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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 30.12.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-12-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-191112307
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19111230
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19111230
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1911
- Monat1911-12
- Tag1911-12-30
- Monat1911-12
- Jahr1911
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 30.12.1911
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WchMUMWU Früher Woche«-««- RachrichtMatt A»-Matt sil ß'wns Mit,«ma«s,IM»fi, St. Win. ßÄWnt, »«in«. «E VltimÄns, MW St. »§. St. z«» St.MIi, StiueM Nm, Wmilsn. SiMM iü DrsNe« Amtsblatt für das Kgl Amtsgerichtund -mStadtratzuLichtenstem — -- Atteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbezirk — ' kl. "" — - Rr 302. LTÄLLchWW Sonnabend, den 30. Dezember 1911 «test, «lall erscheint täglich außer Lon»- mW Festlich» »«chmtitag» str de« foigeude» Lag. — Vlertrltätzrttcher «rpigeprei, 1 Mk. bv Pf-, durch Lie Post bezogen l Md. 75 pfg «>yrt»e «uwmrru 10 pfg. «estettmch« »echne« «ntzer »« «rpedttio» bi Ltchtexstei». Istck«« Ltr. «r. bd, alle L»is«Uch«» Postmstchi«, Postboten, sowie dir Austräger entgegen.. Lchchate werden Lie fitnsgespaiteur Lr»»dMe mit 10, fitr «swSrtige r»s«r«1e» »it 15 psg. derech«et. «M«nqchl» 80 Pf-. L» o>Mch«i Teile kostet die zweispaltige Lrtlr 3u pfg. Fernsprech-Rnschlust «r. 7. L»ftna»»-Zl»»»ch« tstpkch di, «Mestu» «n»M,g, 10 «tzr. Telegramm-Adreste: Tageblatt. Dienstag, am 2. Januar 1912, »arm. 1V Ahr sollen im Pkandraum« de« hiesigen Kgt. Amtsgericht« 1 Ottomane, 1 Sofa tisch und 1 KUd öffentlich versteigert werden. Lichtenstein, am 27. Dezember 1911. Der Gerichtsvollzieher de« Kgl. Amtsgerichts. Bekanntmachung, de« Dirust dei der Dstichtfeuermehr betreffend. Unter Bezugnahme auf die nachstehend unter z*) im Auszug« abgedruckten Bestimmungen unserer Feurrlöschordnung fordern wir alle hiesigen männlichen Ein» wohner. welche nach diesen Bestimmungen zum Dienste bei der Pflichtfeuerwehr verpflichtet sind, der Letzteren aber noch nicht anaebören, nur hierdurch auf, sich di» 8. Ia««ar 1912 behufs ihrer Einstellung bei derselben m unserer Polizriregistratur zu melden oder melden zu lösten. Die Unterlassung der Meldung wird mit Geld bis zu 60 Mk. oder Haft bis zu 14 Togen bestraft. Gleiche Strafe trifft auch diejenigen, welche nach Beendigung ihrer Dienst pflicht bei der Feuerwehr nicht sofort, spätesten« aber nach acht Tiaen die ihnen übergebenen Gegenstände, und zwar eine Armbinde und einen Druckabzug der Feuerläfchordnung an uns zurückgeben. Lichtenstein, üm 12. Dezember 1911. Der Gtsdtrat. l*) Z 12 Verpsiicht««s r«« Dienst. Zum Dienst in ver Pflichtfeuerwehr sind alle männlichen Einwohner der Stadt Lichtenstein vom vollendeten 25. Lebensjahr« bis zum zurückgelegten 4V. Lebensjahre verpflichtet. Die Dienstpflicht beginnt mit dem 1. Januar nach dem zurückgrlrgten 25. Lebensjahr und endet mit dem 31. Dezember desjenigen Jahres, an dem das 40. Lebensjahr vollendet wird Die bei dem Inkrafttreten der Feuerlöschordnung der Pflichtfeuerwehr an- gehörenden, noch nicht 25 Jahre alten Einwohner sind jedoch zum ferneren Dienst verpflichtet. Z 13 Kontrolle. Zur Kontrolle über den Bestand oer Mannschaft wird vom Stadtrat eine Stammliste über die dienstpflichtige Einwohner, unter genauer Angabe des Namens, Standes und Gewerbes, des Geburtstage« und der Wohnung geführt. Die neu einzustellenden Mannschaften haben sich auf eine im Amtsblatte zu erlassende Bekanntmachung des Sladtrals im Monat November zur Stammliste zu melden. Sobald dieselbe fertiggrstellt ist, ist sie an den Branddirektor abzugeben, der im Einvernehmen mit den Hauptleuten der Pflichtfeuerwehr die Verteilung der Mannschaften auf die einzelnen Kompanien und Züge vorzunehmen hat. Die Liste geht alsdann an den Stadtrot zurück, der an die neuen Mannschaften die erforder lichen Befehle erläßt und ihnen die Abzeichen zustellt. Von dieser Zustellung an haben dir ringetrilten Mannschaften den Dienst bei ihren Abteilungen bei Vermeidung der unten angedrohten Strafen zu leisten. Die im Laufe eines Monats eintretrndrn Veränderungen sind monatlich bis zum 5. des nächsten Monats auszugsweise an den Branddirektor mitzuteilrn, der sie den Hauptleuten zur Berichtigung der Listen zu übermitteln hat. 8 Die«stkrfveiu«g«svS«>r. Vom Dienste in der Pflichtfeuerwehr sind befreit: 1 ., olle Mitglieder hiesiger Reichs« und Königlicher Behörden und des Stadt« rats sowie alle bei diesen Behörden angrstelltrn Beamten u. Bediensteten; 2 , die Beamten der Bezirksanstalt; 3 ., die Geistlichen, Aerzte, Apoth ker und Geburtshelfer; 4 ., die FeuerversicherungSagenten; 5 ., dir aktiven Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr und der Schützen« gesrllschaft; 6 , diejenigen, welche vom vollendeten 22. Lebensjahre ab der freiwilligen Feuerwehr ununterbrochen 10 Jahre angehört haben; 7 ., die Bewohner der Vorstädte Schäller und Rümpf; 8 , alle Werkführer, Bergarbeiter, Heizer, Maschinenführer, Geschirrführer und Hausmänner; 9 ., diejenigen, welche ihre körperliche oder geistige Untüchtigleit durch Zeugnis eines approbierten ArzteS nachweisen. UebrrdieS steht dem Ausschüsse das Recht zu, solche dienstpflichtige Ein wohner, welche in Dienstboten- oder anderen Abhängigkeitsverhältnissen stehen oder bei denen besondere Umstände vorliegen, während der Dauer dieser Verhältnisse oder Umstände vom Feuerlöschdienste zu befreien. Solche Personen, die auf Grund der vorstehenden Bestimmungen vom Dienste bei der Pflichtfeuerwehr befreit worden sind, sind verpflichtet, sich bei Vermeidung , der in 8 41 «ngedrohten Strafen bei dem Aufkören des Bestehens eines DienstbesrriungSgrundes alsbald zwecks Einreihung in di« Pfichtfrurrwehr zur I Stammliste anzumelden. 8 15 Die«sta«sfchlntz. Ausgeschlossen wegen Unwürdigkrit bleiben alle Diejenigen, welche die bürger lichen Ehrenrechte nicht ausübrn dürfen, auf dir Dauer der Entziehung dieser Rechte. 8 16 Freiwilliger Eintritt. ES ist zugelassen, daß der Pflichtfeuerwehr auch Personen beitreten, die an sich vom Dienste in derselben befreit sind. Ueber die Zulässigkeit oder Geeignetheit des freiwilligen Eintrittes solcher Personen entscheidet endgiltig der Feuerlöschausschuß. 8 17 Befreiung gegen eine Abgade. Jeder zum Dienst in dec Pflichtseuirwehr Verpflichtete kann sich durch recht zeitige Zahlung einer jährlichen Abgabe zurFeuerlöfchkosse von der Dienstleistung befreien. Diese Abgabt beträgt bei einem Einkommen bis zu 1260 M. 5 M., über 1200 M. bis 1800 M. 10 M. und bei einem Einkommen über 1800 M. 15 M. Rechtzeitig ist die Zahlung nur, wenn dieselbe bis zum 31. Dezember für das folgende Jahr gezahlt ist. Die für die am Neujahrst^ge bitten wir, uns bis aufliegende Nummer bestimmten spätestens Freitag abend zuzusenden Expedition des Lichtenstein Callnberger Tageblatt. Das Wichtigste. * Nach den angcstelltcn Ermittelungen in den Kran kenhäusern, beim Verband für erste Hilfe und im Asyl für Obdachlose in der Fröbelstraßc in Berlin sind nun mehr von über l 00 Erkrankungen erwa 5 0 tödlich verlaufen. * An Bors eines französischen Kreuzers fallen dem nächst marokkanische Truppen nach Agadir abgchen, um die Stadt zu besetzen. * In Hannover wurde der sechste preussische Mehrer- tag unter zahlreicher Beteiligung eröffnet. * Oesterreich-Ungarn hat seine endgültige Zustim- vumg zum Marokkoabkommen erklärt. * In der ungarischen Delegation hielten der Minister des Aeußern, Graf Aehrenthal, und der zlriegsministcr von Auffenberg bedeutsame Reden. * Frankreich hat erklärt, es habe die Oase Dsanet be setzt, um dem Räubcrunwesen in der Umgebung ein Ende zu machen. * Bon der italienisch-offiziösen „Agenzia Stefani" werden die Verluste der Türken bei Benghasi am Weih rwchtstage auf 500 Verwundete angegeben. Von italienischer Seite wird den neuerdings oe>' breiteten Meldungen über Fricdensverhandlnngeu wi versprochen. Wie aus Melilla gemeldet wird, Haven am Mi't woch schwere Kämpfe stattgesunden, an welchen alle spanischen Truppen tcilnahmen. Die Revolution in China dauert noch immer fort. Mch den letzten Nachrichten erscheint es als ziemlich sicher, daß sie ihr Ziel - den Sturz der Riandschu-Tynastie — erreichen wird, trotz dem die kaiserlichen Truppen hin und wieder auch einen Sieg erfochten haben. Juanschikai denkt offenbar nicht daran, die Revolution mit eiserner Faust nieder - zuschlagen. Daß China eine Republik wird, ist noch nicht so ausgemacht, wie cs zeitweise erschien. Nm er lichc Meldungen berichten auch, daß die Revölntious Partei mit einer konstitutionellen, dem Parlamente ver antwortlichen Monarchie einverstanden sein würde. Toch lsabcn die Mandschu wenig Aussicht, auf dem Tbrone zu bleiben, auf dem man vielmehr einen Chinesen zu sehen wünscht, sei es mm Juanschikai oder ein Nach komme des Confucius. , Unaufhaltsam geht die Modernisierung des R'.nen > reiches weiter. Ter Zops, seit Jahrtausenden das Tum- bol Chinas, beginnt zu fallen: durch ein in Peking erschienenes Edikt in das Abschneiden des Zopfes ge stattet worden. Weiler ist die Frage der Anuabme des ausländischen Kalenders dem üabinett unterbrechet wor den, das über die Turchsührung dieser Reform beraten > wird. ! Erfreulich ist es, daß — von ganz vereinzelten Äus- schrcikungeu abgesehen — bisher die revolutionäre Be- ! wegung keinen sremdeufeindlichen Charakter aug.mow- f men hat. Tie Städte Wutschang, smukan und Prüfung l am Jangtse, um die hart gekämpft ist und die im Mittel - pnntre des Aufstandes liegen, find auch bedeutende Zentren der evangelischen Mission. Eine ganze Reche von tRsellschasten sind dort vertreten mit rund 120 Arbeitern — die minder nicht gerechnet —; bis acht ist nicht bekannt geworden, daß die Missionare durch die Revolution gefährdet sind. Auch aus der südlichen Pro vinz .üwautuug Ziantou, die sich ziemlich bald auf ! die Seite der Revolution gestellt lsat, ist bisher von einer j ernstlichen Bedrohung der zahlreichen Missionare -- > unter denen sich auch nicht wenige Deutsche: Barmer, Basler, Berliner befinden —, nichts gemeldet. So darf
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