Versuch die Lehre von dem Vorrechte der vollen Geburth vor der halben in Erbschafts-Fällen nach den in Teutschland üblichen Rechten und Statuten aus zulänglichen Gründen in Richtigkeit zu bringen
Titel
Versuch die Lehre von dem Vorrechte der vollen Geburth vor der halben in Erbschafts-Fällen nach den in Teutschland üblichen Rechten und Statuten aus zulänglichen Gründen in Richtigkeit zu bringen
Projekt: Verzeichnis der im deutschen Sprachraum erschienenen Drucke des 18. Jahrhunderts (VD18)
Strukturtyp
Monographie
Parlamentsperiode
-
Wahlperiode
-
Titel
Achtes Capittel. Von der Paroemia: das halbe Glied gehet zurück, und deren usu forensi bey den Westfalis und andern Völckern Gebräuche zum Grunde ihrer Statuten haben