?M >Nl 4 Bekanntmachung. Woche sind aus einer hiesigen Seifenfabrik ca. 1 Centner blaumarmorme Lentner weiße Kernseife entwendet worden. Bekanntmachung. Zur Deckung ihres Aufwandes hat die unterzeichnete Kammer beschloßen, für die dreijährige Periode 1888—187V einen (einmaligen) Zuschlag zu der am 15. October des laufenden Jahres fälligen Gewerbe steuer auszuschreiben. Der zu erhebende Zuschlag beträgt Zwei Nmgroschen von jedem volle» Lhaler der JahreS-Ge- werbsteuer für 1869. Von diesen Beiträgen bleiben nach dem Gesetz vom 23. Juni 1868 1. die Apotheker, 2. die Inhaber landwirthschaftlicher Brauereien, Brennereien und Efs 3. die Pächter landwirthschaftlicher Grundstücke, 4. Gärtner, 5. Lotterie-Tollecteure, 6. von Fähren an öffentlichen Flüssen, endlich 7. alle diejenigen Gewerbtrei Jahresgewerbsteuer für 1869 unter Einem Thaler beträgt. Dresden, den 15. September 1869. Vie Usndvls- und Le^verbs-Lsmmvr «ulke. vr. H. Rentzsch, S. September DaS König! Bei der unterzeichneten Amtshauptmannschaft sind aus den Ortschaften des Geri<s für die Hinterlaßenen der verunglückten Bergleute im Plauenschen Grunde eingegangen HilfS-Comite im Plauenschen Grunde eingesendet worden: 2 Thlr. 7 Ngr. —- von der Gemeinde Unterreußen, 4 Thlr. —- —- von der Gemeind« Leck witz, 1 Thlr. 29 Ngr. —- von der Gemeinde Zs, Kleinrügeln und 1 Thlr. 20 Ngr. —- von der G< über deren Empfang hiermit quittirt wird. Grimma, den 11. September 1869. Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a f t. lli». Hübel. Bekanntmachung Am Morgen des 4. dieses Monats ist vom Marktplatze »aaren entwendet, die leere Kiste selber aber ist am 8. dieses M Behufs Ermittelung des Thäters und Wiedererlangung kannt aemacht. Strehla, den 14. September 1869. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Ttrautz.