Dec Dresdener Anzeiger erscheint täglich. Insertionen werden im K. S. pr. Adreßcomptoir TSV. 1 Vreppv) in den E^peditionsftunden früh von halb 9 bis halb 1 Uhr und Nachmittags von halb 3 bis 6 Uhr <Sonntags blos früh) angenommen. Bekanntmachung. Der Äönigl. Belgische Geschäftsträger in B-rlin hat der di-sseiligen Gesandtschaft am Königl. Preußischen Hofe den Wunsch zu erkennen gegeben: es möchten Sächsische Künstler zu der bevorstehenden, sich alle drei Jahre wiederholenden Kunst-AusstlllcMg in Brüssel Beiträge liefern. In Folge dieser Aufforderung werden die näheren Bestimmungen, unter welchen die Aufnahme von Kunstwerken in jener Ausstellung stattsinden kann, auszugsweise hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht: 1) Die Kunstausstellung in Brüssel beginnt den 1. September s. e. und wird mit dem ersten Mon- tag im Monat October geschlossen. 2) Die Kunstwerke sind an die, für die Ausstellung nüdsrgefeHle Commission einzusenden, mit Beifü gung der Preise, für den Fall, daß sie verkäuflich sind. 3) Zur Ausstellung sind bestimmt: Gemälde, da« reli^fs, Ztichnungen, Kupferstiche, Lithographieen und Ciselirungen. 4) Die Einsendung der Kunstwerke muß bis zum 20. August erfolgen; spätere Einlieferungen und Ge genstände ohne Nahmen, sowie solche, welche in Brüssel schon einmal ausgestellt waren, werden nicht angenommen. 5) Kupferstiche und Lithographieen werden nur angenommen, wenn sie vom Künstler selbst kommen. Bn Einsendung von andern der vorgenannten Kunstwerke, wenn sie dem Verfertiger nicht mehr angehören, ist eine schriftliche Autorisation von ihm beizufügen. 6) In den nächsten 4 Wochen nach der Ausstellung sind die eingesendeten Kunstwerke zurückzunehmen; vor dem Schluß der Ausstellung ist dies aber nicht gestattet. 7) Abgesehen von den Ankäufen, welche die Königl. Belgische Negierung von den ausgestellten Kunst werken beabsichtigt, haben die Künstler ausgezeichneter Leistungen auch besondere Belohnungen und Medaillen zu erwarten. Letztere bestehen in M.daillen von vergoldetem Silber und in goldenen, zu dem Welche von 500 Francs. Nähere Nachrichten über die fragliche Kunstausstellung enthält das gedruckte „keKlement r!o8 expositions nationales il ot)jet8 6'art eie wovon einige Exemplare bei der hiesigen Kunstakademie zur Einsicht vorliegen. Dresden, am 23. Juli 1839. Der akademische Rath. Verordnungen und Bekanntmachungen. 1) In den heutigen Vormittagsstunden ist von einer unbekannten, nachstehend signalisirten Manns person, in einem hiesigen Verkaufslokale die unten beschriebene goldene Uhrkette, 30 Thaler an Werth, gestohlen worden. — Wir warnen hiermit vor dem Ankäufe derselben und richten an all- verehrlichen Ge richts» und Polizeibehörden daS ergebene Ersuchen, auf den Thäter sowie auf den gestohlenen Gegenstand zu invigiliren und uns von einem günstigen Erfolge schleu nig Nachricht zu geben. Dresden, den 25. Juli 1839. Die Stadt - Polizei - Deputation, von Oppell. Beschreibung der Uhrkette: Dieselbe ist eine lange, gefärbte, elastische Uhrkette nebst Karabiner u. Schieber. Signalement des Diebes: Alter: circa 40 Jahre; Große: 78— 79 Koll; Haare: schwarz; Gesicht: blaß; Dialect: gewöhnlich; Aussprache: langsam; bei- Verübung der Lhat hatte der Dieb etwas schwärzli chen Backenbart. Kleidung : Ein Hut, ein grüner Tuchoberrock, eine Helle Piqueweste und ein schwarzes Halstuch. 2) Bekanntmachung. Es soll bevorstehenden 31sten dieses MonatS - daß dem geisteskranken Johann Gotthelf Schroter zu gehörige, Nr. 13. des alten Btsndcatasters verzeichnete Halbhufengut zu Zitzschewig, so weit dessen Beibehaltung für den bevormundeten Eigenthümer vor der Hand beschlossen worden ist, mit Ausschluß der davon vorläufig abgetrennten Parcellen, auf den Antrag des Zustandvormunds, auf ein Jahr auf dem Wege der Licitation verpachtet und dem Er stehet die diesjährige Ernte mit überlassen werden.