Lbeölatt M Mutiger. Amtsblatt für dir König!. GmchtkämtN sowie die StadtrSthr zn Riesa und Skrhla. Redactton und Verlag von E. F. Grellmann. 18. Freitag, -e« L. März 1866. Dieses Blatt „ Elbeblatt und Wnzeiger", erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags, und kostet vier teljährlich 7j Ngr. — Bestellungen werden bei jeder Postanstatt, in unseren Expeditionen in Riesa und Strehla, sowie von allen unjern Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annonce» sind ferner bevollmächtigt Haasenstein und Vogler in Hamburg-Altona und Frankfurt a. M., H. Engler in Leipzig, F. W. Saalbach in Dresden und Eugen Fort in Leipzig. Bekanntmachung , für den Stadtbezirk Strehla. Die unterzeichnete Behörde sieht sich veranlaßt, das bisher im hiesigen Orte am Sonntage lmetsra üblich gewesene Herumziehen der Kinder zu Empfangnahme von Gaben als ein nicht länger uachzusehendeS Ungcbührniß hiermit zu untersagen. Die betreffenden Aeltern werden deshalb mit der Androhung ihrer außerdem zu erfolgenden nachdrück lichen Bestrafung angewiesen, ihre Kinder von dem erwähnten, unter dem Namen „Sommern" bekannten Ungcbührniß zurück zu halten. Königliches Gerichtsamt Strehla, am 28 Februar 1866. Häntzschcl. Bekanntmachung. Im Gasthofe zu Tiefenau sollen -en März Von Vormittags N Uhr an, folgende im Gohrischer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 172 Stück weiche Stämme, I 8. t 39 Klaftern weiche Scheite, 9^ ,, . „ Rollen, : LL! s«. 6^ welches ! Alwaumreißig, 70^ Schock lMtts^ Schlagreißig und 73 Stück kief. Langbaufen, einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auctiou bekannt zu ma chenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den Herrn ' Oberförster Roch in Gohrisch zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Forstverwaltungsamt Moritzburg, am 23. Februar 1866. Rüling. Eras. LageSgeschichte. der ganz besonders an dem Lebensmark des kleinen * Riesa, 28. Febr. Es war am 20. Novbr. Gewerbsmannes zehrt, entgegen zu arbeiten und den 1853 als der hiesige Crediwereitt nebst Vorschußvank, Nutzen, sowie die Nothwendigkeit genossenschaftlichen durch den Local-Gewttbverein angeregt, zü dem Zweck Wirkens überhaupt zur Geltung zu bringen. Nicht gegründet - wurde, sowohl ein zeitg- M'äßes GeldiMtut vebgebenS h Men die Gründer auf das verständige für den gewerblichen und geschäftlichen Wrkehr der Urtheil der Geschästswelt hies. Gegend ihre Hoffnung hiesigen Gegend zu schaffen, als auch dem Wucher, gesetzt, denn die mit jedem Jahre gestiegen? Benutzung