a 11. Mt8 stir die Königliche» Riesa und MM «nd I>» >» >i i »ett LS. Dttov-ir Bekanntmachung. 183». Nachdem das Ministerium des Innern sich Veranlaßt gefunden hat, die Verbreitung der Druck schrift: „Juchhe nach Jtalia. Bern und Geiif. Boigt'S Verlag." 1859." «egen de- aufreizenden, gegen mehrere Vorschriften de- Strafgesetzbuch» verstoßenden Inhalt» derselbe« im Bereiche de- König« reich- Sachsen zu verbieten, so wird dir« hierdurch zur Nachachtüng bttannt gemacht. .... Gegenwärtige Betauütüiachung ist in allen §. 21 de- Preßgrfetzr» dom 14. März 1851 hierzu verpflichteten Zeitschriften abzudrückrn. Dresden, den 10. Oktober 1859. Ministerium des Innern. Frhr. von Neust. Berndt. Miesch, -<m LL. Oktober. (Fortsetzung des in Nr. öS abgebrochenen Artikels.) Preußen hat eine solche Stellung nicht gewollt und nicht erstrebt, und wünscht und erstrebt eine sülche noch jetzt nicht. Preußen will höher stehen, als eS seiner Meinung nach Äs verwaltende, schöpfe rische Macht de« deutsche» Bundes stehen würde; eS tbill eine unabhängige europäische Macht sein, und bedenkt nicht, daß es dadurch selbst auf eine feste Basis, die es besitzen könnte, verzichtet, nnd sich den Characler ttnes noch im Werben begriffe« ntü Staate» beilegt. Wie nächtheikig bin solcher Charakter gerade einer Macht wie Preüßen in seinen Verhältnisse» zu Deutschland wie zum Auslands werden muß, sobald er erst erkannt wird, liegt auf der Hand. ES wird nirgends werkthätige Freunde, Mer überall Feinde und Gtgner stndeil, und ob Um das Wohlwollen einer Partei im deutschen Volke, wie sie sich gegenwärtig aus einer Perbm« duNg der Demokraten mit den GothanetN heraus« gearbeitet hat, von großem Vortheil sein würde, dürfte mit Recht bezweifelt werden. Seltsam aber ist die Erscheinung, bi» zu weichem Grade der Ver irrung bas Festhalte» einer völlig unpraktischen Idee gelangen kann. Preußische Blätter habe» sich nicht gescheut, die Behauptung aüfzustellen, daß Prtußen dem BUNdeStagSverbande gar nicht mehr angbhöre, daß eS 1851 die neu in Kraft gesetzte BundeSbersassung nicht anerkannt habe und also auch gar keine Verbindlichkeit gegen dieselbe zn er« füllen gehalten sei. DaS Thörichte dieser Behaupt« nNg ist leicht nachzuweisen. Geht» wir die pren« ßischen diplomatische» Actenstücke feit dem Jahre 1848 durch, so sinden n>ir im Gegtntheil, daß die preußisch» Regierung nie aufgthört hat, den Bun destag als normgebende Behörde anzutrkeuneu. Sv schließt Preußen den Waffenstillstand zu Äaliuö am 2. September 1848, der den erste» Feldzug Schleswig-Holsteins mit Dänemark endigte, im Na men de» deutschen Bundes ab; dasselbe geschah mit dem zweiten Waffenstillstände im Jahre 1849, wie mit dem Frieden von Berlin am 2. Juli 1tz50, der Holstein unwiederbringlich in die Hände Dä nemarks lieferte. Zn allen diesen drei DocuineiUen trat Preußen ausdrücklich als Vertreter de» Mut schen Bundes auf. Das Fortbestehen des Mut schen BüstdeS wurde in den Abänderungen her Ber« linei UNiönSacte vom 28. Mai 1859 wiederholt ausgesprochen,, und in einem Circularschreiben vom 2^. März 1851. forderte Preußen die mit ihm durch die Unionsacte verbundenen deutschen Staa ten auf, Gesandte nach Franksutt zil. schicken zur schließlichen Cönstltüirüng des alten Bundestages, Au» diesem Allem geht doch wohl unzweifelhaft hervor, daß Preußen mit alleiniger Ausnahme de» kurze» Zeitraum- vom Mai bi» Oktober 1850, nie an der Giltigkeit deH Bundestags germeifelt, sein rechtliches Bestehen ui öffentlichen Urkunden nie angefochten habe. Seit jener Zeit aber hat es die Bundebver« fassung plekfach zu umgehen und zu entkräften ge sucht und namentlich seit dem vorigen Jahre durch seine Presse, wie durch seine Haltung in der Bun« desversammlung Alles aüfgebote», üul sich den Be schlüssen des Bundes zu entziehen. Der Zwist we- bahre» Preußen» ihm selbst weit mchr^ al» den BüNdrSre'gierungen zum Pörwürf gerecht. Bei