itderbe- i. Mo- )ütz a. chbcrg, l/ Hr. rc aus , Hr, olff a. Dtle, , Hr. , die zsfUd, chmidc , Hr. No ick , Hr. dbach ?enttn Kühl , Hr. er a. Hr. gen. l. r. z. ufm. ndi- Hr. Dresdener Donnerstag/ den 19. Septbr. 1839. die von ie rm -- Dr. Hering. Pfeilerspiegel, 12 Paar kalblederne Frauenschuhe, 6 — 8 Paar Schuh- von rSei-Ke Uerr^ und 2 Paar dergl. unbesetzte L 2) Ihre König!. Hoheit die Prinzessin Sidonia haben geruhet, den aus Höchstdi.selbe als Königin bei Mr Lj 1 Ottomane, Sopha's, Stühle, - .s Schreibe- u. Waschkommoden, Schreibe-, Näh-, Kaffee-, Pfeiler- u. and. Tische, Wäsch- u. Klei- verschränke, 2 Aktenrepositoria, 1. Betttisch, 1 ei- senblcch. Windofen; gute Federbetten; 2 Stuben- tepplche; 1 graucuch. Herrnmantel, 1 Hausoelj, 1. dem diksjährigen hiesigen Scheibenschießen gekommenen Gewinnst von Vier und Zwanzig Thalern zur Nettheilung an Arme abgtben zu lasten. Wir füh len uns daher verpflichtet, unsern tiefsten Dank für dieses gnädige Geschenk hiermit öffentlich auszusprechen und fügen die Bemerkung bei, daß wjr dasselbe an' verschämte Hausarme bereits vertheilt haben. Dresden, am 14. Septbr. 1839. Die Armen-Versorgungs-Behörde. Allgemeine Nachrichten. 1) Sonnabend den 21. Septbr. d. I. u. f.'T Nachmittags von 3 Uhr an sollen allhier an der Kreuzkirche Nr. 523. parterre wegen Abreise nachgenannte gut gehaltene Meubles, als: ... j neutm ausgebrochene Maul^ und Klauenseuche unter dem Rind-, Schaaf- und Schweinevich betr. k Verordnungen und Bekanntmachungen. . 1) Am 12. d. M. find aus einem Verkauss-Lo- cale hiesiger Schloßgaste die nachstehend verzeichneten Schuhmacherwaaren entwendet worden. Da sich eine Spur nach dem Diebe zur Zeit noch nicht ergeben hat, so machen wir dieß mit der an alle Behörden und sonst Jedermann gerichteten Bitte, zu Entdeckung des Diebes und zu Wiedererlangung der gestohlenen Sachen möglichst mitzuwirken, hiermit öffentlich be kannt. Dresden, den 15. Septbr. 1839. Die Stadt-Polizei-Deputation, von Oppell. Verzeichniß der entwendeten Waare: 1 Paar schwarz» grüne Tuchstiefel, 1 Paar Stiefel von Gemsenleder, 21 Paar Zeuqstiefel, 1 Paar braunlederne Babuschen, vergangenen Jahre im Lande viel verbreitete, auch eingeqangenen Anzeigen nach seil kurzem in eini gen Orten wieder aufgetretene Maul- und Klauenseuche unter dem Nmd-, Schaaf- und Schweinevieh, hat - '" Psi Dresdener Anzeiaer erscheint täglich. Insertionen werden im K. S. vr. Adreßcomproir Mr. LL8. L Vropp^) in den ExpedmonSilunden senk von bald dis b-Nb 1 Ukr und Nachmittags von bald 3 d,ü 6 Uhr l Sonntags bloö früh ) angenommen. düs Ministerium des Innern veranlaßt, die von der vormaligen Landes-Regierung unterm 14. Juni 1828 im Druck bekannt gemachte Belehrung über die Erkenntniß, Verhütung und Behandlung der hitzigen Maul- und Klauenseuche bei den Rindern, Schaafen und Schweinen, sowie der langwierigen und bösartigen Klauenseuche bei den Schaafen, unter Benutzung dec immittelst hinzugekommenen neuen thierärztlichen Beobachtungen und Erfahrungen, revi- diren und in einer neuen Auflage im Lande verbreiten zu lasten. Während daher an die Kreis - Direktionen eine geeignete Anzahl dieser Druckschrift zur unentgeltlichen Austheilung abgesendet werden, wird solches hier durch zugleich zur öffentlichen Kenntmß der Obrigkeiten und der Vieh haltenden Einwohner gebracht. Erstere werden aber auch hierdurch ausdrücklich auf die in dem Mandate vom 13. Mai 1780 enthaltenen polizeili chen Vorschriften verwiesen und dringend aufgefordert, so viel an ihnen ist, durch pflichtmäßige Handhabung derselben, besonders durch auszuübende sorgfältige Aussicht auf vom Auslande herkommmdes Treibvieh und desien Gesundheitszustand, durch Verhütung des Austreibens kranken oder verdächtigen Viehes auf gemein schaftliche Weide-Platze, durch, so weit allenthalben ausführbar, anzuordnende und von den Orts-Polizei-Vor- siänden zu überwachende Absonderung des kranken von dem gesunden Viehe, zur Verhütung der Weiterver- breitung des Uebels nach Kräften beantragen, wogegen auch die Amtshauptmannschasten, das thierärztliche Personal und die Gendarmerie durch die Kreis-Direktionen zur thatigen Mitwirkung angewiesen werden. Dresden, den 10. September 1839. Ministerium des Innern. - " t'L