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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 15.09.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-09-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-191509156
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19150915
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19150915
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1915
- Monat1915-09
- Tag1915-09-15
- Monat1915-09
- Jahr1915
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 15.09.1915
- Autor
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WM Früher Wochen- und Nachrichtsblatt XggEatt sik tziMn! Mit. VmÄns, Mns, A.W», tmichrm, UM«, MW, MmSbrs, Ms» St. Wis, St. zmt, St. Meli. Stm-M. Yi«. WaMa. SisstiMtl ul MW Amtsblatt für das Kgl. Amtsgericht und den Stadttat zu Lichtenstein Atteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbezirl » - " - — G-. - - > — » - — Str. 2,4. L«ÄM«ÄLi Mittwoch, den 15. September ISIS. Zeichnet die dritte Kriegsanleihe! Verkauf von geräuchertem Speck P»det Freitag, dm 17. September 1915 ««r a« LichtenNetuer StuWoh» »er und N«r in Mengen bis 2 Pfund an den einzelnen Haushalt statt. Die Ware wird von 2 Uhr ab gegen Narten im Verkaufsraum im RatS- krllerhof abgegeben. Die Bezahlung ist in der Stadtkafse im Laufe der Vormittagsstunden und van 3 Uhr ab im Stadtverordneten-Sitzungszimmer (neben dem Sparkaffenranm) zu leisten. Preis 1,55 Mk. für 1 Pfund Der Stadtrnt. vormittags mittags. .. G-L - M-R S, Sch, St und T-Z Als Zahltage kommen nur der l. nnd 16. eiueS jeden Monats in Frage. Fallen diese Tage auf einen Sonn- oder Festtag, so erfolgt die Auszahlung am folgenden Werktage. Wer an einem anderen als dem Zahltage erscheint, hat keinen Anspruch auf geordnete Abfertigung. Lichtenstein, am 14. September 1915. Der Stndtrat. s-io 10—11 11-12 12— 1 Bekanntmachung, die Auszahlung der reichsgesetzlichen Unterstützungen betreffend. Um dem großen Andrange bei den Auszahlungen vorzubeugen, mache« wir hiermit bekannt, daß dieselben künftighin im StadtverordnetenfitzungSzimmer vor- Mwmmeu werden sollen, und zwar geordnet »ach Buchstaben. ES werden gezahlt an die Empfänger, deren Namen die Anfangsbuchstaben A—F haben, Vos 8— S Uhr, StlöWsk M WMllh-MW. DaS Reichsamt deS Innern hat eine Zählung der am 15. September 1915 iu Deutschland vorrätigen baumwollenen Strümpfe und Handschnhe angeordnet, einschließlich der Mengen, die a«S den in den Fabriken vorhandenen, für die Verarbeitung freien Garnen und Stoffen noch hergestellt werden können. Don dem Ergebnis der Aufnahme wird «8 abhängig sein, ob und welche Mengen zur Ausfuhr zugelaffen werden können. Da für „gestrickte" Strümpfe und Socken vermutlich keine oder nur wenig Ausfuhrbewilligungen uachgesucht werdeu dürften, fo ist der Wert darauf gelegt worden, diese gesondert aufzuführeu. ES wird deshalb gebeten, die vom Stadtrat auSgegebenen Fragebogen recht vollständig aukzufüllen und olle Bestände zu ersoffen, auch diejenigen, die sich für Rechnung des Betreffenden außer dem Haus befinden (bei Heimarbeitern, Färbern, Bleichern usw-, ferner in ConsignatiouSlögern innerhalb Deutschlands) Die Angaben werde» streng geheim gehalten und kommru nur zur Kenntnis der ansragenden Behörden. Auf Veranlassung deS Königlich Sächsischen Ministeriums deS Inner» werde» jeden Beteiligte» 3 gleichlautend« Fragebogen (für Strümpfe und Hand- schvhe getrennt) zugesertigt, wovon 2 Stück in gleichlautender Ausfertigung biS L2. September — und zwar unmittelbar oder durch Vermittlung deS Stadt- ratS — o» die Handelskammer in Chemnitz «inzusenden find, während daS dritte Stück zurückdehalten werden kann. Diejenigen, welche keine Fragebogen erhalten hoben, wollen sie in der RatLkauzlei entnehmen. Es kommen Fabrikanten und Händler in Betracht, bei denen «in Bestand ä mehr als L 0 Tutzerd boumwolleneh Strümpfen oder Handschuhen zu erwarten ist. Lichtenstein, am 14. September 1915. Der Nr. 110. AW WlMsWW tkk VkllMMkll MMMMI — MMM. Beurlaubte Militärpersonen erhalten gegen Vorlegung ihres UrlavsspOf» fes Brotmarken und zwar 6 Pfund wöchentlich, bei einem Urlaub von weniger als 1 Woche 1 Pfund Brot täglich. » Die BrotwarkenauSgabestellen werden angewiesen, gegen VsrlegNMg dest Urk««tspgffes die der Urlaubszeit entsprechende Anzahl von Brotkarten aus zugeben und Vies auf »e« Paste z« verwerkea. Um auch den SountogSurlaubern den Bezug von Brot zu ermöglichen, ist die Einrichtung getroffen worden, daß die auf Sonntagsurlaub gehenden Leute 2 Tage vorher ihren Angehörigen eine von der Militärbehörde bestätigte Anzeige senden können, auS der sich Zeit und Dauer deS Urlaubs ergibt. Diese Anzeige» können von de« Angehörigen ebenfalls als Ausweise zur Erlangung von Brot karten benutzt werden und find in gleicher Weife zu behandeln wie die Urlaubs» Püffe. Glauchau, den 13. September 1915. Der Bezirksverbauv ver «Suigliche» Amtshauptmauuschafl Glaucha«. AmtShauptmanu Graf von Holtzendorff. Mit Rücksicht auf den anhalteuden Rückgang der Maul «Ad Klaue«» senchk in Sachsen wird bestimmt, daß von den früher schon in Kraft gesetzten derschSrsten Maßregeln gegen diese Seuche <§ 45 der Ausführungsverordnung vom 7. April 1912 — Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 56 —) bis auf wei teres nur »och die folgende» in Anwendung zu komme« haben: 1. Die Vorschriften in 8 45 «vier 3 Absatz 1, 3 und 4, soweit eS sich um Ursprungszeugnisse sür nach Sachsen eingeführteS Klauenvieh handelt. Die Polizeibehörden der Bestimmungsorte solchen Viehes und die Bezirks- tierärzte haben streng darauf zu halten, daß die Ursprungszeugnisse ordnuugS- uräßig abgegeben werden. Die Klauenviehbestände von Händlern, die auch mit Klauenvieh sächsischer Herkunst havdeln, find von den Bezirkstierärzten häufiger und tunlichst gelegentlich anderer Dienstgeschäste am Orte der Handelsniederlassung mit nachzusehen. Werden hierbei die Ursprungszeugnisse nicht in Ordnung befunden oder fehlen sie über» Haupt, so find die Tiere noch der Vorschrift in § 45 vnter e Abs 1 zu behandeln. 2. Die Vorschriften deS § 45 unter b «nd c über Laderampen, Ein- und Ausladeplätze, TranSportwagen, Gast- und Handelsställe. 3. Die Bestimmungen in 8 45 unter e über die lOtägige Beobachtung und bezirkStierürztliche Untersuchung des nach Sachsen eingeführten Klauenviehs. Von der in Z 45 unter e Absatz 2 vorgeschriebenen bezirkstierärztlichen Untersuchung ist Klouenvieh befreit, daS ohne weiteren Befitzwechsel binnen zwei Tagen vom Eintreffen am Cchlachtorte ab gerechnet geschlachtet wird. 4. Die Vorschriften über Schlachtvieh in 8 45 unter f und Mit dieser Verordnung, die sofort in Krost tritt, erledigen sich die Verord nungen vom 12. September 1914 (Sächsische StaolSzeitung Nr. 215 und Leip ziger Zeitung Nr. 2 >6), vom 27. Oktober 1914 (ebendort Nr. 252 und 253), vom 8. Dezember 1914 (ebendort Nr. 286 und 287) und vom 20. Mai 1915 (Sächsische SlaatSzeitung und Leipziger Zeitung Nr. 116.) Ueber Einzelheiten der hiernach geltenden Vorschriften geben die Ortspolizei- behörderr, die Bezirkslierärzte sowie die Verwaltungen der Schlachtviehhöfe und der öffentlichen Schlachthäuser Auskunft. Dresden, am 7. September 1915. Viivtfttrivm vrS A«uer«. Die StM-Bibliolhek Lichtenstein ist Mittwochs von 12—1 Uhr und Sonntags von 11 —12 Uhr geöffnet M »MM. ' Der Reichskanzler weilt behufs einer Besprech ung mit dem König und dem Ministerpräsidenten Grafen von .Hertling in München. * Laut „Deutscher Tageszeitung" hat, wie „Az Est" saus Petersburg erfährt, der Zar den General Rusekr du feinem l^eneraladjutanten ernannt. So will man bemänteln, das? Rußki der Oberkommandierende sei. * Vin aus einem Gefangenenlager bei Essen ent- fstohamr französischer Feldwebel wurde, als er die OoUä»dische Grenze bei Gronau überschreiten wollte, bon einem Grenzposten erschossen. f * Ler „Frkf. Ztg." zufolge wird aus Mailand ge meldet: Die Ossizierschule in Modena entließ MX) Unterleutnants zur Front. * „havas" meldet aus Rom: Die japanische Mili- tärmisjion ist von Benedig nach der italienischen Front aufgebrochen. Der russische Gesandte in Cetinje, GierS, ist an grblich wegen hohen Alters abberufen worden. * Der Bruder des Königs Konstantin (Griechenland' wurde zum Oberbefehlshaber der Kavallerie in Salo niki ernannt. * Rach Meldungen aus Bukarest berichtet die „Seo- Nra", daß man auf dem dortigen Telegraphenamt einem weit verzweigten Spionagesystem auf die Spur gekommen sei. Ler englische und der russische Ge sandte wurden von den Beamten mit wirbligen Tele grammen versorgt, die sieh namentlich ani Versagun gen d-r rumänischen Regierung bezogen. * Verschiedene Blätter bringen eine Petersburger „Tcmps"-Mcldung, narb der in Petersburg der Ver- terdignngSznstand bergeiteM wird. Nachts sei gder Verkehr untersagt. 2ängs oer .'lüne seien schwere Ge- fchülze ausgestellt. * Rcpublirain erfäbrt aus Alft r: Die Admirali tät gibt bekannt, das» zwei Barken mit Insassen des versenkten Dampfers „Ville de Moftaganem" van englischen und schwedischen Schissen aus der Hölls von Orair ausgenommen wurden. - , . .
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