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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 25.07.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-07-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189007254
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18900725
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18900725
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1890
- Monat1890-07
- Tag1890-07-25
- Monat1890-07
- Jahr1890
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 25.07.1890
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Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich EWsis-AWM fir Hehlers, RsSIitz, Hensdirf, NNurf, St. Wien, Heimchssrt, Mmem m) Nilsen. Amtsblatt für de« Sta-trat zu Lichtenftei«. — ——— —-— Jahrgang. - — Rr. 170. Freitag, den 35. Juli 1890. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Soun» und Festtag») abend» für den folgenden Tag. Vierteljährlicher BeruaSprei» 1 Mark 25 Vf. — Einzelne Nummer 10 Menniae — Bestellungen nehme» außer der Ärpeditio» in Lichteutzttn, Markt 179 alle Kaiser!.' S°stanst°lte«, Postbot-m W di-Au^ Inserate w"d?» dtt «orpuszeile oder deren Raum mtt 10 Pfennige« berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. ' Bekarmtmachurtg, die Abhaltung der diesjährigen Wahlfähigkeits- und Fachlehrer-Prüfungen betr. Die diesjährigen Wahlfähigkeits-Prüfungeu für solche Hilfslehrer und Hilfslehrerinnen, welche ihre Kandidaten-Prüfung schon Ostern 1888 bestanden haben, sollen zwischen Michaelis und Weihnachten stattfinden. Hilfslehrer, welche sich dieser Prüfung unterwerfen wollen, haben spätestens am 3V. September dss. Js«, Hilfslehrerinne« dagegen spätestens am August dss. Js. ihre Zulassungsgesuche bei dem Bezirksschulinspektor ihres Wohnortes unter Bei fügung der in Z 16 der Prüfungsordnung vom 1. November 1877 (S. 313 des Ges. und Berordn.-Bl. v. I. 1877) vorgeschriebenen Zeugnisse einzureichen, worauf sodann von den Bezirksschulinspektoren die Gesuche unter thunlichster Beschleunig ung, unter Beobachtung von Z 16 der Prüfungsordnung, an den Prüfungskom missar abzugeben sind. Diejenigen, welche sich einer Fachlehrer-Prüfung unterwerfen wollen, haben ihre Gesuche um Zulassung nebst den nach A 28 der Prüfungsordnung bei zufügenden Zeugnissen spätestens den S1. August dss. Js., diejenigen, welche sich der Fachlehrer-Prüfung im Turnen unterwerfen wollen, bis zum IS. August dss. Js. bei dem Bezirksschulinspektor ihres Wohnortes anzubringen, worauf den Nach suchenden seiner Zeit weitere Bescheidung zugehen wird. Dresden, am 12. Juli 1890. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. von Gerber. Fiedler. Tagesgeschichte. *—Lichtenstein, 24,Juli. Der gestrige Anfang der Hundstage ließ nichts von der Hundstagswärme spüren. Es war im Gegenteil empfindlich kühl und stürmisch. Es ist der Name „Hundstage" nicht auf eine in dieser Zeit herrschende große Hitze zurückzuführen, sondern er ist sehr alten und zwar griechischen Ur sprungs. Damals bestimmte man die Jahreszeit nach dem Aufgang des Hundsstern (Sirius) und die Zeit, während welcher dieser schöne Stern am besten sichtbar war, nannte man Hundstage. Trotz alledem aber möchten sie ihren Ruf als große Wärmebringer bewähren. *— Telegramm vom Schützenplatze in C a ll n- berg, vom 24. Juli. Soeben, gegen 6 Uhr, wird unter Musik und Paukenschall der Vogel nach dem Festplatze getragen und an der Stange be festigt, um seiner Vernichtung durch Pulver und Blei entgegenzusehen. Die Wache zieht auf und allmählig belebt sich der Festplatz. *— Mit den Rebhühnern wird es in diesem Jahre ziemlich schwach bestellt sein. Das an haltende Regenwetter macht auch dabei seinen Einfluß geltend. Aus Böhmen, woher für Sachsen ein großer Teil dieser angenehmen Vogelart kommt, sind Berichte etngelaufen, nach denen dortselbst der Stand der Rebhühnervermehrung gar nicht erfreulich ist. In folge der anhaltenden Regengüsse im Monat Juni und Juli — allwo die Lege- und Brütezeit statt findet — waren sehr viele Rebhühnerpaare genötigt, ihre verschwemmten Nester zu verlassen. Gegen wärtig, wo die Heumahd und der Rapsschnitt be endigt und der Kornschnitt bereits begonnen, findet der Jäger zu seinem Leidwesen auf den abgeräumten Wiesen und Aeckern gar oft solch' verlassenes Nest. Voraussichtlich wird also dieses Jahr das Rebhuhn ein gesuchtes Wildpret sein. — Im Hinblick auf die bevorstehende Zeit der Erntearbeiten sei an die gesetzlichen Vorschriften erinnert, welche über die Sountagsarbeit in der Land wirtschaft zu beachten sind. Nach Z 3 des Gesetzes vom 10. September 1870, die Sonn-, Fest- und Bußtags-Feier betreffend, sind gewöhnliche Hantier ungen und die Wochenarbeiten im Bereiche der Land wirtschaft, wenn sie außerhalb der Wohnungen und Oekonomiegebäude statifinden, verboten und es unter liegen dem Verbote nur folgende Arbeiten nicht: 1., Erntearbesten nach Beendigung des Vormittagsgottes dienstes; vor und während des Vormittagsgottesdienstes nur in Notfällen; 2., die Einholung des Grünfutters außerhalb der Zeit des Vor- und Nachmittagsgottes- dlenstes; 3., Aus- und Eintreiben des Viehes außer den Stunden des Gottesdienstes. — Die vernunftgemäße Art der Reise, die Fuß tour, wird selbst jetzt in der Hochflut des Reisefiebers viel zu wenig bei uns in Betracht gezogen. Alle planen große Reisen per Bahn, per Rad, Schiff oder Wagen, aber, daß man zu Fuß viel billiger und besser wandert, daran denkt Niemand. — Das Wandern mit dem Ränzel auf dem Rücken, so recht nach Turner art, das ist das beste GesundheitDad. Und wer da die Welt sich anschauen will, dem braucht nicht, wenn er Andere erster und zweiter Klasse fahren sieht, sein Herz in die Schuhe zu fallen, wenn er genötigt ist, zu seiner Reise vornehmlich die letzteren abzunutzen. Recht verkehrt ist das bekannte, auf Vergnügungsfahrt so oft gehörte Wort aus der Altväterzeit: „Lieber schlecht gefahren, als gut gegangen". Nein, richtiger sollte man sagen: „Fahre nicht, wenn Du gesunde Beine hast zum Gehen!" — Um wie viel größer ist die geistige Ausbeute der Fußgänger gegenüber dem Reiter oder dem Fahrenden. Wie oft begegnet man auf Wegen, die dem Reiter und dem Wagen nicht zugänglich sind, amüsanten und belehrenden Natur bildern, denn der Fußgänger kann ganz nach seinem Belieben Felsen ersteigen, sich in Thaler vertiefen, Stege überschreiten, er kann jenen bekannten „Schritt vom Wege" thun, der oft das Reizvollste an der ganzen Reise ist. Er kann verweilen, wo und wie lange es ihm beliebt, ohne Rücksicht auf Rundreise karten und Postillone, unbehindert von störrigen Pferden, dem ewig durstigen Kutscher und den Fahrplänen der Eisenbahnen, die den Vergnügungsreisenden immer zu pünktlich inne gehalten werden. — Baugewerbetreibende, wie Maurer, Zimmerer, Klempner, Maler, Anstreicher, Dachdecker, Glaser, Brunnenmacher usw., seien an dieser Stelle auf eine besonders wichtige Gesetzbestimmung, welche bereits am 1. Januar 1888 in Kraft getreten ist, aufmerksam gemacht. Gemäß Z 2, Abs. 2 des Bau- unfallversichetungsgesetzes haben nämlich die Bau- gewerks-Berufsgenossenschaften durch Statut die Versicherungspflicht auf solche Baugewerbetreibende ausdehnen können, welche nicht regelmäßig einen Lohnarbeiter beschäftigen. Die genannten Berufs genossenschaften, welche von diesem Rechte Gebrauch gemacht haben, haben zur Durchführung der Be stimmung statutarisch vorgeschrieben, daß die frag lichen Unternehmer sich innerhalb 4 Wochen nach Inkrafttreten des Bauunfallversicherungsgesetzes bei dem Genossenschaftsvorstande unter Angabe des Gegenstandes ihres Betriebes und ihres Jahresar beitsverdienstes anzumelden hyben, und daß für Unternehmer dieser Art, welche erst später ihren Ge werbebetrieb beginnen oder die regelmäßige Beschäf tigung eines Lohnarbeiters aufgeben, die Anmeld ungsfrist mit diesem Zeitpunkte ihren Anfang nimmt. Da nun die Entschädigungspflicht der Berufsgenossen schaften auch dann eintritt, wenn ein Gewerbetreiben der, welcher sich nicht angemeldet hat und auch sonst nicht ermittelt worden ist und deshalb zu Leistungen nicht herangezogen werden konnte, in Frage kommt, so steht den Berufsgenossenschaften auch das Recht zu, von der Zeit des Beginnes der Versicherungs pflicht ab die Beiträge (Prämien) nachzuerheben. Gegen Gewerbetreibende der in Rede stehenden Art aber, welche die Anmeldung unterlassen, ist außer dem im Gesetz eine hohe Strafe angedroht. Es ist deshalb allen Baugewerbetreibenden, welche unter die vorerwähnte Bestimmung fallen, zu empfehlen, die Anmeldung ihrer Person zur Selbstversicherung, soweit dies noch nicht geschehen sein sollte, umgehend nachzuholen bezw. rechtzeitig zu bewirken. Die Unternehmer können sich hierbei der Vermittelung des Vertrauensmannes bedienen. Sollte ein Unter nehmer über die Versicherungspflichtigkeit seiner Person in Zweifel sein, so wird derselbe gut thun, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen, sondern sich Gewißheit an vorgenannter Stelle zu verschaffen, wenn er den aus der Nichtanmeldung sich ergeben den Nachteilen entgehen will. — Ueber die geplante Anlage elektrischer Zentralen in Sachsen sind neuerdings durch ver schiedene Blätter Mitteilungen gegangen, die teils ungenau, teils falsch waren. Wie man dem „Leipz. Tgbl." von zuständiger Seite mitteilt, ist dem Zivil- Ingenieur John Röbbelen in Dresden (einem geborenen Hamburger) von der königlichen Staatsregierung die Konzession zur Anlage einer Zentralstelle für Elektri zitäts-Erzeugung auf dem südlich von Dresden im Plauen'schen Grunde gelegenen Hänichener Stein kohlenwerke, dessen Erwerbung beabsichtigt ist, erteilt worden. Von dieser Zentralstelle aus soll die dort erzeugte Elektrizität mehr als 160 Ortschaften, die an fiskalisch«? Straßen- und Eisenbahnkörpern und Wasser läufen liegen, mittelst hochgespannter Wechselströme zu Beleuchtungszwecken zugeführt werden. Der Plan geht seiner Verwirklichung entgegen, sobald die Frage der Beschaffung der erforderlichen Geldmittel gelöst sein wird. Außerdem hat Herr Röbbelen augenblicklich Unterhandlungen angeknüpft über den Betrieb von Lokomotiv-Eisenbahnen mit elektrischen Lokomotiven, und zwar soll zunächst ein Versuch mit der Hänichener Kohlenbahn gemacht werden. Weiter besteht die Ab sicht, das ganze Königreich Sachsen durch 5 Zentral stellen mit Elektrizität zu versorgen. Als Zentralen werden in Aussicht genommen: Leipzig (von den Altenburg-Meuselwitzer Kohlenwerken ans), Bautzen (von den Kamenzer Braunkohlenwerken aus), Chemnitz und das Voigtland (von Lugau-Oelsuitz aus) und Dresden (vom Plauenschen Grunde aus). — Dresden, 23. Juli. Gestern morgen wurde hier die irdische Hülle des nach kurzem Krankenlager verstorbenen Pastors sllwr. Choinanus zur Ruhe getragen. Der Entschlafene verlebte seit einer Reihe von Jahren den wohlver dienten Ruhestand in unserer Stadt. Sein Leben war nur dem Wohlthun gewidmet. Unermüdlich suchte er die Heimstätten der wirtschaftlich Schwachen auf und suchte da nach Kräften zu helfen und zn heilen. — Wer auf seinen Ausflügen in der Umgebung Dresdens auch nach Döhlen, am Plauenschen Grunde, kommt, mag nicht vergessen, sich die Kirche öffnen zu lassen. Hier befindet sich eines der originellsten Gemälde des 16. Jahrhunderts als Deckenschmuck. Es stellt die Versuchung Christi durch den Satan vor, worauf der Teufel — als Frauenzimmer erscheint. Eine Künstlerlaune allein dürfte mit der Entstehung dieses
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