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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-09-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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samer Berathung des Gegenstandes zusammen. Uebrigens wer den die Sektionen im Laufe des Landtags von Zeit zu Zeit durchs Loos erneuert. Schon eine flüchtige Prüfung dieser Art, Berathungsge- genstände zur Verhandlung in der Kammersitzung vorzubereiten, laßt erkennen, daß ihr manche durch unsere Deputationseinrich tung unerreichbare Vorzüge zur Seite stehen. Zu diesen dürfte vorAllem zu zahlen sein, daß, wenn nach unserer bisherigen Ein richtung nur wenig Mitglieder mit dem Berathungsgegenstande früher und anders als durch Lesung des Deputationsberichts vollständig vertraut werden können, die Sectionseinrichtung allen Mitgliedern die Gelegenheit giebt, durch vertraulichen Aus tausch der Ansichten mit dem Berathungsgegenstande nicht nur sich zeitig bekannt zu machen, sondern auch in ungezwungener Rede bei dessen Prüfung mit thätig einzuwirken, ein Ausweg, der vorzüglich denjenigen Mitgliedern willkommen sein dürfte, die eine gewisse Scheu, öffentlich und in den durch die Landtags ordnung gebotenen Formen zu sprechen, nicht zu überwinden ver mögen und sich doch bewußt sind, aus dem Kreise ihrer Erfah rung manche richtige und nützlicheBemerkung machen zu können. Kommen hiernach sämmtliche Mitglieder, besser in den Bera- thungsgegenstand eingeweiht, als dies die bloße Durchlesung des Deputationsberichtes zu sein gestattet, in die Kammersitzung, so laßt sich auch erwarten, daß weniger ganz neue und heterogene, wohl gar eine Zurückweisung des Gegenstandes an die Deputa tion bedingende Anträge in der Kammersitzung selbst auftauchen werden und daß überhaupt die ganze Debatte einen gemesseneren ruhigeren Gang nehmen werde. Ein anderer nicht weniger hoch anzuschlagender Grund für die Sectionseinrichtung ist es, daß, indem man für jeden einzelnen Gegenstand die Commissionsmit glieder wählt, man auf die besonders dazu geeigneten Männer Rücksicht nehmen kann, dafern sich freilich überhaupt ein geeig netes Mitglied in der betreffenden Section findet, oder daß, sollte selbst eine oder die andere Sektion daran Mangel leiden, doch durch die zwei, der gesammten Kammer vorbehaltenen, Wahlen die Ungunst des Looses wenigstens einigermaaßen ausgeglichen werden kann, während nach der jetzt bestehenden Einrichtung eine, wenn auch nach einem gewissen Geschäftskreise abgegrenzte Deputation immer doch erst für Eerathungsgegenstände blei bend niedergesetzt wird, die man, da sie meist erst später an die Ständeversammlung gelangen, im voraus gar nicht kennt. Auch kann bei Wahlen für jeden einzelnen Berathungsgegen- stand mehr als jetzt daraufRücksicht genommen werden, daß nicht ein Mitglied zum Nachtheil der Geschäftsförderung gleichzeitig zu sehr mit Arbeiten überladen werde. Endlich ist es ein, wenn auch nur untergeordneter Vorzug dieser Geschäftsform, daß manchen Mitgliedern, welche bisher mit andern, der eigentlichen Berathung fremdartigen Arbeiten überhäuft waren, z. B. den Secretarien, die Möglichkeit gewahrt wird, wenigstens in den Sektionen ihre eignen Ansichten ungestört durch anderweitige Geschäfte darlegen und auf diese Weise nutzbringend machen zu können. Bei Alle dem bietet aber auch die französisch - badische Ein richtung so manche Schattenseite dar. Hierher gehört ganz un- - bestritten, daß sehr viel in die Hand des Zufalls gelegt ist, indem, wenn das Loos die zu Deputationsmitgliedern geeigneten Män ner in einer einzigen Abtheilung vereinigt, die übrigen Sektionen bei ihren, nur an Mitglieder ihrer Sektion gebundenen, Wahlen auf weniger geeignete Männer Rücksicht zu nehmen genöthigt sind, ein Gebrechen, dem auch eine in gewissen Zeitperioden zu erneuernde Loosziehung nicht immer abzuhelfen vermag, da, ab gesehen davon, daß der Zufall abermals ein ungünstiger sein kann, die Deputationswahlen wohl dann meist schon erfolgt sein werden. Hierher kann man ferner zahlen, daß, wenn die Er neuerung der Sektionen vvrgenommen wird, ehe der in der einen Kammer berathene Gegenstand aus der andern mit Verände rungsvorschlagen zurückgelangt, es oft nicht möglich ist, dieselben Mitglieder in die den Gegenstand fernerweit bearbeitende Depu tation zu wählen, so daß derselbe in seinem letzten Stadio in die Hand anderer, weniger damit vertrauter Männer kommen würde; man müßte denn bestimmen, daß, ganz abgesehen von der Er neuerung der Sektionen, eine einmal zur Berathung eines be stimmten Gegenstandes beauftragte Deputation denselben auch zu Ende zu führen hätte; eine Modifikation, die freilich auf ein Verlassen der auf Sectionseintheilung beruhenden Geschäfts form hinauslaufen und wieder mehr in das Gebiet der jetzt beste henden Geschäftsordnung hinüberstreifen würde. Erwägt man weiter, daß durch eine sogar dreifache Berathung jedes Gegen standes, in derSection nämlich, in der Commission oder Deputa tion und endlich in der Kammer selbst, so wie durch die verviel fachten Wahlen leicht ein größerer Zeitaufwand verursacht wer den könnte; daß die Mitglieder der Deputation bei einer, durch ihre Stellung ihren Sektionen gegenüber bedingten, vielleicht nur zu sehr befangenen Meinung weniger geneigt sein werden, eine Ausgleichung der verschiedenen Ansichten in der Deputation durch gegenseitige Nachgiebigkeit zu befördern; daß die nur über einen einzigen Berathungsgegenstand niedergesetzten Deputa tionen kaum die Zeit haben, sich gegenseitig geschäftlich näher ken nen zu lernen und collegialisch einzuarbeiten, so möchte man dar über nicht in Zweifel sein, daß'die Nachtheile jener französisch badischen Einrichtung ihren Vortheilen wenigstens die Waage halten. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend, konnte sich die De putation nicht entschließen, der Kammer die Annahme einer neuen Geschäftsform anzuempfehlen, zumal es im Zweifelsfalle stets gerathener ist, an dem Bestehenden, das sich übrigens hier im Hauptwerke durch die gemachte Erfahrung als nachtheilig nicht gezeigt hat, festzuhalten, als dasselbe gegen ein ungewisses Besseres zu vertauschen. Denn kann man, ohne eben ruhm redig zu sein, den Vorarbeiten der sächsischen Ständeversamm lung das Zeugniß der Gründlichkeit im Allgemeinen gewiß nicht versagen, so hat auch eine früher bemerkbar gewesene momentane Geschäftsüberhäufung einzelner Deputationen in neuerer Zeit dadurch einer geregelteren, ruhigeren Bearbeitung Platz gemacht, daß man wichtigere und aufhältlichere Gesetzentwürfe an die in der Zeit von einem Landtage zum andern wirksamen, soge nannten Zwischendeputationen gewiesen hat; eine Einrichtung, die, da sie sich bewährt hat, hoffentlich auch künftig in Anwen dung kommen wird. Auch kann ja die Berufung besonders geeigneter Mitglieder in eine Deputation, da wo dies nöthig, auch schon nach der jetzt bestehenden Einrichtung durch Nieder setzung außerordentlicher Deputationen oder Verstärkung schon bestehender erzielt werden. Referent Präsident v. Carlowitz: Meine Herren! ES ist nach der Landtagsordnung gestattet, auch über einzelne Lheile von Berathungsgegenständen eine allgemeine Debatte eintreten zu lassen. Hier wäre der Ort zu einer solchen allge meinen Berathung. Vicepräsident v. Friesen: Es war auch meine Absicht, der Kammer anheimzustellen, ob über diesen wichtigen Gegen stand eine allgemeine Berathung stattsinden solle. Es ist nicht zu verkennen, daß der vorliegende Abschnitt eine vorzügliche Aufmerksamkeit verdient, wie aus den dazu gegebenen Motiven zu erkennen ist. ,Jch erwarte daher, ob Jemand von Ihnen hier über im Allgemeinen zu sprechen wünscht. Da im Allgemeinen
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