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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 60.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19350100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19350100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 52 (20. Dezember 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 60.1935 -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2/3 -
- AusgabeNr. 2/3 (11. Januar 1935) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (18. Januar 1935) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (25. Januar 1935) 47
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (1. Februar 1935) 61
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (8. Februar 1935) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (15. Februar 1935) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (22. Februar 1935) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (1. März 1935) 119
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (8. März 1935) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (15. März 1935) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (22. März 1935) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (29. März 1935) 175
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (5. April 1935) 189
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (12. April 1935) 201
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (19. April 1935) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (26. April 1935) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (3. Mai 1935) 243
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (10. Mai 1935) 257
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (17. Mai 1935) 271
- BeilageAnzeigen Festnummer 1
- AusgabeNr. 22 (24. Mai 1935) 285
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (31. Mai 1935) 311
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (7. Juni 1935) 329
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (14. Juni 1935) 343
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (21. Juni 1935) 357
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (28. Juni 1935) 371
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (5. Juli 1935) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (12. Juli 1935) 399
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (19. Juli 1935) 413
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (26. Juli 1935) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (2. August 1935) 445
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (9. August 1935) 459
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (16. August 1935) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (23. August 1935) 491
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (30. August 1935) 505
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (6. September 1935) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (13. September 1935) 533
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (20. September 1935) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (27. September 1935) 557
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (4. Oktober 1935) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (11. Oktober 1935) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (18. Oktober 1935) 603
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (25. Oktober 1935) 617
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (1. November 1935) 633
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (8. November 1935) 647
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (15. November 1935) 661
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (22. November 1935) 675
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (29. November 1935) 689
- BeilageDeutsche Uhrmacher-Gehilfen-Zeitung Nr. 49 (29. November 1935) 121
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (6. Dezember 1935) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (13. Dezember 1935) 715
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (20. Dezember 1935) 729
- ArtikelBereinigung im Edelsteinhandel 729
- ArtikelEine Reparatur wird angenommen! 732
- ArtikelAus der Arbeit der Geschäftsstelle 733
- ArtikelSchraubenfederantrieb! 734
- ArtikelUnter der Lupe! 735
- ArtikelSteuerfragen 735
- ArtikelWochenschau der U 736
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 738
- ArtikelInnungsnachrichten 738
- ArtikelFirmennachrichten 739
- ArtikelPersonalien 739
- ArtikelBüchertisch 740
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 741
- ArtikelWirtschaftszahlen u. Edelmetallmarkt 741
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 742
- ArtikelAnzeigen 742
- BandBand 60.1935 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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736 Nr. 52 (mit dem Bruchgold nicht identische) Waren hergestellt. Der Uhrmacher erwirbt die neuen Waren von der Fabrik gegen Entrichtung des Fassonpreises. Die neuen Waren (Trauringe) sind dazu bestimmt, von dem Uhrmacher ge werblich weiterveräußert zu werden. Es liegen also die Vorausseßungen vor, unter denen die Eintragungspflicht besteht.“ 3. Wann liegt bei Auswahlsendungen ein Warenerwerb vor? „§ 1 der Verordnung gemäß sind die Eintragungen an dem Tag zu machen, an dem der gewerbliche Unter nehmer den Warenposten erwirbt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob über den Warenposten eine Rechnung erteilt worden ist und wann die Rechnung dem Erwerber des Warenpostens zugeht. Werden Waren zur Auswahl gesandt, so liegt ein eintragungspflichtiger Erwerb erst dann vor, wenn der gewerbliche Unternehmer (der Empfänger der Auswahl sendung) seine Wahl getroffen hat. Er muß dann die von ihm ausgewählte Ware eintragen. Daß er seine Wahl getroffen hat, kann sich z. B. darin äußern, daß er dem Lieferer Mitteilung von der getroffenen Wahl macht oder daß er die Waren, die er nicht behält, an den Lieferer zurücksendet.“ 4. Ist Kommissionsware eintragungspflichtig? „Die kommissionsweise auf Lager genommenen Waren sind in das Wareneingangsbuch einzutragen.“ 5. Sind Waren, die ein Kunde an den Uhr macher zurückgehen lägt, dann nochmals ein tragungspflichtig? „Wenn ein Einzelhändler Waren, die er an seinen Kunden verkauft hat, zurücknimmt, so hat eine noch malige Eintragung der zurückgenommenen Wareneingänge nicht zu erfolgen.“ 6. Sind Etuis für Schmucksachen und Uhren als Wareneingänge zu behandeln? „Eintragungspflichtig sind Etuis, einerlei, ob ein Preis dafür den Kunden gesondert in Rechnung gestellt oder ob ein Preis für die Umschließung in dem Waren preis enthalten ist.“ (Werden Etuis und Kartonagen kostenlos abgegeben, so brauchen sie nicht in das Waren eingangsbuch eingetragen zu werden.) Unterschied der Voraussetzungen für Kinderermäßigung beim Lohnempfänger und beim Veranlagten Die Voraussetzungen, an die die Ermäßigung für Kinder geknüpft ist, sind für zu Veranlagende (Nicht lohnempfänger) anders als für Lohnsteuerpflichtige. Dem zu Veranlagenden steht die Ermäßigung für diejenigen Kinder, die als Minderjährige mindestens vier Monate im Kalenderjahr zu seinem Haushalt gehört haben, und zwar alsdann für das ganze Jahr zu. Einem Lohnsteuerpflichtigen wird die Ermäßigung für die Kinder gewährt, die am Stichtag der Personenstands aufnahme vor Beginn des Kalenderjahrs minderjährig waren. Er genießt im Gegensaß zum Veranlagten die Ermäßigung auch hinsichtlich eines Kindes, das in der Zeit vom tl. Oktober des vorausgegangenen Jahres bis zum 30. April des laufenden Jahres volljährig wird. Änderungen im Familienstand des Arbeitnehmers, die nach dem Stichtag eintreten, werden eben auf der Steuer karte nur dann vermerkt, wenn die Zahl der Familien angehörigen sich erhöht hat, nicht aber, wenn eine Ver minderung eingetreten ist. Auf Antrag wird Kinderermäßigung auch für solche volljährige Kinder gewährt, die auf Kosten des Steuer pflichtigen für einen Beruf ausgebildet werden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und zwar auch dann, wenn sie nicht zum Haushalt gehören. Bei der Veranlagung tritt hier Ermäßigung nur dann ein, wenn die Vorausseßungen (Berufsausbildung und Nichtvollendung des 25. Lebensjahres) im Kalenderjahr mindestens vier Monate bestanden haben. Beim Steuerabzug dagegen wird die Ermäßigung für volljährige Kinder dann gewährt, wenn sie an dem vorausgegangenen Stichtag der Personenstandsaufnahme für einen Beruf ausgebildet wurden und das 25. Lebens jahr noch nicht vollendet hatten. Auf der Steuerkarte für das folgende Jahr ist daher ein Kind, das sich auf Kosten eines Arbeitnehmers an diesem Stichtag in der Ausbildung für einen Beruf befindet, zu berücksichtigen. Wochenschau der Ladenschluß am Heiligabend — Eine künstlerische Plakette für die Jahreswende — Zur Führung des Waren eingangsbuches — Unzulässige Preisankündigungen mit dem Worte „nur“ — Woxu ein Wecker gut ist! — Auswahlen beim Wareneingangsbuch — Diplome in Damaszierer - Arbeit — Ehrenmeisterbrief des pommerschen Gauleiters Schwede — Wie man eine Werbung an aktuelle Anlässe anknüpft — Wie ivar der Oktober - Umsatz — Stempelung „Feinsilberaufläge unzulässig Schweizer Uhrenmessc 1936 in Basel — Und was sagt die Presse? — Diebstahl oder Raubüberfall Ermittlung — Was alte Ohren wert sind — Verbesserungen der Nauener Zeitsiqnate Ladenschluß am Heiligabend Die Wirisdiaftsgruppe Einzelhandel erinnert die Kaufleute an die Vorschriften über den Ladenschluß am Heiligabend. Nach der geseßlichen Regelung von 1929 müssen die Läden grundsäßlich um 17 Uhr geschlossen werden. Die Lebensmiltel und Blumengeschäfte dürfen bis lö Uhr offenhalten. (VI 1/5017) Neujahrs-Plakette 1935/36 Die Neujahrs-Plakette 1935/36 wurde in Aluminium ge prägt und oxydiert, die Gravierung vertieft in Stahl geschnitten. Die Rüdeseite trägt Widmung und Hinweis auf das 65. Gründungs jahr der Anstalt B. H. Mayer’s Hof-Kunstprägeanstalt, Pforzheim. Das Motiv der Plakette ist der deutschen Heldensage ent nommen, unter Anlehnung an die Werke Richard Wagners. — Das Schwert wurde von Wotan in die Esche gestoßen, und es war sein Wille, daß es nur dem Stärksten, einem Sproß aus Weisungen-Blut, in höchster Not als Wehr diene. — Sigmund, zum Zweikampf herausgefordert, gelanq es, das Schwert aus dem Stamme zu ziehen. — Die Gestalt Sigmunds ist symbolisch für die Sendung des widererstarkten Deutschlands. (VI 1/5018) Zur Führung des Wareneingangsbuches In Berlin läßt die große Zahl von Anfragen über die Führung des Wareneinqangsbuches erkennen, daß die geseßlichen Bestimmungen viele Zweifelsfragen offenlassen. Insbesondere bestehen für viele Handwerk^zweige, die mehr auf Werk leistungen eingestellt sind, große Schwierigkeiten und Unklar heiten. Die Gewerbeförderungsstelle hat alle Zweifelsfragen gesammelt und in geeigneter Form dem zuständigen Landes- finanzamt zur Stellungnahme übersandt, um auf Grund dieser Entscheidung in der Handwerkszeitung aufklärend wirken zu können.
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