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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 29.03.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-03-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190603290
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19060329
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19060329
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1906
- Monat1906-03
- Tag1906-03-29
- Monat1906-03
- Jahr1906
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 29.03.1906
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KWKMMvLgM Früher Wochen- und Nachnchtsblatt WgMstt ftr KMrs, Mit, 8mÄ»rs. Mas. St. War tzckWnt. Ruin«, Michl, Mms-srs, Mst»A.W«s, St. MM StmiE WrMsn, W-iMl n) AWem Amtsblatt für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Lichtenstein — - --- Älteste Zeitung im KönWWen Amtsgerichtsb^itt - 'N- . — . , 88. Jahrgasg. —- - — ».» — - " > -- Nr, 72. Donnerstag, de» 29, März 190k. TMWMWWSMSWS-SÜ^SSSSSSSSSM»—»— Dieses Blatt erscheint täglich (anher Sonn- und Festtags) nachmittag, für den folgenden Lag- MertrhShrkch« vqugsprri» L Mart LS Psg„ durch die Post bezogen 1 Mt. SO Psg. -Äaelne Nummern 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen auher der Lqxdttion in Ächtenprin, Zmickmrrpratz W7, all« «ailettichen Popanpälten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. iÄPtrate werden di« fünfgespalteTle Emnt^eile mtt 10, fSr aumoärlig« Inserenten mit 18 Pfennig« berechnet. Im amtSche« Teu loftü die zweispaltige Zeile SO Pfennige. — Jnseraten-Annahme Bekanntmachung. In letzter Zeit ist wiederholt zu beobachten gewesen, baß Gast- und Schankwirte sowie Vereine und Gesellschaften «8 Unterlasten haben, die von Ihnen veranstalteten Musilaufführungen, Gesangs« und musikalischen Vorträge, Tanzvergnügungen u. s. w. v»r deren Begin« bei uns anzumelden und di« dafür zu entrichten gewesenen Abgaben und Gebühren zu bezahlen. Wir nehmen daher Veranlassung, auf die Bestimmungen des Z11 unferer Satzungen über die Erhebung von Abgaben und Gebühren für Lustbarkeiten hinzuweisen, wonach diejenigen Personen, die bei der Veranstaltung von Lust barkeiten dem Stadtrate gegenüber zur Zahlung der Abgaben und Gebühren verpflichtet sind und diese Verpflichtungen nicht vor de« Beginne der be treffender» Veranstaltung erfülle«, im ersten Falle mit 2 Mark, im zweiten Falle mit 4 Mark und in jedem weiteren Falle mit 10 bis 30 Mark bestraft werden. Bei Vergnügungen von Vereinen und Gesellschaften gelten als zahlungS- Pflichtige außer den Inhabern der Räumlichkeiten, in denen solche obgehalten werden, die Vereine und Gesellschaften, und zwar deren Mitglieder als Ge samtschuldner (einer für alle wie alle für einen). Lichtenstein, am 21. März 1906. Der Ttadtrat. Steckner, — Bürgermeister. Schm. Stadtsparkaffe Lichtenstein. Vinlegerguthabeu 8 860 Mark, Reservefonds 48» 080 Mk , Geschäftszeit 8—LS ««d S-5 Uhr täglich. Sinlegerzi«sf«tz Oli Ül o so* Ginlage» i« de« erste« drei Tage« eines Kalenderneonats werbe« «och für de« volle« Monat verzinst Gewünschte Rück zahlungen erfolge« i« der Regel ohne Kündigung und ohne Zins« verlast i« beliebiger Höhe Der Kulturkampf in Frankreich. -0- Wenn man gegenwärtig von einem Kultur« kampf in Frankreich spricht, so darf man sich durch diese Bezeichnung nicht irresühren lasten und ihn Lem Kulturkampf an die Seite stellen, der anfangs Ler siebziger Jahre in Deutschland gekämpft wurde. Damals handelte eS sich um die Abwehr unberech- tigtcr Machtansprüche RomS, das dem Staate nehmen wollte, was ihm von Gottes und Rechts Wegen gehört«. In Frankreich aber handelt eS sich um Trennung der Kirche vom Staate. Aber auch mit der „LoS-von-Rom-Bewegung" ist der sogen. Kultur kampf in Frankreich nicht zu vergleichen. Denn dieser Kampf wendet sich nicht nur gegen die römische Kirche, sondern gegen die christliche Kirche überhaupt. Die Veranlassung dazu hat unzweifelhaft aller- dingS nicht die evangelische, sondern die katholische Kirche gegeben, welche in Frankreich erntet, was sie gesäet hat. Ermutigt durch den günstigen AuSgang deL Kulturkampfes in Deutschland, der die Stellung RomS in Deutschland wesentlich gestärkt hat, glaubte der Papst nun auch Frankreich gegenüber Ansprüche erheben zu dürfen, welche nach dem im Jahre 1802 abgeschlossenen „Konkordat" ihm nicht zukamen. Rach diesem waren die Bischöfe und Geistlichen Staatsbeamte, die von der Regierung ernannt und besoldet wurden, während der Papst das Recht in Anspruch nahm, die Bilchöfe zu ernennen und un- gehorsame Kirchendiener zur Verantwortung nach Rom zu zitieren. Aber auch sonst übte die katholische Kirche keinen besonders heilsamen Einfluß aus. Die Schulen waren fast ganz in ihren Händen, und an statt die Bildung des Volkes zu fördern, sich um das Heil der Seelen zu kümmern, strebten die Priester und OrdenSleute nur nach Macht, welche sie zur Beeinflussung der politischen Wahlen mißbrauchten. Einem ausgesprochenen Kirchenfeinde wie Combes, der früher selbst Priester gewesen war, war es lercht, eine Mehrheit zu finden, welche gewillt war, das französische Volk dem Banne der römischen Kirche zu entreißen. Aber nicht um Trennung von Staat und Kirche war eS ihnen zu tun, — mit dieser könnten sich auch Freunde der Kirche einverstanden erklären, wenn sie der Kirche mehr Bewegungsfreiheit gibt — sondern um Unterdrückung der Kirche durch den Staat und zwar nicht nur der katholischen, sondern der „Parität" wegen auch der beiden evangel. Kirchen, reformierten und lutherischen Bekenntnisses. Daß dies der ausgesprochene Zweck des Trennungsge« setzeS ist, geht aus den Bestimmungen desselben klar und deutlich hervor. Zunächst ist das Kultusbudget beseitigt worden, d. h. alle Ausgaben, die der Staat bisher süc kirchliche Zwecke geleistet hat, hören auf. Zu diesen Ausgaben hatte der Staat allerdings insofern eine Verpflichtung, als er 1789 bei der ersten Revolution alle Kirchengüter an sich gerissen hatte. Infolge diese- KirchenraubrS fühlten selbst die Revolutionäre von 1789 es als eine .Nationalschuld", di« Btsoldung der Geistlichen zu übernehmen. Ihre heutig«, Schüler find weniger skrupulös. Sie erkläre« heut« da- Vermögen der Kirchrngemeinden, und zwar nicht nur da- bewegliche, sondern auch das unbewegliche, also KirchengrbSude usw-, für Eigentum des Staate- und überlassen großmütig den Kirchenverbänden die Nutznießung derselben, soweit eS zur Ausübung d«S Gottesdienstes gebracht wird. Schon daraus erhellt» daß der ganze Zweck de- Gesetzes ist, die Kirche noch mehr als bisher, vom Staate abhängig zu machen. Dafür sprechen auch die Be stimmungen über da- Polizri^uffich tsrecht, das sich der Staat Vorbehalten hat. Darnach ist jede Aeußeruug des chriMchen Bekenntnisses, jede gottesdienstliche Handlung m der Orffentlikeit streng verpSnt. Kein Kruzifix, kein Heiligenbild darf mehr am Wege angebracht werden, kein Leichenzug nüt christ« lichen Gesängen und dem Zeichen des Kreuzes voran darf sich mehr auf der Straße blicken taffen, selbst die Glocken dürfen nicht mehr geläutet werden, wenn eS der Ortsvorstand nicht will. WaS aber das Unerhörteste ist: die Geistlichen werden zu Bürgern zweiter Klaffe degradiert. Während näm- lich sonst alle Delikte der andern Bürger vor den Geschworenengerichten abgeurteilt werden, hat man die Geistlichen, die gegen die Vorschriften deS Ge setzes handeln, vor besonders dazu bestellte Aus nahmegerichte verwiesen. Man befürchtete nämlich, daß ihnen von den Geschworenen zu leicht „mildernde Umstände" zugebilligt werden würden. So also sieht die berühmte „Freiheit der Kirche" in Frankreich aus. Aller Wahrscheinlichkeit nach hat sich die Regierung durch dieses „Gesetz der Ungerechtigkeit" selbst ihr Grab gegraben. Mögen die Folgen des Gesetzes sür die römische Kirche augenblicklich auch niederdrückend sein, im Laufe der Zeit würden sich die Katholiken zum engeren Zusammenschluß gedrängt, nur um so kraftvoller erheben, und der Sieg des Klerus bedeutet den Sturz der Republik. Die Protestanten, deren Zahl sich in Frankreich auf etwas über eine Million beläuft, in deren Reihen allerdings die größere Intelligenz vertreten ist, werden vielleicht noch schwerer unter dem Gesetz zu leiden haben als die Katholiken. Aber auch sie werden gegenüber dem Andringen deS Atheismus nur zu um so engeren Zusammenschluß gedrängt werden, und viele Züge von Anhänglichkeit an die Kirche und großer Opferfreudigkeit zeigen bereits, daß die Enkel ihrer in Bekennertreue erprobten Väter würdig sind. ölümiilM ns p« AMp. (Eigen-Bericht.) vb. Berlin, 27. März 1906. Die heute fortgesetzte Diskussion derFlotten - Vorlage im Reichstage (in zweiter Lesung) drehte sich viel weniger um die Vorlage selbst, als um den freisinnigen Zusatzantrog Ablaß, den außer der liberalen Linken einige Antisemiten unter- stützten Dieser Antrag geht von der Voraussetzung aus, daß di« von der Regierung geforderte Ver- stärkung der Flotte notwendig ist, er beansprucht aber für sich das Verdienst, eine Lücke auszufüllen, die die Regierungsvorlage offen läßt. Er behauptet, den 8 6 deS Flottengesetzes vom Jahre 1898 zu erfüllen, der oorschreibt, daß die Mehrkosten für die Flotte nicht durch dis Belastung d«S Maffenkon- sums aufgebracht werden dürfen, und zwar dadurch zu erfüllen, daß er die Einführung einer Reichs- Vermögenssteuer vorschreibt, deren Erträgnisse aus schließlich dem Ausbau der Flotte dienen sollen. Die Frage war nun: besteht dieses gesetzliche Er fordernis oder besteht «8 nicht? Die Regierung steht auf dem Standpunkt: eS besteht nicht; denn nach Herrn von Stengels Ausführungen habe der A 6 auf die Zölle gar keine Anwendung finden sollen. Die Konservativen teilen diesen Standpunkt, wenn sie ihn heute auch nicht rednerisch vertraten. Die Linke bekämpft ihn. Man wird sich erinnern, daß der vielberufene 8 6 in der ersten Lesung das Paradepferd war, das das Zentrum nicht müde wurde, der Regierung vorzureiten. Deswegen teilt diese Partei aber nicht die Meinung der Linken, daß zur Erfüllung jenes Paragraphen die Er schließung einer besonderen direkten Steuer not wendig sei, sondern sie ist mit Herrn v. Stengel der Ansicht, daß die Deckung der Flottenvorlage ein einbezogen bleiben muß in die Lösung der Reichs- finanzrefvrm, und daß diese Reform (in der Steuer kommission) so umgestaltet werden muß, daß die Forderung des 8 6 erfüllt wird, (Abg. Dr. Späh n). Derselben Ansicht ist die nationalliberale Fraktion, nicht aber aus Vorliebe sür diese Lösung der Frage, sondern weil sie erkennt, daß sich die Regierung auf keinen anderen Weg drängen lassen wird, (Abg. Büsing). Der Antrag Ablaß hat seine Hauptbedeutung nicht aus dem Gebiete der Flotten-, sondern der Steuerpolitik, denn er will damit auf einem Um wege ein Lieblingsziel der liberalen Parteien er reichen: die direkte Retchssteuer. Bei der prin zipiellen Wichtigkeit dieser Frage hätten sich alle Parteien sagen können, daß die Antragsteller alle erlaubten Mittel anwenden würden, um ihrem Antrag Gewicht zu verleihen, unter anderem auch die namentliche Abstimmung Sie hätten also alle Veranlassung gehabt, ihre Mannschaften heräeizu- führen, worin ihnen die Regierung ein Beispiel gab, indem sie nicht nur den Reichsmarinesekretär, sondern auch die beiden Finanzgewaltigen v. Stengel und Rheinbaben abgeordnet hatte. Die nament liche Abstimmung sand wirklich statt, es ergaben sich 63 Stimmen für, 95 Stimmen gegen den An trag Ablaß, waS mit 5 unbrschriebenen Zetteln 163 Stimmen, d. h. die Beschlußunsähigkeit ergab. Die Sitzung mußte aufgehoben werden — wahrlich ein beschämendes Zeugnis für den Reichstag. Bei der Auseinandersetzung zwischen den beiden Finanzminist«rn und den Rednern der Linken (Müller-Sagan, Müller-Meiningen undMomm- s e n) spielte auch die Frage eine Rolle, ob das Reich mit der Erbschaftssteuer bereits den Weg der direkten Besteuerung beschritten hätte. Die Minister be stritten es; sie nannten die Erbschaftssteuer eine Umsatzsteuer und verwahrten die Regierung feierlich dagegen, daß sie sich jemals auf «ine wirkliche
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