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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 19.06.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-06-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189006196
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18900619
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18900619
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1890
- Monat1890-06
- Tag1890-06-19
- Monat1890-06
- Jahr1890
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 19.06.1890
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Wochen- und Kachrichtsblatt zugleich WaD-AWM ßr HohnSorf. Rsdlitz, Pmsdrrf, Riis)»rf, Zt. Wdieit, Heimchsort, MmeW md Ms». Amtsblatt für den Stadttat zu Lichtenstein. ———-— - 4V. Jahrgang. —— — —— —— Nr. 139. Donnerstag, den 19. Juni 1890. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Deutscher Reichstag. Sitzung vom 17. Juni, 1'!- Uhr. Am Bundesratstische: v. Boetticher. Die zweite Lesung des Gesetzentwurfs, betreffend die Einführung von Gewerbegerichten, wird mit der Beratung des Z8 fortgesetzt. Derselbe enthält die Bestimmungen über die Wahl der Beisitzer zum Gewerbegericht. Namentlich sollen die Gewählten dreißig Jahre alt sein, dürfen für sich und ihre Familie im letzten Jahre keine Armennnterstützung em pfangen haben und müssen mindestens zwei Jahre im Ge richtsbezirk wohnhaft oder beschäftigt sein. Hierzu liegen zwei Anträge vor: 1) vom Abg. Eberty (freis.), die Alters grenze für die Wählbarkeit auf das 25. Lebensjahr herab zusetzen, 2) von dem Abg. Auer (Soz.), die Altersgrenze für die Wählbarkeit auf das 25. Lebensjahr herabzusetzen, die Bestimmung wegen der Armenunterstütznng ganz zu streichen und die Aufenthaltsdauer im Gerichtsbezirke auf ein Jahr zu bemessen. Abg. Me y e r-Berlin (freis ): Wo über die Zweck mäßigkeit einer Bestimmung in diesem Gesetz Zweifel ent stehen, scheint es mir am besten, in dem Sinne zu entscheiden, wie die arbeitenden Klassen es wünschen, und diese sind für das 25. Lebensjahr als Altersgrenze. Der Wunsch der Ar beiter, sich an der Rechtsprechung in den Gewerbegerichten zu beteiligen, ist von großer sittlicher Bedeutung, denn die richterliche Thätigkeit fördert das Verständnis für die sozialen Angelegenheiten am besten. Wird dies Gesetz mit Unlust von den Arbeitern anfgenommen, so nützt es gar nichts mehr, denn die Mitwirkung der Arbeiter wird dann eine mehr oder weniger unfreiwillige oder widerwillige sein. Die Alters grenze kann meiner Ueberzeugnng nach ohne alle Schwierig keiten auf das 25. Lebensjahr herabgesetzt werden. Abg. v. Cuny: Es muß vor allem dafür gesorgt werden, daß nur die reiferen und besonneneren Elements des Arbeiterstaudes in diese wichtige Stellung gelangen. In den weiten rheinischen Distrikten, wo die Gewerbegerichte seit laugen Jahren bestehen, hat sich dies Prinzip durchaus be- währt, und wir haben deshalb keinen Anlaß, von dem 30. Lebensjahre als Altersgrenze abzugehen. Abg. Rintelen (Ztr.) ist für dcnKommissionsbeschluß, weil junge Leute noch nicht die genügende Qualifikation be säßen. Zudem würden..ältere Arbeiter sehr ungern ihre Streitfragen von jungen Leuten entscheiden lassen. Abg. Osann (nat.-lib.) beantragt, den Passus wegen der Armenunterstützung dahin zu ändern, daß nur wieder holte oder dauernde Armenunterstütznng von der Wählbarkeit zum Beisitzer des Gewerbcgerichts ausschließt. Abg. Rickert (freis.): Ich kann mich den Ausführungen des Abg. Meyer nur anschließen. Wenn dies Gesetz gut wirken soll, muß es die Sympathie der Arbeiter für sich haben. Andernfalls hilft es wenig oder nichts. Darum müssen alle entgegeustehenden Schwierigkeiten ganz oder doch so viel wie möglich beseitigt werden. Denken Sie doch daran, daß wir auch in diesem Hause Abgeordnete hatten, die kaum älter als fünfundzwanzig Jahre waren. Die Autorität des Alters ist im Gewcrbegericht auch nicht so bedeutsam, wie die Autorität der Entscheiduugsgrüude. Auf diese konimt es vor allem an. Die vorliegeude Frage ist überhaupt keine Prinzipien-, sondern eine Zweckmäßigkeits-Frage. Ich halte auch den 2-jährigen Aufenthalt im Gerichtsbczirke für entbehrlich, denn auch für diese Forderung sind überzeugende Gründe nicht vorhanden. Die ganze Schulmeisterei, welche die Kommission in dieses Gesetz ausgenommen hat, ist entbehrlich. (Präsident Graf Ballestrem rügt diesen Ausdruck.) lieber den Antrag Eberty (freis.), 25 Jahre als Grenze der Wählbarkeit zu bestimmen, findet namentliche Abstimmung statt. Der Antrag wird mit 132 gegen 86 Stimmen ab gelehnt. Für den Antrag stimmen Sozialdemokraten, Frei sinnige, mehrere Nationalliberale und einige Mitglieder des Zentrums. Im übrigen werden alle Anträge auf Abänderung abgelehnt, 8 8 nach den Kommissionsbeschlüssen unverändert genehmigt. 8 H bestimmt die Amtsdaner der gewählten Beisitzer zum Gewerbegericht und den Wahlmodus. Hierzu liegen zwei Anträge vor: 1) vom Abg. Ackermann (kons.), der die Bestimmung zu streichen'beantragt, daß die Wahi eine unmittelbare und geheime sein soll; 2) vom Abg. Auer (Soz.), welcher statt der Bestimmung: „Die Wahl erfolgt ans mindestens ein und längstens auf sechs Jahre", zu sagen beantragt: „Die Wahl erfolgt auf zwei Jahre". Außerdem soll folgender neuer Absatz dem 8 H hinzugefügt werden: „Die Wahl ist an einem Sonntage vorzunehmen". Abg. Ackermann (kons.): Die Wahl muß eine öffent liche sein, weil sich sonst das politische Parteitreiben leicht geitend machen kann, das bei dieser Angelegenheit außer Betracht bleiben muß. Darum ist es zum mindesten unnötig, das Wahlsystem in dem Gesetz festzulegen. Man darf sich bei diesem Gesetz doch nicht ganz allein von den Interessen der Arbeiter leiten lassen, auch die Arbeitg-ber haben An spruch auf Berücksichtigung. Zu einem Gewerbegerichtshofe, der aus einer solchen wüsten Wahlagitation hcrvorgegangen ist, kann kein Arbeitgeber Vertrauen haben. Die Gewerbe gerichte verlieren damit einen großen Teil ihrer Bedeutung Und ihres Einflusses. Den Sonntag wollen wir uns zur Ruhe und Heiligung reservieren und nicht durch Wahlagitation verderben lassen. Abg. Eberty (freis.): Wenn ein anderes, als das geheime Wahlrecht bei den Gewerbegerichten zugelassen wird, so wird allerdings das Vertrauen der Bevölkerung zu diesen Gerichten erschüttert werden. Um dies zu verhüten, bitte ich, es bei den Kommissionsbcschlüssen zu belassen. Abg. Porsch (Ztr.): Die geheime Wahl ist auf An trag der Zentrumspartei in den Paragraphen ausgenommen worden, weil dadurch am sichersten aller Terrorismus, von welcher Seite er auch kommen mag, verhindert werden kann. Wir stimmen deshalb aber auch gegen den Antrag Ackermann, aber auch gegen alle weiteren Äbänderungsauträge. Abg. Sing?r (Soz.): Der Angriff des Abg. Acker mann auf das geheime Wahlrecht ist ein sehr beachtenswer tes Symptom, dessen wir eingedenk bleiben werden. Besei tigen Sie das geheime Wahlrecht, so heben Sie alle Vorteile auf, die etwa die Vorlage haben kann. Unsere Wahlprüf ungen geben Beweise genug dafür, wie die Arbeiter von den Unternehmern beeinflußt werden, die Vorwürfe, welche Herr Ackermann gegen uns erhoben hat, gebe ich ihm deshalb zu rück. Die Ausübung des Wahlrechts muß möglichst erleich tert werden. Wenn au vielen Orten die Kirchcnwahlen des Sonntags stattfinden, so liegt doch kein Grund vor, andere Wahlen anszuschließen, zumal die Agitation ja bereits vor dem Wahltage erfolgt. Dahin werden wir allerdings streben, daß die Sozialdemokratie ihren Einfluß auch auf die gewerb lichen Schiedsgerichte erlangt. Die Wahldauer auf sechs Jahre zu bemessen, ist verfehlt, weil dann die Möglichkeit, einen bei der Wahl begangenen Fehler zu verbessern, ausge schlossen ist. Abg. von Cziembowski (Pole) erklärt sich für Ab lehnung aller Anträge. Das Haus nimmt hierauf den 8 11 unverändert nach den Kommissionsbeschlüssen an. 8 12 enthält Bestimmungen über die Wahlberechtigten; besonders wird festgesetzt, daß jeder Wahlberechtigte 25 Jahre alt sein muß. Abg. Auer (Soz.) beantragt, die Wahlberechtigung mit dem 21. Lebensjahre eiutreten zu lassen. Ferner sollen auch Arbeiterinnen wahlberechtigt sein, und endlich soll die Be stimmung beseitigt werden, daß nur Personen, welche schon zwei Jahre im Gerichtsbezirk ansässig sind, wählen dürfen. Von dem Abg. Eberty (freis.) ist ebenfalls Wahlbe rechtigung für die Arbeiterinnen beantragt. Abg. vr. Horwitz (freis.) befürwortet den Antrag. Äb'g. Hirsch (freis.) ist für Eintritt der Wahlberechtig ung mit dem 21. Lebensjahre und für das Wahlrecht der Arbeiterinnen. Abg. Rickert (freis.) meint ebenfalls, daß für- die Ausschließung der Frauen vom Wahlrecht keine triftigen Gründe vorhanden sind. Staatssekretär von Boetticher: Der Herr Vor redner kann aber auch keine Gründe für seine Forderung vorbringen. Den wohlthätigen Einfluß der Frauen auf die Männer verkennen auch wir nicht, aber mit demselben Rechte, mit welchem die Teilnahme der Frauen an diesen Wahlen verlangt wird, kann man sie auch bei den Parlaments- und anderen Wahlen verlangen. Und so weit wollen wir denn doch nicht gehen. Abg. Porsch (Ztr.) ist ebenfalls gegen Uebertragung des Wahlrechts auf die Frauen. Abg. Singer (Soz.): Die Wahlberechtigung der Frauen hat mit der Frauenemauzipation absolut nichts zu thun. Hier handelt es sich um ein gutes Recht der Ar beiterin, die heute als Paria behandelt wird. Mit einer bloßen Verbeugung vor den Frauen, einer kleinen Höflichkeit, wie sie in den Wortendes Herrn Staatssekretärs liegt, wird nichts gethan. Wir halten die Angelegenheit für so wichtig, daß wir namentliche Abstimmung über diesen unseren Antrag verlangen werden. Die Debatte wird geschlossen, die Abstimmung über 8 12 aber vertagt. Nächste Sitzung: Mittwoch 11 Uhr. (Erste Lesung des Nachtragsetats (Gehaltserhöhungen der Offiziere und Beamten) Fortsetzung der heutigen Beratung.) Tagesgefchichte. — Ein Wort über D i e n st b o t e n und D i e n st - botenheiraten enthält aus der Feder einer Leserin die treffliche Zeitschrift „Christliche Welt". Der Auf satz ist gegen die Hausfrauen gerichtet, die schon beim Mieten der Mädchen ankündigen: „Einen Bräutigam dulde ich nicht", also bei dem Mädchen ein Verhält nis verächtlich behandeln und in jeder Weise erschweren, das sie bei der eigenen Tochter manchmal allzu be merkbar erleichtern. Unsere Aufsatzschreiberin steht auf einem anderen Standpunkte: „Wenn Sie einen Bräutigam haben, dem es ernst ist, so sagen Sie es frei heraus, und wenn er das erste Mal herkommt, um Sie zu sprechen, so stellen Sie ihn mir vor; er kann au den Sonntagen, wo Sie nicht ausgehen, LZ- nachmittags bis halb 10 Uhr hierher kommen; aber das Stehen vor den Thüren leide ich nicht, auch keine Mädchen, die nur einen Schatz zum Ausgehen haben wollen." Das ist jetzt das, was ich beim Mieten den Mädchen sage. Ich habe seitdem immer ordentliche Mädchen gehabt — sie blieben 3 bis 6 Jahre —, die sich meistens von hier aus an ordentliche Männer verheiratet haben und jetzt noch gern bei uns aus- und eingehen. Zu wissen, daß die Frau sich darum kümmern, mit wem sie verkehrt, und ihr auch wider den Versucher Schutz angedeihen lassen würde, giebt dem Mädchen eine erhöhte Selbstachtung, die sie vor Vielem bewahrt, giebt auch dem Manne, falls seine Absichten nicht ganz rein sind, das Gefühl, kontroliert zu werden, und daß das Mädchen nicht schutzlos ist. In engen Wohnungen will ich wohl zugeben, daß es nicht gut geht, noch derartigen Besuch in der Küche oder Mädchenstube zuzulassen, obwohl, wenn der Mann weiß, daß seine Anwesenheit erlaubt und bekannt ist, dies gewiß für ihn der beste Sporn sein wird, sich dem Vertrauen gemäß zu betragen. Einer, der schlechte Absichten hat, entzieht sich schon selbst der Gelegen heit, von der Hausfrau nach Namen und Stand ge kannt zu werden. Aber das können wir alle doch wohl unseren ordentlichen Mädchen zum Schutzs thun, daß wir den doch meist vorhandenen Schatz oder Bräutigam uns nennen und vorstellen lassen; daß das Mädchen ihn einmal erlaubterweise sprechen darf, wenn nicht anders, vor der Hausthür; daß wir es wissen und sie auch, mit wem sie Sonntags ausgeht und wer sie nach Hause bringt, und an wen wir uns auch zu wenden haben, wenn doch dann elwas Trauriges vorkommen sollte. Zum Schluß noch Eins. Auch die Achtung der unerwachsenen und, was noch schwerer wiegt, der erwachsenen Kinder des Hauses vor dem Mädchen steigt in dem Grade, wie wir es in seinen menschlichen Beziehungen achten und schätzen." — Von kaufmännischer Seite wird darauf hingewiesen, wie äußerst zweckmäßig es wäre, im Postverkehr Dreißig- und Vierzigpfennig-Marken einzuführen. Eine enorme Menge von „eingeschriebenen" Briefen und Postanweisungen von 100 bis 200 Mk. müssen mit 30 Pf. frankiert werden. Die 40- Pfennigmarke würde bei doppelwiegenden „einge schriebenen" Briefen, bei doppelwiegenden Briefen nach dem Auslande und bei Postanweisungen von 200 bis 400 Mark vielleicht ebenso häufig zur Anwendung kommen, wie die 30-Pfennigmarke. Die Einführung der genannten Marken würde in jeder Hinsicht Zeit und Geld ersparen. — Die Kirschen werden Heuer wahrscheinlich teuer! Manche Gegenden haben überhaupt gar keine Ernte zu erwarten und der Bestand in anderen Pflegen ist so mangelhaft und von ungleicher Reife, daß auch da der Ertrag dürftig ausfallen wird. — Eine königl. Verordnung schiebt zwischen das Komthurkreuz 2. Klasse und das Ritterkreuz 1. Klasse des Albrechtsordens eine weitere Abstufung des Ordens unter dem Namen Offizierkreuz des Albrechts-Ordens ein. Diese neue Dekoration, in der Form der Ritter kreuze 1. Klasse mit einer goldenen Krone versehen, ist nicht am Bande, sondern gleich dem Eisernen Kreuze 1. Klasse oder dem Stern zum Johanniter- Orden an der linken Brustfelle angesteckt zu tragen. — Vom Lande. Nachdem die Tendenz des Getreidemarktes Anfangs voriger Woche eine erneute Abschwächung erfahren hatte, trat in den letzten Tagen eine entschieden günstige Stimmung hervor und bei recht schwachem Angebot und guter Nachfrage konnten sich die Preise wieder etwas bessern. — Die deutsche Geschäftswelt, beson- ders der kleineren Städte, beschäftigt sich jetzt regem Eifer mit den Bestimmungen des nepoH^ betterschutzgefetzes über die Sonntagsruhe^^,^ emm nichts gegen eine Sonntagsruhe ip-.^
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