Dresdener Dienstag, den 162. Anzeiger. 11- Juni 1839. Herausgeber: F. G u n tz. Gedruckt in der Gärtner'schen Buchdruckerei. Verordnungen und Bekanntmachungen. 1) Älit Beziehung auf unsere wegen Herrmann Theodor Wolf von hier erlassene Bekanntmachung vom 3. v. M. bringen wir noch nachträglich zur öffentlichen Kenntniß, daß Wolf bis zum 8. v. M. in Greiz bei der Psisterschen Schauspielergesellschaft in Engagement gewesen ist, und am II. v. M. in Carlsbad seinen Paß hierher visirt erhalten hat, ohne jedoch bis jetzt hier sich angemeldet zu haben. Dresden, den 8. Juni 1839. Die Stadt-Polizei-Deputation. von Oppelt. 2) Bekanntmachung, einen Kindcsmord betreffend. Am 8. d. M. ist am linken Elbufer im hie- iaen großen Geheege, gegenüber der unter Neu- radt-Dresden gelegenen Schiffmühle, der völlig unbekleidete Leichnam eines neugeborenen ausge- tragenen männlichen Kindes, an dem sich noch die Nabelschnur befunden, aus dem Wasser gezo gen worden, in welchem er höchstens zwei bis drei Lage gelegen, und es hat sich durch die vorge nommene Section als höchst wahrscheinlich ergeben, daß das Kind gelebt hat, ehe es in das Wasser gekommen ist. Verschiedene Umstände berechtigen übrigens zu der Vermuthung, daß dieser Leichnam von dem in den letzten Tagen sehr angeschwollenen Weiseritz flusse in den Elbstrom geführt worden sey. Bei dem sonach entstehenden dringenden Ver- dachrc, daß ein Kindesmord begangen worden sey, ergebt hierdurch an alle Polizei- und Criminal- bedorden, auch sonst Jedermann Aufforderung, zu Entdeckung der Thäterin kräftigst mitzuwirken und bei sich irgend ereignendem Verdachte sofort An zeige allhier zu erstatten. Justizamts Dresden II. Abtheilung, den 10. Juni 1839. Königl. Sächs. Hofrath und Justizamtmann. Lucius. Z) Edictalladung. Nachdem zu des Kaufmanns und Schänkenguts besitzers Johann Christoph Trentsch zu Ponikcku Ver mögen der Concursprozeß zu eröffnen gewesen; so wer den ernannten TrentschenS sämmtliche bekannte sowohl, ols unbekannte Gläubiger, oder wer sonst etwa aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an selbigen zu haben glaubt, bei Verlust ihrer Ansprüche an die Con- cursmasse und der etwa ihnen zustehenden Rechtswohl- that der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, ge laden, den 16. September 1839 des Vormittags an hiesiger Gerichtsstelle in Person oder durch hinlänglich und was die Ausländer betrifft, gerichtlich legitimirte, auch zu Schließung eines Vergleichs ausdrücklich instruirte Gevollmächtigte zu erscheinen, sich anzugeben, ihre Forderungen zu liquidiren und zu bescheinigen, mit dem zu bestellenden Contradictor so wohl, als nach Befinden unter sich rechtlich zu ver fahren, sodann den 14. October 1839 der Bekanntmachung eines Praclusiv-Bescheides, sub potmn piitllierUi, ohne weitere Ladung gewärtig zu seyn, sowohl desselben Tages des Vormittags um 10 Uhr an Gerichtsstelle zu er scheinen, die Güte zu pflegen, und wo möglich einen Vergleich zu treffen, unter der Verwarnung, daß die jenigen, welche nicht erscheinen, oder, ob sie den vor- seyenden Vergleich genehmigen, oder nicht, deutlich und bestimmt sich nicht erklären, für einwilligend wer den geachtet werden, dafern aber ein Vergleich nicht zu Stande kommt, den 9. December 1839 der Jnrotulation der Acten, endlich aber den 17. Februar 1840 der Bekanntmachung eines Locations-Erkenntnisses sich zu gewärtigen. Auswärtige Interessenten haben Procuratoren zu Annahme künftiger Ladungen allhier oder in der na hen Umgegend zu bestellen. Linz mit Ponikau, am 28. März 1839. Die Gerichte allda und Carl August Hähnel, Ger.Dir. Allgemeine Nachrichten. 1) Freitag den 14. Juni ist die erste Ausstellung der malerischen Reise auf der Bürgerwiese zum aller letztenmal zu sehemLuti'l'L 4 gl. 2) - Dresdener lÄsenhnbn. VielseltiK Keüuts eiten sekea ries reisenden kudlikums