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3. Kammermusik: Dienstag, den 28. November. Toch, Streichquartett. (Zum ersten Male.) Kornauth, Klaviertrio (Hmoll. Uraufführung.) Haydn, Streichquartett. Klavier: Egon Kornauth. Die wesentliche Erhöhung sämtlicher Unkosten zwingt die Gewandhaus-Konzert direktion zur erneuten Erhöhung der Preise aller im Anrecht entnommenen und an der Kasse erhältlichen Eintrittskarten. Diese Erhöhung tritt in Kraft für die Konzerte und Hauptproben:. a) im Einzelverkauf an der Kasse mit dem VI. Konzert und mit der VI. Haupt probe am 16. November, b) im Anrecht mit dem VII. Konzert am 30. November und mit der IX. Haupt probe am 13. Dezember, für die Kammermusik (Einzelverkauf und Anrecht) mit der III. Kammermusik am 28. November. Sämtliche Karten berechtigen nur dann zum Eintritt, wenn sie mit entsprechender Zuschlagskarte vorgezeigt werden; das Hauspersonal ist angewiesen, nur gegen Vorzeigung beider Karten Einlaß zu gewähren. Der Preis einer solchen Zuschlags karte beträgt außer für Angehörige des Auslandes*) für jedes Konzert . . M. 250.—■ (Rückwand M. 100.—), ,, jede Hauptprobe . ,, 100.— (alle Platzarten), j, „ Kammermusik ,, 100.— bzw. M. 75.—. Mithin (für die Konzerte 14 Zuschlagskarten für insgesamt M. 3500.— bzw. 1400.— sind ,, ,, Hauptproben 12 ■,, ,, ,, ,, 1200.— zu lösen ( „ ,, 6 Kammermusiken „ ,, ,, „ 600.— ,, 450.— Der Verkauf der Zuschlagskarten erfolgt an der Kasse des Gewandhauses in der Zeit von 9—1 und 3—5 Uhr, und zwar: für die Konzerte: für die Hauptproben:. Saal Nr. 1 — 200 am 17- 201 — 400 am 18. 401 — 600 am 20. 601 — 800 am 21. 801 — 1100 am 2 3- Galerie Nr. 1 — 3°o am 24. 301 — 600 am 25- November 1922, Saal Nr. 81 — 200 am 1. 201 — 350 am 2. 351 — 500 am 4- Mittelbalkon Nr. 501 — 177— 57°1 252J am 5- Galerie Nr. 1 — 176 am 6. 257— 600 am 8. Dezember 1922 für die Kammermusiken in der Zeit vom 17. bis 25. November 1922. Beim Kauf der Zuschlagskarten sind sämtliche der Preiserhöhung unter worfenen Anrechtskarten vorzulegen. Auch sämtliche Freikarten sind zur kostenfreien Entnahme von Zuschlagskarten einzureichen: für Konzerte bis zum 25. No vember, für Hauptproben bis 8. Dezember. Anrechtsbesitzern gegenüber, die innerhalb der vorstehend angegebenen Zeiträume keine Zuschlagskarten gelöst haben, behält sich die Gewandhaus- Konzertdirektion die freie Verfügung über die Anrechtsplätze vor. Auf die Anrechtskarten der Sonder-Chorkonzerte findet diese Preiserhöhung zunächst keine Anwendung. Weitere Preiserhöhungen müssen Vorbehalten bleiben. Schriftliche Auskunftserteilung und erbetener telephonischer Anruf erfolgen nur nadh Eingang der Postgebühren; nötig werdende Rückfragen geschehen zu Lasten des An fragenden. Telephonische Anfragen wolle man auf dringende Ausnahmefälle beschränken. *) Ausländer, mit Ausnahme der Deutsch-Österreicher, haben — auch als Anrechtsinhaber — nur mit besonderen Ausländerzuschlagskarten und nur unter den an der Kasse einzusehenden Be dingungen Zutritt. Druck von Breitkopf & Härtel in Leip'zig.