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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 06.01.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-01-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-191101067
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19110106
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19110106
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1911
- Monat1911-01
- Tag1911-01-06
- Monat1911-01
- Jahr1911
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 06.01.1911
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Früher Woche«- und RaMchtsvlott Tageblatt siir HMls, MU, BmÄÄ. NNch, A. Wit», ßcknDM, Kam»»», MMMmsbts, Mst» Zt Nicks, St Wd, St. WM Zia»W)iis, Am, MkmWn, Amtsblatt Mr das Kgl.Amtsgerichtnnd denStadtratMLichtensteiu —Älteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbezirk 61. Jahrqas.« Nr 5. LLLLLS Freita«, den 6 Januar 1911 vieles Statt erscheint täglich außer Form- und Festtags nachmittags für de» folgende» «lag. - vtert« sährltcher Lefugepret» 1 Mk. 50 psg., durch die Post bezogen 1 Mk. 75 psg. T «fein» Summern 10 pig. SefteUungei« netzmen oußer der Prpedittou in Lichtenstein, LmManer Strske Sr 5K all« Saiserticheu postrnlalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen Inserate werden die sSnsgespalt»»» Srund;eUr mit 10. für auswärtig, Inserenten «tt 15 Vs« berechnet, ketüamifette 30 psg. Im amtlichen Teile kostet die Weispaltige Leite 30 Pf Fernsprech Anschluß 11 r 7. > Lnseratrn-A "noäear »ägiich bis spätesten» vormittag» 10 itltzr. Telegramm-Adresse: Tageblatt. Bürgerschule zu Lichtenstein Ostern 1911 sind der Schule die Kinder zuzuführen, die bis dahin das 6. Lebensjahr erfüllt haben. Auch dürfen auf Wunsch der Eltern oder Erzieher solche Kinder ausgenommen werden, die bis zum 30. Juni dieses Jahres das 6. Lebensjahr vollenden Die Anmeldung der Kinder ist in der Zeit vom 9.—14. Januar nachmittags von 2-4 Uhr im Zimmer des Direktors zu bewirken. Dabei sind der Geburts- und Impfschein, bei auswärtsgeborenen auch das Taufzcugnis vorzulegen. Anmeldung für Abt. A.: Montag, den 9. und Dienstag, den 10. Januar, für die Knaben der Abt. U.: Mittwoch, den 11. und Donnerstag, den 12. Januar, für die Mädchen der Abt. ft.: Freitag, deu 13. und Sonnabend, den 14. Januar. Der Schuldirektor. Volks-Bibliothek Lichtenstein ist geöffnet Sonntags von 11—12 Uhr, Mittwochs von 12—1 Uhr Katalog 20 Pfennig. Bekanntmachung, die Anmeldung der Hunde znr Versteuerung betreffend. Alle in Hohndorf wohnhaften Besitzer von Hunden werden hierdurch auf Grund von Z 4 des Regulatives vom 28. Juli 1903, die Erhebung der Hunde steuer in Hohndorf betreffend, aufgesordert, zur Vermeidung der auf die Hinter ziehung der Hundesteuer festgesetzten Strafe, bis zum 10. Januar 1911 schriftlich oder mündlich im hiesigen Gemeindeamt (Kassenzimmer) anzuzeigen, wieviel Hunde sie besitzen. Hohndorf, am 4. Januar 1911. Der Eemeindevorftand. Schanin ß Bekanntmachung, die Anmeldung znr Militärstammrolle betreffend. Die hier dauernd aufhältlichen Militärpflichtigen und zwar a) diejenigen, welche im Laufe dieses Kalenderjahres das 20. Lebensjahr vollenden und d) die älteren Jahrgängen angehörigen Mannschaften, über welche eine end gültige Entscheidung bezüglich ihres Militärverhältnisses durch die Ersatz behörden noch nicht erfolgt ist, werden in Gemäßheit von § 56, 1 der Wehrordnung hiermit aufgefordert, sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1 Februar 1911 im hiesigen Gemeindeamt (Meldezimmer; zur Rekrnti rnngsstammrolle anzumelden. Auswärts Geborene haben Geburtsschein, die älteren Mannschaften dagegen ihren Losungsschcin bei der Anmeldung abzugeben. Auch haben gleichzeitig die Militärpflichtigen der älteren Jahrgänge seit ihrer früheren Anmeldung eiwa eingetrctene Veränderungen in Betreff ihres Wohnsitzes, Gewerbes oder Standes anzuzeigen. Von dem hiesigen Orte zeitig abwesende Militärpflichtige (auf der Reise be findliche Handlungsdiener, auf See befindliche Seeleute, in Straf- oder sonstigen Anstalten Untergebrachte usw), sind von deren Eltern, Vormündern, Lehr- oder Arbeitsberren innerhalb der gesetzlichen Anmeldefrist zur Stammrolle anzumelden. Militärpflichtige, welche noch Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach eiUkM anderen Aushebnngsbezirk verlegen, haben dies beim Abgänge der Behörde, welche sie in der Stammrolle ausgenommen Hut, als auch nach der An kunft an dem neuen Ort, der die Stammrolle führenden Behörde daselbst spätestens innerhalb 3 Tagen zu melden. Die Nichtbefolgung der in Vorstehendem enthaltenen Vorschriften wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Hohndorf, am 5. Januar 1911. Der Gemeindevorstand. Schaufuß. — (Dr. Schäfer, der apostolische Vikar für das Kö nigreich Sachsen) wird jetzt in dem Streit um den Prin- zen Max und den „Baron" de Mathies öfter genannt., Aus diesem Grunde bringen wir heute in der Beilage sein Bild. Wenn aber unter demselben bemerkt steht „Landesbischof für das Königreich Sachsen", so ist diese Bezeichnung durchaus unstatthaft. Es gibt keinen Bischof von Sachsen, sondern nur einen apostolischen Vikar, den der Papst zum Titularbischof in partibus infidelium, d. h. für irgend einen orientalischen Bischofssitz, der schon längst keinen wirklichen Inhaber hat, ernannte., Wenn jetzt die klerikale Dresdner „Sächs. Volksztg." Herrn Dr. Schäfer zum „Bischof von Sachsen" stem peln will, so merkt man die Absicht und wird ver-! stimmt. der Reichstag höchstens noch sechs Wochen wird zusam men gehalten werden können. In diesen sieben Wochen sollen Gesetze zur Verabschiedung gelangen, die an Wichtigkeit und Umfang kaum tsinter dem Bürgerlichen Gesetzbuch zurückstehen, es sind dies die Reichsversiche rungsordnung, die Strafprozeßordnung und das Pri- vatbeamtenversichcrungsgesetz. Schon heute darf ange nommen werden, daß alle drei Gesetze unerledigt blei ben werden und ihre endgültige Verabschiedung erst dem neugewählten Reichstage Vorbehalten werden wird. j — (Im Moabiter Krawallprozeß) wurde die Be- i Weisaufnahme geschlossen und es begannen die Plä- . doyers mit der Rede des Ersten Staatsanwalts Stein- brecht. Er beantragte Gefängnisstrafen in Höhe von ! 4 Monaten bis zu 1t/» Jähren. ! — (Der Kampf gegen die Schundliteratur.) Dent Bundesrat ist von der Hansastadt Hamburg ein Gesetz entwurf zugehangen, der eine Verschärfung der Straf bestimmungen gegen hen Schmutz in Wort und Bild vor-, stöbt, sowie den Verkauf von zu Verbrechen anregende« Schundliteratur an die schulpflichtige Jugend unter Strafe stellt. Dem Gesetzentwurf ist eine ausführliche Begründung zu Grunde gelegt. Der Bundesrat wird über den Gesetzentwurf Anfang Februar Beschluß fas sen. Es ist nicht ausgeschlossen, daß noch der gegen wärtige Reichstag das Gesetz verabschieden wird. — (Im Reiche dxr Lüfte.) Im preußischen Staats- ministerium wird ein Antrag Preußens an den Bundesrat vorbereitet, der eine rcichsgesetzliche Regelung des Ver- Berlin. (Der kaiserliche Botschafter Frhr. Mumm v. Schwarzenstein) muß wegen eines Augenleidens seinen Zeit nach Japan auf seinen Posten zurück, um dem deutschen Kronprinzen dort zur Verfügung zu stehen. , Tas Scheiden des Botschafters aus dem diplomatischen i Dienst wird allgemein bedauert werden. Er hat sich auf i seinem Posten in Tokio wie vorher in Peking, wo er . der Nachfolger des ermordeten Kcttcler war, den Ruf i eines geschickten und umsichtigen Diplomaten erworben^ Deutsches Reich. Dresden. (Das sächsische Staatsministerium) trat am Mittwoch zu einer Gesamtministerialsitzung unter dem Vorsitz des Königs zusammen. Es soll sich dabei u. a. um die Stellvertretung des Königs während dessen Reise nach dem Sudau gehandelt haben. Als der auf Grund der Verfassung zu bestellende Regicrungsver- weser soll Prinz Johann Georg fungieren. Nicht un möglich ist es, daß bei dieser Gelegenheit auch die An gelegenheit des Barons de Mathies zur Sprache ge kommen ist, die bekanntlich noch immer der Erledigung harrt. mit einem Scheitern des Gesetzes ist. Auch die glatte Er ledigung des Hausarbeitsgesetzes wird sich nicht so lcicyr erreichen lassen, da hier ebenso zwischen der Mehrheit des Reichstags und der Regierung Meinungsverschie denheiten bestehen. Ani die Erledigung des Zuwachs- steuergcsetzes legt die Regierung großen Wert und be trachtet die Erledigung dieses Gesetzes als einen Teil der Etatsberatung, das gleiche gilt für das Reichsbe steuerungsgesetz. Im allgemeinen wird also in dec Zeit bis Ostern neben dem Eta» und den mit ihm verknüpsren Gesetzentwür fen das übrige Material nicht erheblich gefördert werden. Das Wichtigste. * In 43 deutschen Städten (darunter Chemnitz) sind von den Schneidergehilfen die Lohn- und Arbeitstarif verträge gekündigt worden. * Wegen Unterschlagung in Höhe von 190000 Mark ist der Vorsitzende der Geestb achter Spar- und Leih tasse, Schweigmann, verhaftet worden. * Die Verhandlungen wegen Flottmachung des böh mischen Landtages sind gescheitert. * In Seraing bei Lüttich schossen streikende Bergleute auf Gendarmen, die darauf ebenfalls eine Salve'ab- gaben, wodurch fünf Personen verwundet wurden. * Die Londoner Polizei glaubt, aus dem Befund in der zerstörten „Anarchistenburg" auf die Spur einer tveitverzweigten Verschwörung gekommen zu sein. * Nach Meldungen aus Taschkent haben an mehreren Orten des Gouvernements Erdbeben stattgefunden. In Wjernyi wurden die Steinhäuser halb zerstört. Die Oefen sind dermaßen beschädigt, daß sie nicht geheizt werden können. Es herrschen 10 Grad Kälte. Die , Zahl der umgekommenen Personen ist unbekannt. * In Breslau wurden durch eine Feuersbrunst fünf Ftugmaschinenschuppen sowie drei Flugmaschinen ver nichtet. Der Arbeitsplan des Reichstages. Ter Seuivrenkonoent des Reichstags wird gleich narb dem Zusammentritt des Plenums den Arbeitsplan für die nächsten Wochen festsetzen. Als wünschenswert wird allgemein eine Uebereinkunft der Traktionen über zu erledigende Gesetzentwürfe betrachtet, da die Verabschie dung des gesamten vorliegenden Materials kaum zu' er warten ist. Es ist beabsichtigt, vor dem Beginne der zweiten Etatslesung, die voraussichtlich am 17. Januar ihren Anfang nehmen wird, die Novelle zum Strafge setzbuch als ein dringendes Notgesetz und die erste Lesung der «lsaß-lothringischen Verfassungsgesetze zu erledigen. eine Einigung über das Arbeitskammergesetz in der nächsten Zeit voraussichtlich nicht erzielt werden wird, so wird dse dritte Lefung dieses Gesetzes vorläufig noch l,rnauLgetIobcn werden, was schließlich gleichbedeutend - Wenn die zweite Etatslesung am 17. Januar beginnen sollte, so stehen für die Etatsberatung nach Abzug aller . Feiertage 60 Arbeitstage bis zum 31. März zur Ver- ! fügung, ein Zeitraum, der erfahrungsgemäß bisher für die Etatsberatung ausgereicht hat. Vor dem Beginn > v-, - . § der Osterferien steht sodann noch eine Woche für das - Abschied nehmen; er kehrt zedoch nochmals auf kurze , übrige Material zur Verfügung, während nach Ostern """" ---
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