Llkektait -nd Anzeiger. Amts blatt ftr die SSnigl. SerichtSjinter sovic die StadtMe zu Mesa md Etrehl». Redaction und vylag ppn E. F. Grellmann. 19. - teljährllch 7j «gr. — Bestellungen werden bei jeder Postanstalt, hl unseren -cheditionen in Riesa und Strehla, sowie von allen unser» Voten entgegen genommen. — Zn Annahme von rlnnoneen find ferner bevollmächtigt Haasenstein und Vogler in k»-«bu*ä»>ttona »ow -rantfurt a. H. «ngler in Leipzig, U.SV. Baalbach in vreßde» und Ingan Hort in Lei Vita. Bekannt lliachlillg. Die dieHLHrige Frühjahrs-Control-Versammlung für die im Genchtsamtsbezirk Riesa beurlaubt« Mannschaften der Jahrgänge 1862 bis mit 1868 findet am 17. März a. Vormittags 9'^ Uhr auf dem Schiebhausplatze in Riesa statt, und haben sämmtliche Mannschaften genannter Jahrgänge daselbst einzutreffen. Meißen, am 1. März 1869. , König!. Landwehr-Bezirks-Eommando. - von Metzradt, Major. Bekanntmachung. Seiten des unterzeichneten Gerichtsamts soll ou Ort «uv den 8. April 1 8 Sv das früher August Wilhelm Motzig in Schöna, jetzt August Robert Wesche in Leipzig zugehörige Einhufengut Nr. 26 des Brandcatasters und Nr. 23 des Grund- und Hypothekenbuchs für Schöna, welches M jo. Januar 1869 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 3610 Thlr. —- —- gewürdert worden ist, noihweip diger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an piefiger Gerichtsftefle aushchlgendwi An schlag hierdurch bekannt gemacht wird. Strehla, am 2L. Januar 1869. Königliches Gerichtsayltdasesh st. . Strauß. ' Bekanntmachung. Der Reparaturbau an der Kirche zu LäaS soll dkn IS. März 1 8 SS, Nachmittags 2 Uhr Pupch die unterzeichnete Kircheninspection an den Mindestfordernden, «ob« sich jedoch der Sirchenvorstaich die Auswahl unter den Licitantcn Vorbehalten hat, versteigert werden und haben sich die Biet« im Gasthofe zu Lags einzufiuden. Riß und Anschlag find sowohl beim Königlichen GerichtSamte Strehla M Mch beim Herrn Pastor Müller in Laas einzuschen. Oschatz Ww Strehla, am 20. Februax 1869. Könzgliche Kircheninspection z « Lass. ' Vs. Liebe, Sup. Strauß, Gr.-Amtm. K e k a n n t M a ch n n g. Nach 8 12t und 135 der Armenorduung vom 22. October 1840 verfallen Schänkwirche, tvelche sol chen,Leuten,die Deutliche Unterstützung genießen, oder von denen ihr« äußer« Persönlichkeit nach sich ver machen läßt, daß sie de« Müßiggänge obliegen, das Austicgen, Zechen und Spielen in ihren Schankstätten flchattm, oder welche es begünstigen, daß Tankgäste in Branntwchr od« andern Getränken fich übernehmen, m eine Geldstrafe von S bis 20 Thlr. —- -7-- oder in verhältnißmäßige Gefängmßstrafe, im Wied«holungs- faüe ist;üb«dies bei persönlich concesfianirteu Wirthen mit Einziehung d« Concesfion zu verfahren. Da wahrzunehmen gewesen ist, daß dies« Vorschrift Seiten der Wirthe in hichaem Orte und Amt-bmick nicht allenthalben nachgMngen «w, so wird dieselbe mit dem Bemerken eingeschärst, daß jede fern«« Kon travention gegen obige Bestimmung in der gesetzlichen Weise unmchfichtlich bestraft werd« «rrd. Strehla, de« 27. Febmar 1869. D a r L iö n i .g l .i ch< GertchtSamt daselbst. «trau». .