei Eröffnung der Sitzung begrüßte Graf Ballestrem daS Haus mit freundlichen Worten und bena«richtigte es sodann offiziell von dem Ableben des „treuen Bundesfürsten Großherzog Friedrich Wilhelm von Mecklenburg Strelitz", dessen Sohn Adolf Friedrich er das Mitgefühl des Reichstages an der Landestrauer und die Absicht der Benachrichtigung des Hauses mitgeteill habe, ivosür dieser seinen herzlichsten Dank ausgesprochen hätte. Nunmehr begann die „Reblaus-Debatte", die sich teilweise recht interessant gestaltete. Vornehmlich spielte sich der Kam ff zwischen den Vertretern des Zentrums und dem Staatssekretär Grasen von Posadowsky ab und im wesentlichen handelte es sich dabei um das Prinzip, ob der Staat überall da helfend eingreifen soll, wo einzelne Erwerbsstände durch Natur- oder Krankheüs- und Seuchen-Ereignisse in ihrem Einkommen geschädigt sind. Während sich das Zentrum auf den Standpunkt der vollen Entschädigung der Weinbergsbesitzer bei Durchführung der staatlichen Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung der Seuche stellte, gab Graf Posadowsky die Erklärung ab, daß die Mehrheit der verbündeten Regierungen, vor allem Preußen, niemals sür diese weitgehenden Anträge und Bestimmungen zu haben sein werde. Stimmte Preußen diesen Forderungen zu, dann müßte es konsequenterweise auch die östlichen Waidbesitzer entschädigen, die durch Lie Kieseripiane und die staat lichen str-vgen Vorschriften zur Vertilgung derselben ungeheuren Schaden erlitten hätten, weiter müßten den Biehbesitzern und den durch das Gesetz zur Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten betroffenen Perjonen Entschädigungen gewährt werden und schließ lich würde es dahin kommen, daß der Staat eine große Ver sicherungsanstalt bilde, deren Lasten er allein zu tragen hätt«. — Der soz. Abg. Schulze, der „auch einmal reden wollte", brockte seinen Genossen damit eine schöne Suppe ein, indem er seiner edlen zielbewußten Seele das Geständnis entlockte, seine Partei hätte gar keine Veranlassung, sich der Kleinbauern anzunehmen und sür ihre Interesse» einzutreten. Sein Versuch, den Abg. Gröber (Zeni.f, der diese Entgleisung mit großer Wonne ausschlachtete, zu korrigieren, mißlang ihm aber sehr und unter großem GUächier der Mehrheit brach er seine Rede ab. Sein Fraktionsgenosse Abg. Dreesbach versuchte feine Ehrenrettung, indem er das Stenogramm entsprechend korrigiert vortrug. Den schlauen Herrn Gröber aber sing er damit nicht und am Ende wird die Fraktion es wohl be dauert haben, daß sie gerade Herrn Schulze mit der Reblaus- Mission beauftragte. — Bei der Abstimmung wurden die Anträge des Zentrums und de» Abg. Müller-Sagen abgelehnt und die KommWoasfasiimg deS Gesetzes angenommen. Die nunmehr folgende Beratung der Abänderung de« Münzgesetze« oon 1873 führte neben dem Staatssekretär Freiherrn o. Stengel einen unserer „Silbermänner", den Abg. Dr. Arendt (Rp.), auf die Reichstagstribüne. Währ end Frhr. v. Stengel sich bemühte, dem alten Taler möglichst viel sondere Entschädigung im Enteignungsoerfahren der Gefahr des Verlustes aus gesetzt sein werden. Auch wird aus die im § 27 Absatz 2 und 5 bezeichneten Rechtsnachteile hingewiesen. Danach können von der Auslegung des Planes an bezüglich der nach dem Plane für das Unternehmen einschließlich der Neben anlagen in Anspruch zu nehmenden Grundstücke, Entschädigungen sür Neubauten, neue Anpflanzungen oder sonstige neue Anlagen, soweit solche nicht durch die Notwendigkeit oder durch ordnungsmäßige Bewirtschaftung geboten sind, und die hierdurch herbei- gesührten Wertserhöhungen nur gefordert werden, wenn die Anlagen mit Zu stimmung des Unternehmers ausgeführt worden sind oder soweit dadurch der Wert des Grundstückes für das Unternehmen selbst erhöht worden ist. Dasselbe gilt auch für die Weiterführung bereits begonnener Anlagen. Diese Vorschriften gelten auch gegen Dritte, wenn der Entschädigungsberechtigte nach der Plan auslegung Dritten Rechte am Grundstücke oder persönliche Nutzungs- ooer Gebrauchsrechte eingeräumt hat, durch deren Berücksichtigung sich der Betrag der vom Unternehmer zu leistenden Gksamtentschädigung erhöhen würde. Endlich ist noch darauf aufmerksam zu machen, daß die Beteiligten solche nur ihnen bekannte Umstände, aus denen Ansprüche auf außergewöhnlich hohe Entschädigungen hergeleitet werden können, im Enteignungstermine anzubringen haben, widrigenfalls diese Umstände bei der Entschädigungsfeststellung im Ent eignungsverfahren keine Berücksichtigung finden. Glauchau, den 2. Juni 1904. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Ebm eier. Rhr. H «A L Heute Donnerstag, den 9.Juni, oon früh8 Uhr ab rMlWNt. Fleifchverkauf (Rindfleisch in rohem Zustande, ä Pfd. 45 Pf., in ge kochtem ä Pfd 4V Pfg ). — ist auf eine Strecke von zwei Meilen probeweise dem Verkehr übergeben worden. Amtlich wird berichtet, daß das untergegangene Schiff das Küstenschiff „Gron- jaschtschi" war und daß das Torpedoboot „Gaido- mak" am Sonnabend vor Port Arthur durch japa nische Minen zum Sinken gebracht wurde. Die russischen Forts feuerten, richteten aber keinen Schaden an. Paris, 8 Juni. Aus Petersburg berichtet der „Herald" über die Entgleisung eines Zivil- und Militärzuges zwischen den Stationen Schuang- miautze und Szöpingaie. Der Zug führte einen Schlafwagen mit sich, dessen Insassen, 30Frauen und Kinder, sämtlich getötet wurden. Die Lokomotive fiel in einen Straßengraben. Leider war keine Hilfe am Ort für die zahlreichen Verwundeten mög lich. Sie wurden auf die unversehrt gebliebenen Waggons gehoben und mittels Hilfsmaschine nach der nächsten Stadt gebracht. Paris, 8. Juni. In Kawan, 8 Kilometer nördlich von Gensan, befindet sich gegenwärtig das Hauptquartier der Ostkorea durchstreifenden Kosaken. Von Kawan gehen relativ gute Straßen nach Gensan, Söul und Phöngjang. Auf letzterer Straße befinden sich Kosaken, welche sich vorsichtig der Stadt nähern, weil dort vor wenigen Tagen eine starke japanische Abteilung weilte. Warschau, 8. Juni. Gestern ging eine Luft schiffer-Abteilung von 35 Offizien, 10 Unteroffizieren, 100 Soldaten und 26 Gehilfen nach dem Kriegsschau, platze. Heute gehen weitere Reserven nach der Mandschurei. Politische Rundschau Deutsches Reich * Seit Montag sind die Schmerzanfälle beim König von Sachsen nicht wieder aufge treten. Die Nacht zum Dienstag verlief ohne Störung. Das Allgemeinbefinden ist befriedigend, doch erweist sich Bettruhe auch noch fernerhin als notwendig. * Stille vor dem Sturm herrscht zur Zeit in Südwestafrika. Mit dem weiteren Vor dringen nach Norden wird die Nachrichtenübermitte lung schwieriger, woraus sich das Fehlen neuer Meldungen erklären läßt. * Berlin. Gouverneur Leutwein meldet auS Okahandja: Am 31. Mai sind bei Outjo im Pa» Schlechtes nachzusagen und daS Haus davor warnte, dem KommissionSbefchluß aus Wiedereinführung desselben zuzu stimmen, hielt Dr. Arendt eine großavgelegie Rede über die Beliebtheit des „guten alten Talers" und seine Verwendung in der Praxis. Weiter beklagte er sich bitter darüber, daß die Regierung ihr Versprechen, den Taler so schnell nicht abzu- schaffen, wenigstens nicht schon zu seinen Lebzeiten nicht ge halten und dem Reichstag 1900 gewissermaßen zum Narren gehalten hätte. Abg. Biell (stets. Vp.) versuchte den Nachweis zu führen, daß die Abschaffung des Talers keineswegs die oon Dr. Arendt angeführte Beunruhigung hervorgerufen habe. In den Städten hätte sich die Bevölkerung schon längst an die Mark Rechnung gewöhnt und auf dem Lande würde man die alte Taler-Münze auch bald verschmerzen. Ob die Regie rung den Anträgen den Reichstags gegenüber fest bleiben wird, muß abgewartet werden. Der russisch-japanische Krieg. Tschifu, 7. Juni. Man glaubt hier, daß eine Seeschlacht gestern abend im Golf oon Petschili stattgefunden hat. Dampfer berichten, daß sie ein heftiges Feuer gehört haben; ähnliche Berichte kommen auch aus anderen Quellen. Die Bewohner der Hügel um Tschifu hörten eine Kanonade und sahen von der See her heftiges Aufflammen. In Tülienwan eihält sich das unbestätigte Gerücht, daß das Schlachtschiff „Jaschima'' auf eine Mine ausge laufen und gesunken sei. Tokio , 8. Juni. Die Russen ergreifen scharfe Maßregeln, um die Chinesen am Verlassen von Port Arthur zu verhindern, damit sie keine militä rischen Geheimnisse verraten. Wie es heißt, werden viele Chinesen zur Arbeit gezwungen, erhalten aber kein Geld dafür. Die Japaner haben die Hügel in der Nähe des Aalu nach den Offizieren, die sich in der Schlacht auszeichneten, genannt. Dokohama, 8. Juni. Weitere russische Truppen sind auf dem Marsche nach dem Süden. Militärische Kreise in Tokio sind der Ansicht, daß der Versuch, die Russen aus Port Arthur zu ver treiben, zu spät unternommen wird. Das hätte vor der Schlacht bei Kintschau gemacht werden sollen. In der Umgebung von Niutschwang haben die Ruffen Minen gelegt und Befestigungen errichtet. Es stehen dort 6000 Mann. Die Marine-Offiziere hoffen, den Kreuzer „Joshino- haben zu können. Dies ist aber unmöglich, da er SO Faden tief im Wasser liegt. Nur die Geschütze können geborgen werden. An der Söul-Jusan-Bahn brachen unter den Koreanern Un ruhen aus. Die japanische Gendarmerie feuerte in die Menge und tötete 3 Personen. Söul-Widschu
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite