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Wilsdruffer Tageblatt : 19.11.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931-11-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-193111199
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19311119
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19311119
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWilsdruffer Tageblatt
- Jahr1931
- Monat1931-11
- Tag1931-11-19
- Monat1931-11
- Jahr1931
- Titel
- Wilsdruffer Tageblatt : 19.11.1931
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MlsdmfferÄWblalt Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Das »Wilsdruffer Tageblatt» erscheint an allen Werktagen nachmittags S Uhr. Bezugspreis: Bei Abholung in Ler «cschlistsstklle und den Ausgabestellen 2 AW. im Monat, Lei Zustellung durch die Doten r,M AM., bei Postbestellung r AM. zuzüglich Abtrag. — gebllhr. Einzelnummern UIRpsg.AllePostanflallen Wochenblatt für Wilsdruff u. llmgegeno PostbotcnundunIereAus. träger und Geschäftsstellen - nehmen zu jeder Zeit Ve. Peilungen entgegen. Im Falle höherer Gewalt, Kr eg oder sonst. Betriebsstörungen besteht kein Anspruch -ns Lieferung der Zeitung oderKLrzung des Bezugspreises. — «L-Ks<n»ung eingesandterSchriftstücke ersolgt nur, wenn Porto beiliegt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Anzeigenpreis: die 8gejp«ltene Raumzeile 20 Rpfg., die ^gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Reichs pfennige, die 3gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 1 RMK. Nachweisungsgebuhr 20 Reichspfennige. Dor- Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 annahmebisvorm.lvUhr. ' - Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übern, wir keine Garantie. Jeder Rabattanspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. Anz. nehmen alleVermittlungsstellen entgegen. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. Nr. 269 — 90. Jahrgang Telegr.-Adr.: „Amtsblatt" Wilsdrufs-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Donnerstag, den 19. November 1931 „Deutscher Ausverkauf". Man halte mit — theoretisch — nicht unberechtigter Sorge dem Oktoberergebnis unseres Außen handels cntgegengesehen. Denn in diesem Monat mutzten sich doch die neuen, schweren Hemmnisse geltend machen, die sich der deutschen Ausfuhr entgegenstellten: Die Schwäche des englischen Pfund Sterlings, die ja als Erschwerung für die Einfuhr und als Forderung für die Ausfuhr Englands wirken sollte und wirken mutzte Auch die Währungen anderer europäischer Staaten waren ent sprechend ins Wanken geraten. Und hinzu kamen noch andere .Hindernisse wie Zollerhöhungen in großem Um fang, Einfuhrkontingentierungen bis zu Einfuhrverboten in verschiedenen Nachbarländern, der steigende Ruin in Südamerika, wo sich früher die deutsche Erportindustrie ein großes, jetzt aber durch die Krise und" durch Wäh- rungsnöte verwüstetes Absatzgebiet erobert hatte. Kredit» politische Schwierigkeiten gibt es außerdem fast überall wohin man nur blickt. Und trotz allem ist die deutsche Ausfuhr im Oktober um — wertmäßig — 6 Prozent auf den höchsten Stand des ganzen Jahres gestiegen, ist der Ausfuhrüberschuß so groß wie überhaupt nie zuvor. Dabei muß man auch noch darauf aufmerksam machen, daß diese Zunahme mengenmäßig noch größer ist, weil die Weltmarktpreise für unsere Fertigwarenausfuhr wie der gesunken sind. Diese ganze Ausfuhrsteigerung ent fällt ausschließlich auf die Fertigwaren — und das ist das Erfreulichste an dieser überraschenden Entwickluna unseres Außenhandels. Man darf des weiteren auch nicht so ganz an der Tat sache vorübergehen, daß dieser bisher größte Ausfuhrüber schuß — 393 Millionen Mark — erzielt worden ist, obwohl die Einfuhr gerade von Lebensmitteln und Fertigwaren nicht unerheblich zunahm; deren tiefster Stand im August d. I. ist schon wieder um etwa 25 Prozent überschritten worden. Das dabei der Import besonders vonausländischemObstund an Südfrüchten größere Mengen aufweist als im Vor monat, ist zwar eine „Saisonerscheinung", aber keine er freuliche! Ebensowenig erfreulich ist es, daß die Einfuhr von Rohstoffen und Halbfabrikaten, also gerade der Güter, die für unsere weiterverarbeitende Industrie wichtig sind, ihren Marsch nach unten fortgesetzt hat und jetzt nur noch halb so groß ist wie im Monatsdurchschnitt des vergan genen Jahres. Wenn freilich auch hier der allgemeine Preisrückgang für diese Erzeugnisse mitsprichl, wenn andererseits unsere Fertigwarenausfuhr wenigstens men genmäßig jenem Monatsdurchschnitt von 1930 entspricht — wertmäßig liegt er etwa 12 Prozent darunter —. so sieht man schon aus diesen kurzen Andeutungen, daß das bittere Wort von dem „deutscher, Ausver kauf" infolge der erzwungenen Ausfuhrsteigerung leider nur zu berechtigt ist. Seit dem Ende des Jahres 1928 — also dem Ent stehen der großen Wirtschaftskrise —, können wir ja einen steigenden Ausfuhruüberschuß verzeichnen. In den jetzt hinter uns liegenden zehn Monaten ist dieser Überschuß schon um etwa 700 Millionen größer als der des ganzen vergangenen Jahres und beträgt 2,36 Milliarden Marl. Dabei ist nicht zu vergessen, daß obendrein noch die Preise für unsere Ausfuhrwaren in diesem Zeitraum etwa um 10 Prozent znrückgingen; allerdings war die Preissenkung bei den Einfuhrwaren im Durchschnitt noch erheblich stärker, ging diese Einfuhr aber auch mengenmäßig ganz außerordentlich zurück. Und trotz dieses gewaltigen Aus fuhrüberschusses von bisher 2,36 Milliarden, trotz der fast 400 Millionen, um die im Oktober die Einfuhr von der Ausfuhr übertroffen wurde, trotz der vielgestaltigen, immer neue Ergänzungen erfahrenden Devisenzwangs wirtschaft steht zu dieser günstigen Entwicklung unseres Außenhandels die Devis enlage der Reichsbank, also die Deckung unseres Notenumlaufes in einem über aus bedenklichem Gegensatz. Denn der jüngste Reichsbankausweis zeigt trotz jener gewaltigen Aktivität der deutschen Handelsbilanz wieder um einen Rückgang des Bestandes an Gold und deckungs fähigen Devisen; es sind nur noch für rund 1200 Millionen davon vorhanden. Daß bei diesem Abströmen der herein gekommenen Devisen die Forderungen des Auslandes auf Grund des Stillhalteabkommens eine große Rolle spielen, weil trotz des Abkommens eben allmonatliche Rückzahlun gen deutscher Schuldverpflichtungen erfolgen müssen, erklärt diese dauernden Devisenverluste nur zum Teil. Die erst vor kurzem erfolgte Verschärfung der Vorschriften für die Devisenbewirtschaftung dürfte daher ausgiebig ergänzt werden, um endlich sowohl zu einer restlosen Erfassung der im Außenhandel erworbenen Devisen zu gelangen, um außerdem aber den Abfluß ein zudämmen. Seit dem 1. September ist auf diese Weise rund eine Milliarde an Auslandskrediten von Deutschlands Reichsbank und Wirtschaft wieder zurück- Sezahlt worden. Das ist ein Aderlaß, der gefährlich zu werden beginnt. Nur der Rückgang des Notenumlaufs hat verhindert, daß die Reichsbank eine wesentliche Ver kürzung der Gold- und Deviscndecke hätte ausweisen wüsten; sie beträgt jetzt 26,7 Prozent, ist also nur um wn Prozent kleiner geworden. » Fördert die Ortspresse » Vie Neuordnung in äer Olthille Antragssrist 31. Dezember 1931. Die neue Notverordnung, die der Ostkommissar „z u r Sicherung der Ernte und der Entschuldung im O st h i l f e g c b i e t" durchzuführen hat, bedeutet einen überaus tiefgehenden Eingriff in die Wirtschaft. Die Möglichkeit eines Zahlungsaufschubs (Moratoriums) für die Landwirtschaft ist darin gegeben. Es muß aller dings besonders betont werden, daß es sich um sehr ernste, lebensrettende Eingriffe handelt, die keineswegs ohne Folgen für die nächsten wirtschaftlichen Geschicke der Schuldner und auch der Gläubiger bleiben werden. Jeder Eingriff in die private Wirtschaft, die diese Stundung bringt, wird unter Aufsicht eines Treuhänders erfolgen, aber auchnurdann,wcnnAussichtauf Rettung besteht. Leicht wird dieser Weg zu wandeln nicht sein, weder dem Schuldner noch dem Gläubiger! * Das Reichskabinett hat eine neue Notverordnung ver abschiedet, die als Verordnung „Zur Sicherungder Ernte und der landwirtschaftlichen Ent schuldung im Osthilfegcbiet" auf Grund des Artikels 48 vom Reichspräsidenten unterzeichnet wor den ist. Um im Osthilfcgebiet die Vorbereitung und Ein bringung der nächsten Ernte und im Interesse der Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und ihrer Gläubiger die Durchführung der Entschuldungsverfahren zu sichern, wird ein besonderes Sichcrungsverfahrcn durchgeführt. Der Eigentümer, Pächter oder Nießbraucher, der außerstande ist, ohne wesentliche Beeinträchtigung der Vorbereitung und Einbringung der nächsten Ernte seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, kann bei der unteren Verwaltungsbehörde die Eröffnung des Siche- rnngsverfahrcns beantragen. Das gleiche kann auch ein Gläubiger, der ein berechtigtes Interesse an der Sicherung eines ihm verschuldeten Betriebes nachwcift. Als untere Verwaltungsbehörde gelten in Preußen der Landrat, in Sachsen der Amtshauptmann, in Mecklen burg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz der Vorsteher des Finanzamtes, in Anhalt der Kreisdirektor usw. Die untere Verwaltungsbehörde legt die Anträge mit ihrer Stellungnahme dem Kommissar für die Osthilfc (Landstclle) vor, der über die Eröffnung des Sicherungs verfahrens entscheidet; er kann die Entscheidungsbefugnis bis zum Einhcitswert von 40 000 Mark der unteren Ver waltungsbehörde übertragen. Das Sicherungsverfahren ist abzulehnen, wenn auch durch Anwendung der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen eine Sicherung nicht erreicht werden kann, die Entschuldung mit Rücksicht auf die Eingriffe in die Rechte der Gläubiger dem allgemeinen Wirt- schaftsinteresse zuwiderlaufen würde. Die Entscheidung über die Ablehnung steht dem Neichskom- missar zu. Der Antrag auf Sicherungsverfahren muß bis zum 31. Dezember 1931 bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Die Eröffnung des Verfahrens wird mit der Zu stellung des Beschlusses wirksam. Der Beschluß ist dem Amtsgericht mitzutcilen und im Amtsblatt belanntzu machen. Nach Eröffnung des Sicherungsverfahrens hat die entscheidende Stelle (Sicherungsstellc) unverzüglich einen Treuhänder zu bestellen. Die Eröffnung des Sichcrungsvcrfahrens hat auf schiebende Wirkungen bei Zwangsvollstreckungen wegen Gcldfordcrüngen sowie zur Erwirkung der Hergabe von Zubehör usw. Das gleiche gilt von der Verfügung über verpfändete oder zur Sicherung abgetretene Forde rungen. Die Verwertung verpfändeter oder zur Sicherung übereigneter Gegenstände oder Forderungen ist unzulässig, rungsvcrfahrens. Von dem Sicherungsvcrfahrcn werden alle persön lichen und dinglichen Gläubiger betroffen, denen zur Zeit der Verfahrenseröffnunq ein vcrmögcnsrechtlicher An spruch zusteht. Als Ansprüche gelten auch nach der Er öffnung des Verfahrens entstandene Ansprüche aus Wechseln, wenn die Forderung vor diesem Zeitpunkt ent standen ist. Wenn ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Ver mögenseröffnung nicht oder nicht vollständig erfüllt ist, kann der Betriebsinhaber mit Zustimmung des Treu händers die Erfüllung verweigern. Der andere Teil kann dann im Rahmen des Sicherungsverfahrens Schaden ersatz verlangen. Die Verjährung des Anspruchs eines Gläubigers, der von dem Sicherüngsverfahren be troffen wird, ist während der Verfahrensdauer gehemmt. Der Treuhänder hat aus den Gläubiger Rücksicht zu nehmen. Vernachlässigt der Betriebsinhaber die Pflichten eines ordentlichen Landwirts, so kann die Sicherungsstelle bei dem Amtsgericht die Zwangsverwaltung zur Sicherung der Durchführung des Verfahrens bean tragen. Die Zwangsverwaltung ist ohne Nachprüfung der Voraussetzungen des Antrages anzuordnen, der Beschluß ist unanfechtbar. Als Zwangsverwalter ist eine von der Sicherungsstelle benannte Person zu bestellen. Die Aus hebung der Zwangsverwaltung erfolgt auf Antrag der Sicherungsstelle, spätestens mit Beendigung des Siche rungsverfahrens. Die Betriebseinnahmen usw. sind vorbehalt lich der zur laufenden Betricbsführung zu leistenden Aus gaben zunächst zur Bezahlung der Löhne, Gehälter und Sozialvcrsicherungsbeiträge, zur Sicherung der notwen digsten Bedürfnisse des Betriebsinhabers und seiner Unterhaltungsverpflichtungen, seiner Sachversicherungen und öffentlichen Abgaben zu verwenden. Darüber hinaus verfügbare Mittel sind zur Bezahlung der laufenden Zinsen und Tilgungsbeträge der ersten Hypothek sowie sonstiger laufender Zinsverpflichtungen zu verwenden. Dabei sind Gläubiger, die infolge der Eröffnung d«:s Sichcrungsvcrfahrens ein Pfandrecht verloren haben, vor nehmlich zu berücksichtigen. Während der Dauer des Sicherungsverfahrens wird die Bank für deutsche Jndustrieobligationen. soweit nicht andere Mittel beschafft werden können, die erforderlichen Beträge zur Verfügung stellen. Die Beträge sind, soweit sie zur Vorbereitung und Sicherung der Ernte gegeben werden, aus den Einnahmen der nächsten Ernte vorzugsweise zurückzuzahlen. Der im Laufe des Entschuldungsverfahrens auf gestellte Entschuldungsplan bedarf der Bestätigung durch die Landstelle. Vor der Entscheidung sind die Gläubiger zu hören. Die Bestätigung darf nur erteilt werden, wenn die Durchführung des Planes mit Rücksicht auf die darin vorgesehenen neuenEingri fseindieRechteder Gläubiger allgemeinen wirtschaftlichen Interessen nicht zuwiderläuft. Der Entschuldungsplan kann für persönliche Forderungen Stundungen, den Erlaß von Zinsrückständen sowie die Verminderung des Zinssatzes sür die Zeit wäh rend und nach Abschluß des Verfahrens bestimmen: Für Hypotheken, Grundschulden und sonstige dingliche Rechte gilt folgendes: Soweit diese Rechte an erster Rangstelle stehen oder von Landschaften, Hypothekenbanken oder sonstigen sich nach gesetzlicher Vor schrift mit der Gewährung langfristiger Kredite befassen den Instituten gegeben worden sind, sind Entschuldungs maßnahmen nur mit Zustimmung der Berechtigten zulässig. Bei sonstigen Hypotheken, Grundschulden und dinglichen Rechten sind Stundung, Erlaß von Zinsrück ständen und Verminderung des Zinssatzes in gleicher Weise zulässig wie bei persönlichen Forderungen; eine Herabsetzung der Kapitalforderung ist dagegen nur in soweit zulässig, als sie unbedingt notwendig ist. um den Betrieb lebensfähig zu halten und nur dann, wenn vor aussichtlich im Falle einer Zwangsversteigerung die Kapitalforderung ganz oder zum überwiegenden Teile nicht zur Hebung gelangen würde. Sieht der Entschuldungsplan eine Herabsetzung des Kapitals um mehr als die Hälfte oder eine Ver minderung des Zinssatzes auf weniger als 4,5 Prozent vor, so ist die Zustimmung des Gläubigers erforderlich. Der bestätigte Entschuldungsplan ist im Verhältnis der darin aufgeführten Gläubiger zu dem Betriebsinhaber in gleicher Weise verbindlich wie eine vertragsmäßige Vereinbarung. Das Sicherungsverfahren ist aufzuheben, wenn es nicht mehr erforderlich scheint oder sich die Durch führung eines Entschuldungsverfahrcns als aussichts- l o s erweist. Der Treuhänder hat Anspruch auf Erstattung der not wendigen Barauslagcn und angemessene Vergütung, die von der Landstclle festgesetzt werden. Die Auslagen und die Vergütung sind aus den Betriebseinnahmen vorweg zu berücksichtigen. Die Verordnung ist sofort in Kraft getreten. Minister Schlange-Schöningen über die Osthilfe. Der neue Rcichskommisfar für die Osthilfc, Reichs- Minister Schlange-Schöningen, erklärte: Die kleinen Gläu biger sollen nach den noch zu erlassenden Aussührungs- bcstimmungcn zur Notverordnung nach Möglichkeit bar ausgezahlt werden. Bei großen Umschuldungen müsse die Sanierung im Wege eines Vergleichs, in erster Linie durch Senkung des Zinssatzes erreicht werden. Was mit den unrettbaren Betrieben geschehen werde, könne angesichts der völlig ungeklärten Zukunft heute nicht gesagt werden. Klar sei, daß bei der Fülle von verfügbarem Land im Osten die Siedlungsarbeit energisch fortgesetzt werden müsse, mit dem Ziel, aus den Siedlern nicht Hungerleider, sondern seßhafte Bauern zu machen. Verschärfte Nevisenkonirolle. Strafverfahren vor vem Schnellgericht. Die ungünstige Entwicklung der Devisenlage, wie sie vesonders in dem neuesten Reichsbankausweis in Er scheinung tritt, legt der Neichsregierung und der Reichs bank die Verpflichtung aus. alles zu tun, um der weite-
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