in einem sehr hohen Lebensalter stehen müssen und der Unterstützung schon aus diesem Grunde gewiß in besonders hohem Grade bedürftig sind, so haben wir be schlossen, da ein Anhalten für specielle Anträge gänzlich mangelt, zwar bei den be wirkten Mittheilungen Beruhigung zu fassen, an Ew. Königlichen Majestät Staatsregierung aber den anderweiten Antrag zu richten: daß den Wittwen der vor dem 31. December 1837 verstorbenen Geist lichen auch künftig unter Berücksichtigung ihrer Bedürftigkeit aus der Augusteischen Stiftung oder anderen hierzu geeigneten Mitteln alljährlich Unterstützung gewährt werden möge, und zwar, soweit es irgend ausführ bar erscheine, in etwas größerer Ausdehnung, als bisher geschehen. Ew. Königlichen Majestät Commissare haben die thunlichste Berück sichtigung dieses Wunsches bereits in Aussicht gestellt, was uns die Erfüllung desselben hoffen läßt. In tiefster Ehrerbietung und unwandelbarer Treue verharren wir als Ew. Königlichen Majestät Dresden, am 3. April 1808. alleruuterthänigst treugehorsamste Ständeversammlung.