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Wilsdruffer Tageblatt : 06.12.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929-12-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-192912069
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19291206
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19291206
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWilsdruffer Tageblatt
- Jahr1929
- Monat1929-12
- Tag1929-12-06
- Monat1929-12
- Jahr1929
- Titel
- Wilsdruffer Tageblatt : 06.12.1929
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Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff» des Forstreniamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. Anzeigenpreis: die 8 gespaltene Raumzeile 20Rpfg., die 1 gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Reichs pfennig, die 3 gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 1 Reichsmark. Nachweisungsgebühr 20 Reichspfennige. Dor- gesckriebeneErscheinungs- tage und Platzvorschriften werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Ami Wilsoruff Nr. 6 berücksichtigt. Anzeigen, annabme bis - orm.10Ubr. " """ Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir keine Garantie. Zeder Rabattanspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezo^en werden muß oderderAuftraggeberin Konkurs gerät. Anzeigen nehmen alle Vermittlungsstellen entgegen. Nationale Tageszeitung für die Nandwietschast, D,5 »Wiisdruffkr Tageblatt" erlcheint an allen Werktagen nachmittags s Uhr. Bezugspreis: Bei Abholung in «er «elchSsisstelle und den Ausgabestellen 2 NM. im Mona», bei Zustellung durch die Boten 2,Zu-NM., bei Poftdestcllung lSÄpsg.Nll-Postanstalten Wochenblatt für Wi-sdruff u. Umgegend Postbotenund'unIcreA^ tragerund Gejchaftsstellen nehmen zu jeder Zeit Be. Peilungen entgegen. Im Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen besteh! kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. — Nüctiseudung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Porto d-iliegt. Nr. 283 — 88. Iahr^avg Telegr.-Sdr.: „Amtsblatt" WUsd «ff-Dresde» Postscheck: Dresden 2S40 Freitag» den 6 Dezember 1929 Papst und König. Als der jetzige Papst Pius XI. vom Konklave bei Kardinale zum Nachfolger des verstorbenen Benedikt XV, gewählt war, da geschah etwas Auffallendes: der Neu gewählte fpendete den ersten päpstlichen Segen nicht von einem Altar im Innern der Peterskirche aus, wie es nach 1870 alle seine Vorgänger getan hatten, sondern er er schien auf einem Balkon des Vatikans, um von hier aus, also man möchte sagen außerhalb des Vatikans, diese Zeremonie zu erfüllen. Auffallend, aber bedeutungsvoll; denn die eingeweihten Kreise wußten oder ahnten, daß sich Versöhnungsfäden zwischen VatikanundQuiri- »al, zwischen Papst und italienischem König bereits unter Benedikt XV. angesponnen hatten. Und nun der Neugewählte mit jener Geste andeuten wollte, daß er dies« Politik einer Versöhnungsanbahnung fortzusetzen ent schlossen war. Sie führte ja vor bald Jahresfrist zum Ziel und nun ist zum erstenmal ein italienischer König feierlich in den Vatikan, in den wiederbegründeten Kirchenstaat, hinüber gefahren, hat dem Papst einen mit aller Prachtentfaltun§ umkleideten Besuch gemacht. Ein italienischer König, de: Enkel Viktor Emanuels II., des Eroberers Noms, des Zer störers der weltlichen Herrschaft des Papstes! Er empfing den Gegenbesuch des päpstlichen Staatssekretärs, da das Haupt der katholischen Kirche selbst irgendeinem weltlichen Herrscher einen solchen Besuch nicht macht. Der Mann allerdings, der vor allem diese Aus söhnung zwischen Papst und König zustande brachte, Mu ssoljni, nahm an diesem Besuch im Vatikan, der doch nur die äußere Krönung der Bemühungen des »Duce" gewesen ist, nicht teil. * Auch das Verhältnis des Deutschen Reiches zum Päpstlichen Stuhl erfährt jetzt eine Veränderung, aber nur eme Personelle, da der bekannte Nuntius Pacelli Kardinal wird und daher, den Gebräuchen innerhalb der vatikanischen Diplomatie zufolge, seinen Berliner Posten aufgibt. Fast zehn Jahre, von 1920 ab, hielt er die Ver bindung zwischen Berlin — zuerst von München aus — und dem Päpstlichen Stuhl aufrecht. Eine vielumstrittene Rolle hat er bekanntlich beim Ruhrkampf gespielt, als auf seine Veranlassung hin der päpstliche Monsignore Testa das Ruhrgebiet aufsuchte und als Folge davon der Nuntius dem damaligen Deutschen Reichskanzler Cuno das „aktive" Vorgehen gegen die Belgier und Franzosen aufzugeben empfahl. Als wirkliche Erfolge aber vermochte er den Abschluß der Konkordate mit Bayern und mit Preußen zu verbuchen, wodurch vor allem in dem größten deutschen Gliedstaate die katholisch-kirchlichen Verhältnisse und die Beziehungen zwischen Staat und Kirche neu geregelt wurden. Die Verleihung des Kardinalspnrpurs bedeutet die Anerkennung des Papstes für das Wirken des jetzt scheidenden Nuntins in Deutschland. * Pius XI. selbst, der jetzt gerade sein fünfzigjähriges Priesterjubiläum feiert, hat ja als Nuntius in Warschau in den Jahren nach dem deutschen Zusammenbruch eine Überaus schwierige diplomatische Rolle spielen müssen, da >hm kirchlich auch das wichtigste Kampfobjekt zwischen Deutschland und dem neuen Polnischen Staat, Ober- Schlesien, unterstellt war. Er versuchte, den Kampf der beiden Nationalitäten nicht in die Kirchen hineintragen Au lassen, und verdarb es mit den Polen, als er kurzerhand dem Klerus in Ostoberschlcsien jede politische Agitation untersagte. Er kennt aus längerem Aufenthalt Deutsch- 'nnd einigermaßen und beherrscht die deutsche Sprache. bat zu seinem Jubiläum der Reichspräsident n Hindenburg an ihn ein herzlich gehaltenes Glückwunschschreiben gerichtet und ihm gleichzeitig durch oen deutschen Gesandten am Vatikan ein großes Tafel- iervice überreichen lassen, das, in der preußischen Staat lichen Porzellan-Mannfaktur hergestellt, die treue Kopie ernes Prunkserviccs Friedrichs des Großen ist. * - - - Papst und König . . für Deutschland ist es im Laufe tausendjähriger Geschichte eine Fülle ernster Er innerungen geworden. Aber die katholische Kirche hat in ihrer Weltstellung nicht darunter gelitten, als sie den Kirchenstaat verlor. Und nur an äußerer Würde ge wonnen, als das neue Italien sich durch den Besuch seines Königs mit dem Papsttum auch förmlich wieder aussöhnte. Mr die Aufhebung der Ein- und AusfuhrverboSe. Beginn der internationalen Konferenz in Paris. „ Die inler"a:ioi,i!e Konferenz für die A n f h e b n n g d e r «>n. und Ausfuhrzöllehat ihre Arbeiten begonnen. ^-' Pvtuyenve ver Konferenz der holländische Delegierte -poliin- legte dar, welche Schwierigkeiten bisher der Jnkraft- icvung des im Jahre 1927 getroffenen Abkommens im Wege »euanden hatten^ Trotz der verschiedenen vorgebrachten Vor- bedlngungen sollen bestimmte zeitlich degrenzte 8 m technischer Art gesucht werden, die die knd st Zertrenn baldigst ermöglichen. Deutsch- Neichswirtt^ Dr Imhof) vom Gegen BerfSWW des WWlMs Eine ernste Warnung Dr. Schachts Berl.in 5. Dezember. Reichsbankpräsident Dr. Schacht hat den zuständigen Stellen eine zwölfseitige Denkschrift zum Youngplan überreicht, die er damit beründet, daß für die Inkraft setzung und Durchführung des Planes Entscheidungen und Maß nahmen innerhalb und außerhalb Deutschlands getroffen worden seien, die es ihm unmöglich machten, weiter zuzusehen, wie die Absichten des Youngplanes verschoben und seine Erfolgsaus sichten gefährdet werden. Die Voraussetzungen, unter denen er, Schacht, die Annahme des Yonnplanes durch seine Unterschrift empfohlen habe, waren I. daß die darin enthaltenen gemeinsamen Empfehlungen und Vorschriften restlos und von allen beteiligten Mächten angenommen und geachtet würden. Die zweite Voraus aussetzung war, daß die deutsche Finanz- und Wirtschaftspolitik geordnet u. auf erleichterte Tragung der Lasten des Youngplanes abgestellt wurde. „Obwohl seit der Unterzeichnung des Young- planes sechs Monate verstrichen sind, sehe ich nicht, daß die aus ländischen Regierungen oder die Reichsregierung diesen beiden Voraussetzungen Rechnung getragen haben, vielmehr erfüllt mich das, was inzwischen geschehen ist oder angestrebt zu werden scheint, mit der allergrößten Besorgnis." Dr. Schacht macht dann diese seine Bedenken in allen Einzelheiten geltend und schließt mit folgender Feststellung: „Ich habe mit allem Nachdruck die Agi tation gegen den Youngplan bekämpft. Ich halte das eingeleitete Volksbegehren, das dieser Agitation dient, für einen schweren Fehler, weil es eine sinn- und kraftvolle Verteidigung unserer Interessen unter dem Youngplan untergräbt. Aber gerade weil ich mich für die Annahme des Younplanes einsehe, wünsche ich nicht teilzuhüben an seiner Verfälschung. Es wäre eine Selbst täuschung der Welt, zu glauben, wir könnten über die Youltg- zahlungen hinaus noch weitere beliebige Millionen oder Milli arden zahlen oder auf Eigentumsrechte verzichten. Es wäre eine Selbsttäuschung des eigenen Volkes, zu glauben, daß es bei der heutigen oder womöglich noch gesteigerten Wirtschaftsbelastung die Youngzahlungen und womöglich noch zusätzliche Beträge auf zubringen in der Lage ist. Ich will und werde nicht dazu bei tragen, daß eine solche Täuschung Platz greift, gez. Dr. Hjalmar Schacht." Aus der Denkschrift Berlin, 5. Dezember. Die Denkschrift des Reichsbank- präsidenlen Schacht zum Youngplan befaßt sich in ihrem ersten Teil mit denjenigen Maßnahmen, die das Verhaften der Gläubigerregierung betreffen. Schacht verweist darauf, daß der Betrag der Gesamt jahreszahlungen nicht von den Deutschen, sondern nur von den Gläubigersachverständigen als tragbar bezeichnet werde und daß, wie der Plan ausdrücklich feststellt, die deutschen Sachverständigen lediglich durch die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen veranlaßt worden sind, die Annahme des Planes als Ganzes zu empfehlen. Dieser Umstand lege auf das Klarste die Größe der Verantwor tung der Gläubigersachverständigen dar. Wenn in den Verhand lungen mit den auswärtigen Regierungen nunmehr von Deutsch land über den Youngplan hinaus weitere große Opfer verlangt werden, nämlich Verzicht auf berechtigte Eigentumsansprüche, wie auch Zahlung zusätzlicher Beträge, so ist von vornherein klar, daß die Tragbarkeit der Ziffern des Youngplanes noch viel mehr in Frage gestellt und die Verantwortung der Gläubigersachverständi gen von den ausländischen Regierungen noch stärker belastet wird. Der Youngplan fordert ferner einseitig die Zusammenarbeit aller Beteiligten. Damit, daß jetzt nahezu jede einzelne Eläubigerregie- rung versucht, über den Youngplan hinaus weitere finanzielle und wirtschaftliche Leistungen aus Deutschland herauszupressen, ver stoßen die ausländischen Regierungen gegen die ausdrücklich im Youngplan ihnen zur Pflicht gemachte Zusammenarbeit. Die Verringerung der Haushaltbelastung aus dem Youngplan gegen über dem Dawesplan wird im Sachverständigenbericht als wesent liches Moment bezeichnet für die weitere Entwicklung Deutschlands, insbesondere für die Bildung von neuem Kapital. Diese finanzielle Entlastung wird durch die zusätzliche Belastung Deutschlands außerhalb des Planes illusorisch gemacht. Die Gläubigertaktik im finanziell schwächsten Augenblick weitere Lasten von Deutschland zu verlangen, verstößt gegen die im Youngplan vorgesehene so fortige Erleichterung gegenüber dem Dawesplan. Etwaige Streit fragen über den Umfang der früheren Verpflichtungen sollen dem Auslegungsschiedsgericht unterbreitet werden. Diese Klausel muß von Deutschland restlos in Anspruch genommen werden. Es liegt keinerlei Veranlassung vor, ohne gleichwertige Gegenleistung frei willig auf die Geltendmachung dieser Klausel zu verzichten. Die Verteilung der deutschen Zahlungen ist eine Empfehlung, die die deutschen Sachverständigen nicht mit unterschrieben haben. Wenn Deutschland sich bereit erklärt, solche einseitigen Empfehlungen zu befolgen, so muß dagegen verlangt werden, daß die Empfeh lungen der deutschen Sachverständigen, die im Youngplan ent halten sind, ebenfalls befolgt oder andere Gegenleistungen ge boten werden. Teil zwei zählt die neuen finanziellen Zumutungen an Deutschland seit der Unterzeichnung des Youngplanes auf. Es sind dies laut Haager Protokoll das bekannte Uebergangsgesetz von 400 Milli onen Reichsmark, die Erhöhung der ungeschützten Jahresrate, die im ersten Jahre 40,5 Mill. Reichsmark beträgt, laut Erklärung des britischen Finanzministers rund 300 Mill. Verzicht aus liquidier- rem deutschen Eigentum, laut deutsch-polnischem Vertragsentwurf Verzicht auf außerordentlich hohe Ansprüche gegen Polen, laut Vorschlägen des Pariser Unterausschusses über die Liquidierung der Vergangenheit Verzicht auf eine ganze Reihe von finanziellen Rechten. In dieser Aufzählung sind die in Markabkvmmen mit Belgien für 37 Jahre auferlegten Lasten von jährlich durchschnitt lich 19,5 Mill. RMk. noch nicht emhalten. Weitere Verzichte oder Verpflichtungen, z. B. bei der Saar regelung, sind zur Zeit noch nicht zu übersehen. Die vorstehenden Verpflichtungen, die zusammen in die Milliarden gehen, sollen ohne eine nennenswerte Gegenleistung erfolgen. Teil drei untersucht demgegenüber im einzelnen die Rechtslage, wie sie sich aus dem Youngplan ergibt. Aus Ziffer 141 ergibr sich auf das Deutlichste, daß jeder deutschen Konzession eine Konzes sion von der anderen Seite gegenüberstehen muß. Aus Ziffer 142 (baldmöglichste Schließung der Konten zwischen der Reparations- tommission und Deutschland, über die vor dem Dawesplan liegen den Vorgänge „nach obigen Grundsätzen") ergibt sich, daß Deutschland alle bis dahin noch nicht aus Reparationskonto gut- geschriebenen Eigentumsansprüche zustehen, da mit dem Dawes abkommen die „all inclusive amounts"-Klausel in Kraft getreten ist. Dies betrifft insbesondere das in England liquidierte deutsche Eigentum. Aus Ziffer 142 und 147 ergibt sich, daß alle Gut schriften, soweit sie früheres deutsches Staatseigentum betreffen, Deutschland zustehen. Ziffer 143 spricht als einseitige Erwartung der Gläubiger-sachverständigen aus, daß Deutschland aus Ansprüche wegen früherer Vorgänge verzichten werde. Die deutschen Sach verständigen haben dieser Erwartung durchaus widersprochen, da sie ja schon die Ziffern des Youngplanes nicht für tragbar gehal ten haben. Wenn die deutsche Regierung trotzdem jetzt auf solche Ansprüche verzichten sollte, so geht sie damit über den klar erfüll baren Willen der deutschen Sachverständigen hinaus und über nimmt eine Verantwortung, die ihre Sachverständigen ausdrücklich abgelehnt haben. Teil vier der Denkschrift behandelt die weitere unerläßliche Voraussetzung für die deutschen Sachverständigen, daß die Reichs regierung entschlossen sei, im finanziellen Gebaren von Reich, Ländern und Gemeinden eine dauernde Ordnung zu schaffen und die Tragung der schweren Lasten des Youngplanes durch eine innerwirtschaftliche Erleichte rung der deutschen Produktion zu ermöglichen. In beider Hin sicht ist seit der Unterzeichnung des Youngplanes nicht das ge ringste ge chehen. Die Reichsfinanzverwaltung hat trotz allem Drängen immer wieder erklärt, daß an die Ordnung des Haus haltes und an eine Lastenerleichterung nicht herangcgangen werden könne, bevor nicht der Youngplan angenommen sei. Es ist schon heute mit Sicherheit zu ersehen, daß die Einsparung aus dem Youngplan nicht nur nicht zu einer Lastenverminderung führen, sondern nicht einmal zur Deckung der jetzt bereits übersehbaren Fehlbeträge ausreichen wird. Besonders bedrohlich ist, daß die ständig steigenden Fehlbeträge zu einer ständig steigenden kurzfristi gen Verschuldung der öffentlichen Hand geführt haben, für deren Konsolidierung geraume Zeit benötigt werden wird. Die Lasten- erleichterung der Wirtschaft ist nur möglich, wenn die Ausgaben- seite von Reich, Ländern und Gemeinden gekürzt wird. Nun aber ist über die Einsparuung des Youngplanes längst verfügt und die deutsche Wirtschaft steht nicht vor einer Lastensenkung, sondern vor einer Lastenerhöhung. Der fünfte Teil der Denkschrift um reißt noch einmal die Eesamtlage. Schacht lehnt es für seinen Teil aus das bestimmteste ab, für die Inkraftsetzung des Young planes verantwortlich gemacht zu werden, wenn dessen Absichten und Voraussetzungen derart mißachtet werden. Das deutsche Volk muß erwarten, daß die ausländischen Regierungen endgültig ihre Verluste aufgeben, über den Youngplan hinaus Sonderleistun gen und Sonderverzichte herauszupresssn. Sie müssen wissen, daß sie durch eine solche falsche Politik die Verantwortung auf sich la den, wenn der Youngplan von vornherein mit schweren Störun gen zu rechnen hat und die Mobilisierung der Annuitäten gefähr det wird. Bon der deutschen Regierung muß verlangt werden, daß sie keinerlei zusätzliche Leistungen bewilligt. Es muh ferner verlangt werden, daß sie, bevor der Youngplan von ihr endgültig angenommen wird, Ordnung jn den Haushalt von Reich, Ländern und Gemeinden bringt und die Zurückführung der Belastung des deutschen Volkes auf ein Maß vorsieht, das mit der Ertragsfähig keil der deutschen Wirtschaft vereinbart ist.
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