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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 26.06.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891-06-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189106268
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18910626
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18910626
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Vorlagebedingter Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1891
- Monat1891-06
- Tag1891-06-26
- Monat1891-06
- Jahr1891
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 26.06.1891
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Wochen- und Nachrichtsbialt zugleich GtWfts-AMMl ftr Hahndorf, KDlih, Kernsdorf, Küsdorf, AWditn, KcimlHesrt, Mariknau n. Mülsen. Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. — — — 4L. Jahrgang. — Nr. 145. Freitag, den 26. Juni 1891. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nunimer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie Sie Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Bekanntmachung. Auf dem von der Zwickauer Straße längs des Rödlitzbachs an der Ufer mauer nach der Niederstadt führenden Fußwege wird alles Fahren, Reiten und — - . Führen von Pferden hiermit bei Geldstrafe bis zu ZwanzigMark —-, bez. Haftstrafe bis zu acht Tagen untersagt. Lichtenstein, den 24. Juni 1891. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. Lagesgefchichte. — Lichtenstein. Da alljährlich am Johannis tage Tausende von Kränzen auf den Ruhestätten teurer Heimgegangener als Zeichen liebevollen Gedenkens niedergelegt weiden, so glauben wir, daß nachstehende kurze Studie über den Kranz und seine vielseitige Be deutung besonderem Jntereste begegnen werde: Der Kranz, der von der Wuge dis zum Grabe im mensch lichen Leben eine so groß: Rolle spielt, hat eine ebenso hohe wie mannichfache symbolische Bedeutung. Giebt es doch kaum eine festliche Gelegenheit, bei welcher der Keanz keine Anwendung fände, ja er ist mit unseren Festlichkeiten so eng verwoben, daß eine solche ohne den Kranz sicher Befremden erregen würde. In der Regel das Wahrzeichen des frohen Gelingens bei Kindtaufen, Geburts- und Namenstagen, Verlobungen und Hochzeiten, Richten der Häuser, Einweihungsfeier lichkeiten rc., wird er aber auch zum Trauerzeichen bei Todesfällen, mit der Bedeutung, daß hier das irdische Leben seinen Absch'uß gefunden, aber mir der Hoffnung auf das ewige Leben, dessen Symbol der Kranz ist. Im Volksglauben hat der Kranz zunächst die symbolische Bedeutung des Ringes, der von jeher zu den magischen Gegenständen gehörte. Wird er nun, je nach Gelegenheit und Zweck, von Blumen und Zweigen hergestellt, die eine zauberkräftige Wirkung haben sollen, und geschieht dies noch obendrein in magischer Vervielfältigung solcher Pflanzen, so wird die ursprünglich einfache magische Kraft doppelt und dreifach gesteigert. Am Johannisabend winden die Mädchen aus langen Grashalmen einen Kranz in einer gewissen Verschlingung und ziehen ihn ausein ander, wobei entweder ein einfacher oder doppelter Kreis, wie ein Korb (ohne Seitenwände), entsteht und sprechen dabei: Ist die Liebe ganz, So gerät der Kranz; Ist die Lieb' entzwei, Ist ein Korb dabei. Der einfache Kranz bedeutet auch die Erfüllung eines Wunsche«. In der Christ-, Thomas» oder Johannis nacht gehen die Mädchen mit einem aus neunerlei Kräutern geflochtenen Kranz auf dem Kopf zu einem Wasser, an dem ein Baum steht; da sehen sie das Bild des Geliebten oder des Zukünftigen. Am Jo hannistag um Mittag werfen die Mädchen einen aus neunerlei Blumen (worunter Storchschnabel, Raute und Weide) mit einem unmittelbar vorher gesponnenen Faden gebundenen Kranz rücklings und schweigend nach einem Baum, bis er hängen bleibt. So viele Male sie vergebens werfen, so viele Jahre bleiben sie noch ledig. Ein andere« Loswerfen wird beim Winden des Brautkranzes vorgenommen, indem die Mädchen einen Kreis bilden, in welchem dann ein unbeteiligtes Mädchen mit verbundenen Augen und einem kleinen Kranz geführt wird. Diesen Kranz wirft nun daS Mädchen auf'S Geradewohl von sich; wer aus dem Kreise getroffen wird, verlobt sich zuerst. Legt man in der Johannisnacht einen Kranz von neunerlei Kräutern unter daS Kopfkissen, so geht das, was man träumt, in Erfüllung. * —- Am 24. d. früh 3 Uhr brannte das Wohn haus des Mühlenbesitzers Unger in Zschocken vollständig nieder. Entstehungsursache ist zur Zeit nicht bekannt. * — Am 1. Juli d. I. werdin die Eisenbahn- BetriebStelegraphen Expeditionen in St. Egidien und Wolkenburg für den öffentlichen Verkehr ge schlossen. * — Am 1. August wird man so weit sein, daß das neue Kabel Berlin-Dresden-München dem allgemeinen Verkehre übergeben werden kann. — Zahlungseinstellungen. Eberhard Herz, Tabakhändler, Berlin. H. Körwer, Weinhändler, Braunschweig. Reinhard Kuse, Kaufmann, Alt-Tellin. M. MischkowSky geb. Philippsthal, in Firma M. Mischkowsky, Egeln. L. u. Al. Merz, Modistinnen, Freiburg i. Br. B. Blum jun., Lederhändler, Frei burg i. Br. August Stork, Kaufmann, Brake. Joh. Götz, Wollwarenhändler, Nienburg. Dr. H. Fasolt u. K. Rüppel, Kaufleute, Saalfeld. Albert Stern berg, Kaufmann, Stralsund. Friedrich Pötsch, Kauf mann, Suhl. Theodor Emil Bötticher, Material warenhändler, Marienthal. Friedrich Reinhaid Jahn, Braumeister, Willsdruff. Carl Hermann Peterhänsel, Harmonikaverfertiger, Bruundöbra. Carl Friedrich Hoppe, Gutspachter, Georgewitz. Johann Wilhelm Heinrich, Hausbesitzer und Schuhmachermeister, Neugers dorf. Karl Gottlob Gaunitz, Materialwarenhändler, Mügeln. Offene Handelsgesellschaft unter der Firma: „Gebr. Müller", Löbau (ZwangSvergleichstermin 15. Juli d. I.). Rosine Wilhelmine verw. Orlamünder geb. Klinger, Handelsfrau, Plauen i. V. (Schluß termin 17. Juli d. I.). Carl Säer, Steinmetzmeister, Inhaber des Steinmetzgeschäftes unter der Firma: „Carl Säer" zu Leipzig-Volkmarsdorf, Leipzig-Neu stadt. (Schlußtermin 18. Juli d. I.). Georg Moritz Häberer, Bäcker, Schönau. (Schlußtermin 14. Juli d. I.). Arthur Mansfeld, Kaufmann, Berlin. Chr. G. Pfefferkorn, Mühlenbes., Regis. I. Chr. CH. Rickert, Fonds- und Effektenmakler, Bremen. E. Leidreiter, Kaufmann, Inhaber der Firma Ernst Gielke, Goldap. Rud. Rohden, Kaufmann, Inhaber der Firma G. A. Siegel Nächst, Solingen. Handels gesellschaft Fettke, Eschenbach u. Co., Kunzendorf. William Stein, Kaufmann, Stettin. Kommandit gesellschaft in Firma: „Grabow, Kühno u. Co.", Inhaberin einer Schuhwarenfabrik, Pegau. Karl Gustav Adolf Müller, Weber und Handelsmann, Meerane. — Aufgehoben: Louis Ernst Reinhold, Schuhmacher, Lugau. Hermann Otto Dreyhaupt, Kaufmann, Inhaber der Eisenhandlung unter der Firma: „Otto Dreyhaupt", Leipzig-Thonberg. Jo hann Anton Heinrich Muhle, Kaufmann, Inhaber des Teppichgeschäftes unter der Firma: „Muhle u. Junghans" in Leipzig, sowie der Hutformfablik, auch Eisen- und Metallgießerei unter der Firma: „Wilhelm Berger" zu Leipzig- Eutritzsch, Leipzig. Heinrich Licbe- gott Mitzscherling, vormal. Mühlenbesitzer, Porschdorf. Gustav Ernst Müller, Kürschner und Schirmhändler, Leipzig. Friedrich Ernst Herrmann Storll, Kauf mann, Nachlaß, Leisnig. — Dresden, 24. Juni. Zu Beginn der heutigen Sitzung der evangelisch-lutherischen Landes synode gedachte zunächst Präsident Graf v. Könneritz mit warmen Worten der Verlobung Sr. König!. Hoheit des Prinzen Friedrich August mit Ihrer K. und K. Hoheit der Erzherzogin Louise. Die Synode vollendete sodann die Beratung des über den Zustand der evangelisch-lutherischen Landeskirche erstatteten Berichts und wiederholte alsdann in zweiter Beratung die zu dem Erlaß Nr. 6, die Revision des Perikopett- buche« betr., gefaßten Beschlüsse. Zu Mitgliedern de» ständigen Ausschusses wurden gewählt die S.-M. geh. Kirchenrat v. Fricke, geh. Kirchenrat v. Luthardt, Superintendent v. Pank, Graf v. Könneritz, Ober bürgermeister Streit und Oberamtsrichter Wei dauer (Nossen), zu Ersatzmännern dieS.-M. k. Leh mann, u. Engelmann, Superintendent 0. Richter (Werdau), geh. Hofrat vr. Wach, geh. Finanzrat v. Kirchbach und Amtshauptmann v. Bose. Einem Anträge des S-M- geh. Kirchenrat v. Luthardt ent sprechend beschloß die Synode gegen 8 Stimmen, das Kirchenregiment zu ersuchen, zu veranlassen, das sowohl in Bezug auf die täglich« Auslösung, wie in Bezug auf die Gewährung freier Eisenbahnfahrt die Mitglieder der Landessynode den Mitgliedern der Ständevcrsammlung gleich gestellt werden. Eine An zahl Petitionen um Aufhebung des ß 11 des Paro- chiallastengesetzes vom 8. März 1838 wurde, soweit sie sich auf Entrichtung von Kirchenanlagen beziehen, dem Kirchenregimente zur Kenntnisnahme überwiesen mit der Erklärung, daß die Synode vom kirchlichen Standpunkle aus ein Bedenken gegen Aufhebung oder Abänderung des 8 11 des Parochiallastengesetzes nicht habe und daher das Kirchenregiment ermächtige, auch für die Synode einem solchen Gesetze zuzustimmen. Anläßlich mehrerer Petitionen, betreffend das Be gräbnis ungctauft gebliebener Kinder solcher Eltern, bei denen das wegen Taufverzögerung und Taufver weigerung eingeleitete Zuchtverfahren ohne Erfolg ge blieben ist, beschloß man auf Antrag des Petition«- ausschusscs, das Kirchenregiment zu ersuchen, durch Verordnung festzustellen, daß den betreffenden Eltern ein Anspruch auf geistliche Begleitung und kirchliche Ehren bei der Beerdigung ungetauft gebliebener Kinder nicht znstehe, unbeschadet der Gewährung des kirchlichen Begräbnisses auch in solchen Fällen, sobald dieselbe vom seelsorgerischen Standpunkte aus unbe denklich oder angezeigt erscheine, daß diese Bestimmung aber auf solche ungetauft gebliebenen Kinder keine Anwendung zu leiden habe, die bereits zum Religions unterrichte zugezogen worden sind. Eine Petition des Diakonus vr. v. Criegern in Leipzig und Genossen, d:n Eintritt der sämtlichen Geistlichen in den Kirchen vorstand betreffend, sowie eine Petition der Spezial konferenz zu Leisnig und Genossen, den Lektionsplan der Volksschulen bezüglich des Religionsunterrichts betreffend, sollten nach dM Anträge des Petitions ausschusses dem Kirchenregiment zur Erwägung überwiesen werden. — Chemnitz, 24. Juni. In der großen Schwimmhalle im hiesigen Hedwig«bad sank vorgestern Abend unter den vielen sich lustig tm kühlen Wasser Tummelnden Plötzlich ein ca. Mjähriger Kaufmann leblos unter. Es wurde dem Sinkenden, der eben während des Schwimmens noch mit einem Freunde gescherzt hatte, eine Stange hingehalten. Da sich aber der Körper nicht regle, sprang einer der an wesenden Bademeister, ohne sich erst zu entkleiden, In das Bassin und brachte den Leblosen heraus. Der Tod war, wie konstatiert wurde, nicht durch Ertrinken, sondern durch Herzschlag eingetreten. — Waldenburg. Infolge des am vorigen Sonnabend abend hier aufgetroffenen heftigen Regen gusses ist in der Glauchauergasse hier durch Nach geben des Lehmbodens ein umfangreiches Loch in der gepflasterten Straße entstanden und mußte einem weiteren Nachrutschen durch Stützen vorgebeugt werden. Unter der Straße haben sich offenbar alte Kellereien befunden. — Stollberg. Seit etwa 8 Tagen hat sich die 19jährige geistesgestörte Stieftochter deS Maurers Schlegel hier, Ida Emma Hillig, von ihrem Elternhause entfernt. Die Eltern derselben bitten edle Menschenfreunde, ihr dieselben wieder zuzuführen, bezw. ihnen über ihren zeitheriqen Ver bleib Näheres n itzuteilen. Die Abwesende kennt nur ihren Vornamen „Emma". — Rochlitz, 22. Juni. Kinder haben einen Schutzengel. Als ein 3jährige« Mädchen die enge Straße zwischen Neumarkt und Kunigundenplatz über schreiten wollte, wurde es von einem 2spännigen trab fahrenden Kutschgeschirr über den Haufen gerissen, s» daß es unter Vie Pferde zu liegen kam. DaS Kind wurde nur ganz leicht verletzt aufgehoben. — Waldheim, 23. Juni. Heute nach mittag gegen 5 Uhr wurde in einer Badezelle der
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