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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 20.12.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-12-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189412203
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18941220
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18941220
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1894
- Monat1894-12
- Tag1894-12-20
- Monat1894-12
- Jahr1894
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 20.12.1894
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rMMMMTWW ' früher Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich JeMts-AMM str HohüSorf, Wlitz, KtlNdns, Kssttrf, A E-idien, Hmnihsirt, Marit«» u. MAfta. Amtsblatt für den Stadtrat z« Lichtenstein. --------- . «L. Jahrgang. —-—- M 894 Donnerstag, den 80» Dezember '1694. >Aese» Blatt erscheint täglich (außer Sonu» Md Festtags abends für den fügenden Tag. VierLeljährlicher Bezugspreis 1 Mark LS Pf. — Einzelne Nummer tk Pfennige. -- Stellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaisers. Postanstüten, Postboten, sowie sie Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltem Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme Ler Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. BstMNtMachrmg. Laut Bekanntmachung der König!. Amlshaupimannschaft zu Glauchau vom 15. d. Mts. ist, infolge eines frei umhergelaufenen, in Seifersdorf getötete» Hundes, bei welchem die Tollwut sestgestellt wurde, gemäß Z 26,3 der Ausf.- Verordnung zu dem Reichsges. vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unter drückung von Viehseuchen belr. vom 9. Mai 1881, außer für dis Ortschaften Callnbsrg, Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Bernsdorf, Hermsdorf, St. Egidisn, Rüsdorf, Kuhschnappe!, Tirschheim, Langenberg, Falken und Meiners- dorf auch für den Gemein-ebezirk Hohrrdorf dis Hurrdefperre auf dis Dauer von 3 Monaten und zwar bis MM 18. März 1883 angeordne t. Sämtliche Hunde sind daher entweder an Ketten zu legen oder in sicherem Behältnisse einzusperren oder mit Maulkorb versehen, an der Leine zu führen. Ziehhunde sind während des Gebrauchs fest einzuschirren, außer Ser Zeit des Gebrauchs aber ebenfalls festzulegen. Jagd- und Fleischerhunde können ebenfalls unter der Bedingung als solche benutzt werden, wenn sie außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 75 Mark oder entsprechen der Haftstrafe geahndet. Hohndorf, den 18. Dezember 1894. Der Gemeinde-Vorstand. Reinh old. WMche StMmMckn-ZitzW zu Lichtenstein vom 18. Dezember 1894. Anwesend die Herren Stadträte Beyerlein und Fankhänel. 2 Mitglieder des Kollegiums, die Herren Seidel und Kretzschmar, waren entschuldigt. Eröffnung der Sitzung: kurz nach fls8 Uhr. Bor Eintritt in die Tagesordnung wurde auf dis übliche Umfrage des Vorsitzenden aus der Mitte des Kollegiums dem Sinne nach folgender Antrag gestellt: Da sich nach unserem neuen Haushaltplan wider Erwarten eins Erhöhung der Steuern not wendig mache, so möchte Antragsteller in Vorschlag bringen, die unteren Klassen bei dem jetzt geringen Verdienst zu verschonen, da bei einer Erhöhung der selben dis Zahl der Steuerrsstanten sich noch mehr steigern würde, als bisher und dadurch unsere Ar- msnkasss dementsprechend mehr in Anspruch genom men würde. Als Ersatz für Entlastung dieser Steuer klassen wird empfohlen, dis von Herrn Bürgermeister Lange früher angeregte und zur Zeit abgelehnte Hundesteuererhöhung innerhalb des Nachtpolizeibezirks nochmals zur Vorlage zu bringen. Desgleichen hält Antragsteller auch eine Erhöhung der Vergnügungs steuer für annehmbar. Den ersten Teil zieht Antragsteller wieder zurück, indem sich dadurch eine Aenderung des Regulativs schon jetzt wieder notwendig machen müßte. Bezüg lich der letzteren beiden Teils des Antrags wird be schlossen, diese für die nächste Sitzung zurückzustellen. Nunmehr wird zur Beratung der Tagesordnung übergegangen. ^„Beschlußfassung über Beseitigung der Ar- menkassenbecken aus der Kirche betreffend". Einem Schreiben des hiesigen Kirchsnvorstandes zufolge wird die Beschlußfassung über diesen Gegenstand für heute ausgesetzt. 2) „Beschlußfassung über Erhöhung der Woh nungsgelder für dis verheirateten Herren Lehrer". In einem eingegangenen Schreiben des Schulvorstan des, welches zum Vortrag gelangt, wird um Erhöh ung der Wohnungsgelder für verheiratete Lehrer von 200 auf 240 Mark gebeten. Das Gesuch ist damit begründet, daß die umliegenden Städte mit gleicher Einwohnerzahl und darunter, fast ohne Ausnahme höhere Wohnungsgelder für ihre Lehrer zahlten. Es entwickelte sich über diesen Beratungsgegenstand eine längere lebhafte Meinungskundgebung, in welcher die anwesenden Herren Stadträte sich mit begründenden Worten für das Gesuch aussprachsn. Die Mitglieder deL Kollegiums sprachen zum größten Teile gegen die Vorlage. Da man sich gegenwärtig noch damit zu beschäftigen habe, auf welche Weise die sich steigern den Ausgaben zu beschaffen seren, wäre es nicht an der Zeit, solche Anforderungen zu stellen. Die Ver antwortung der Bürgerschaft gegenüber wäre in die sem Falls eine zu weitgehende. Nachdem vorher nochmals von einem Kollegiumsmitglied betont wurde, daß unter Umständen durch eine Ablehnung des Ge suchs möglicherweise einmal der Fall eintreten könnte, daß sich die besseren Kräfte nach solchen Orten wen den würden, die mehr Wohnungsgeld zahlen, wird das Gesuch in Anbetracht der darmederüegenden Er- werbsverhälrnlsse vorläufig mitMajorität abgslehnt. 3) „Beschlußfassung über Vergebung einer Stelle aus der Wcvendörfsr'schen Armevstistung". An Stelle der durch Tod abgegangenen Sophie Rosine Otto ist der Weber Friedrich Ferdinand Rudolph in die Vollstelle eingesetzt und dem Weber Ernst Wil helm Kohlschmidt die vorher von Rudolph innege- habte Halbstells aus vorerwähnter Stiftung zuerteilt worden. 4) „Kenntnisnahme zweier Dankschreiben". Das Kollegium nimmt Kenntnis von den Dankschreiben des stuä. jur. Hertel und stuck, rasa. Seidel für aus der Stübel'schsn Stiftung erhaltene Stipendien. Schluß der Sitzung: 9 Uhr. Tngesgefchlchte. *— Rödlitz, 19. Dezbr. Bei der gestrigen Gemeindsratswahl wurde Herr Gutsbesitzer Moritz Röhner als Ansässiger wiedcrgewühlt und als Unan sässiger Herr Bergarbeiter Moritz Reinhold neu gewählt. — Um die Mitte des nächsten Kalenderjahres wird der Zeitpunkt eintreten, von welchem ab gemäß der ZZ 30 und 31 des Jnvaliditäts- und Altersver sicherungs-Gesetzes die Erstattung von Beiträgen an weibliche Personen, welche eins Ehe eingehen, sowie an die Hinterbliebenen von Versicherten erfolgen muß. Im Allgemeinen wird die Erstattung von den Ver sicherungsanstalten vorgenommen werden müssen, die ja auch durch dm Verkauf der Beitragsmarken die Einnahme gehabt haben. Zu einem Teil wird je doch das Reich daran gleichfalls beteiligt sein. Nach 8 117 des genannten Gesetzes kann nämlich die Jn validitäts- und Altersversicherung von denjenigen Personen, welche ans dem Versicherungs'Verhältnis ausscheiden, durch Beibringen sogenannter Zusatz- Marken freiwillig fortgesetzt werden. Die Einnahme aus dem Verkauf dieser Zusatzmarker! (Doppelmarken) fallen dem Reiche zu. Seit dem Jahre 1891, an dessen Beginn das Jnvaliditäts- und Altersversiche rungsgesetz in Kraft trat, weisen die Etats des Reichs amts des Innern unter den Einnahmen eine Position hierfür auf. Ob nun schon im nächsten Jahre dem Reiche infolge der ZZ30 und 31 a. a. O. Ausgaben erwachsen werden, läßt sich gegenwärtig noch nicht übersehen. Jedenfalls würde es sich dabet nur um eine geringfügige Summe handeln können. Auch für die Zukunft werden dem Reiche hieraus beträcht liche Kosten nicht erwachsen; denn die Einnahmen aus dem Verkauf von Zusatzmmken haben in den letzten Jahren nur die Summe von etwas über 15000 Mk. erreicht. — Die ^Leipz. N. Nachr." schreiben: Spät, sehr spät wurde der Reichstag berufen, früh, sehr früh ist er in die Ferien gegangen. Keine von beiden Thatsachen ist wohl geeignet, einen allzu angenehmen Eindruck zu erwecken. Die späte Berufung mochte an dem Kanzlerwechsel und in dem Bedürfnis der neuen Männer, sich in die einzelnen Materien einzu» arbeiten, eine leidliche Begründung finden, die vor zeitige Sehnsucht der Volksvertreter, in die heimischen Gefilde zurückzukchren und, statt über das Wohl der Nation zu sinnen, den Christbaum für die Kleinen zu schmücken, kann eine Rechtfertigung nicht finken. Daß die Sozialdemokraten so vorMgen, wie sie es thaten, daß sie unter einer fadenscheinigen Begrün dung die Beratung der Umsturzvorlage vor Neujahr unmöglich machten, ist am Ende von ihrem Stand punkt aus zu verstehen: Ihnen kann es nur angenehm sein, der Regierung Verlegenheiten zv. bereiten und sie an der Absicht, möglichst bald die Umsturzvorlaas durchzusühren, zu hindern. Sie haben ja schließlich nicht wohl ein Interesse daran, daß die Angelegen heiten des Vaterlandes gefördert werden, sondern nur daran, daß ihre Parteiinteresfen gedeihen. Aber ge rade dieses Bewußtsein, die Gewißheit, daß eine Ver tagung nur Wasser auf die Mühlen der Sozialdemo kratie treibe, mußte dis Vertreter der staaiserhalten- den Parteien zwingen, vollzählig zu erscheinen. Und es ist doch wirklich nicht zu viel verlangt, nach einer Ferienpause von 7 Monaten wenigstens 7 — Tage festzusitzen! Jetzt werden die Herren Sozialisten hinausziehsn in alle Lande und den horchenden Ge nossen verkünden: „Seht, die Urdnungsparteien, die sich nicht genug ereifern können, wenn Liebknecht beim Kaiserhsch sitzm bleibt, und die seit Monaten nach Umsturzgesetzen schreiben, haben nicht einmal Pflicht gefühl genug, um zur Verhandlung zu erscheinen!" Schön ist das wirklich nicht. Man konnte es Herrn v. Levetzow nicht verdenken, daß er in seinem Schluß worte etwas bitter wurde, man hätte es allerdings wünschen dürfen, daß er auch den Herren einige herbe Worte gönnte, die durch ihr Fehlen den Sozialde mokraten in die Hände arbeiteten. Wenn man dem Parlament einen Wunsch in die Ferien nachschicken soll, so wäre es der, daß es bei seiner Rückkehr etwas mehr Sitzfleisch witvrinaen möchte! — Dresden, 17. Dez. Ein schrecklicher Un- glücksfall trug sich gestern nachmittag in der zweiten Stunde auf der Marschallstraße zu. Der 13 Jahre alte Sohn eines Ecke Gerichts- und Marschallstraße in der vierten Etags wohnhaften Schuhmachermstrs. sprang plötzlich zum Fenster hinaus auf die Straße und blieb halb zerschmettert, aber noch lebend aus dem Pflaster liegen. Der Vorfall soll dadurch ver anlaßt worden sein, daß der Knabe einen kleinen Geldbetrag (50 Pf.) bei dem Austragsn von Zeit schriften unterschlagen haben und dafür von seinem Vater gezüchtigt werden sollte. Der verunglückte Knabe wurde sofort in das Carolahaus transportiert und ist auch dort noch lebend befunden worden, doch wird an seinem Auskommen gezweifelt. — Gleich nach Bekanntwerden des Reichstags- beschlufses vom 15. ds. ist von Chemnitz an Se. Majestät den Kaiser folgende Petition abgegangen: „Das Unbegreifliche ist geschehen: mit 168 Stimmen gegen 58, also mit etwa drei Viertel der Stimmen hat der Deutsche Reichstag die Genehmigung zur Einleitung des Strafverfahrens gegen jene sozialdemo kratischen Mitglieder, die sich am 6. d. Mts. durch Sitzenbleiben bei dem ausgebrachten Hoch einer flag ranten Majestätsbeleidigung schuldig gemacht haben, versagt. Er hat damit bewiesen, daß leider der über wiegenden Mehrzahl der Mitglieder das monarchische Gefühl in bedauerlicher Weise abhanden gekommen ist. Aber noch lebt — Gott sei Dank — dieses Ge fühl in der Brust jedes echten deutschen Mannes,
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