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Elbeblatt und Anzeiger : 02.08.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-08-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666406244-187208024
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666406244-18720802
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666406244-18720802
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt und Anzeiger
- Jahr1872
- Monat1872-08
- Tag1872-08-02
- Monat1872-08
- Jahr1872
- Titel
- Elbeblatt und Anzeiger : 02.08.1872
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Elbeblatt und Anzeiger. Amtsblatt für die Königlichen Gkrichtsämtttsolviedie Stadträthe zu Riesa und Strehla. ! Druck und Verlag von E. F. Grellmann in Riesa. 82. Freitag, de« 2. August 1872. Dicks Matt „LtdkdlaU und Anpizer" erscheint in Riesa wöchentlich zweimal, Dienstag« und Freitag«, und kostet diertcljihrltch 10 Ngr. — Bestellungen werden bei jeder Pchaoftalt in andren Expeditionen in Sticsa und Gtrchla sowk von allen unsern Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen sind ferner bevollmächtigt Haasenftein und Bögler in Hambut«.Altona, Leipzig und Franlsur« M., R. Masse in Leipzig, F. W. Taalbach in Dresden und Eugen Fort in Leipzig. Bekanntmachung. Einer anher erstatteten Anzeige zufolge ist am 27. d. M. in Nünchritz ein gelber, langhaariger Hund getüdtet worden, bei dessen Sektion sich dringender Verdacht der Wuthkrankheit herausgestellt hat. ES wird daher in Gemäßheit K. 12 des Mandats rc. Folgendes angeordnet: 1) In dem Dorst Nünchritz find alle Hunde aus die Dauer von 12 Wochen, vom 27. d. M. an gerechnet, und mindestens bis zum 22. Oktober d. I., etngesperrt zu halten. 2) Das Herauslassen der Hunde aus den Behausungen oder Gehöften ihrer Eigenthümer ist nur unter der Bedingung gestattet, daß der Hund mit einem gut construirtem Maulkorbe von starken Drahtstangen oder Drahtgeflechte versehen ist. Auch Fleischerhunde dürfen nur unter dieser Voraussetzung milgeführt werden. 3) Zuwiderhandlungen gegen di« Anordnungen unter 1 und 2 werden mit einer Strafe von 2 Thlr. 15 Ngr. —oder mit verhältniß- mäßigem Gefängniß bestraft. Königliches Gerichtsamt Riesa, am 29. Juli 1872. Uibrig. E. Steckbrief. Der im hiesigen Bezirk« - Armen - und Arbeitshause untergebrachte, nachstehends signalisirte Häusling Friedrich Carl Pfaff, gebürtig aus Gröba, hat sich aus gedachter Anstalt ohne Erlaubniß entfernt, und treibt sich, wie die« seine Gewohnheit ist, jedenfalls vagirend umher. An die Polizeibehörden ergeht deshalb das Ersuchen, gedachten Pfaff im Betretungssalle verhaften und per Schub anher gelangen zu lassen. Strehla, am 24. Juli 1872. Königliches Gerichtsamt. Strauß. Schneider. Signalement: . 58 Jahr alt, Größe: mittel, Haare: braun, Augen: blau, Gesicht: oval, dünner Backenbart, Kleider: grauer Rock, grau« Hosen mit schwarzen Galons, lange Stiefeln. Bekanntmachung. Der III. Termin der Grundsteuer ist mit 2 Pfennigen von der Steuereinheit, zu Vermeidung von. Erinnerungsgebühren, bis spätestens den L2. August d. I. an Herrn Stadlkassirer Wachs abzuentrichten. Strehla, am 31. Juli 1872. Der Stadtrath Schreiber, Brgrmstr. Die neuen französischen Rohstoffzölle berühren selbstverständlich nicht nur die wirth- schaftlichen Interessen Frankreichs, sondern auch die aller anderen Länder. Schon deuten gewisse Symptome darauf bin, daß diese Staaten daS Votum vom 20. Juli dadurch beantworten wollen, daß sie sich unter einander über die volle Auf» rechterhaltung ihrer vertragsmäßigen Rechte ver ständigen. ES handelt sich cineStheilS um dieje nigen Rohstoffe, welche, wie Indische Baumwolle und Australische Wolle, im ConventionStarif aus drücklich als zollfrei ausgeführt sind. Frankreich hat schlechthin keinen Anspruch darauf, daß die neue Tarifirung dieser Maaren von den Vertrags staaten anerkannt werde, und jede Conccssion der letzteren würde nichts anderes sein, als ein reine» Freundschaftsgeschenk. Noch wichtiger aber ist die Frage in Betreff der CompensationSzölle für di« ausländischen Fabrikate. Ohne diese Zuschläge, welche «ine Ausgleichung der Belastung der in ländischen Industrie durch die Rohstoffzölle bieten sollen, ist die Erhebung der letzteren unter den gegenwärtigen Verhältnissen Frankreichs ein« Un möglichkeit. In der That liegt auch bereit« ein Amendement de» Herrn Pouyer-Quertier vor, dem di« Reaiernng zuzustimmen scheint, nach wel chem jene Zölle nur so weit in Kraft treten sol len, als di« Einführung der CompensalionSzu- schläge auf die fremden Fabrikate möglich sein wird. Der Marseiller Abgeordnete Llapser hat die Sachlage durch ein Beispiel au» der Oeun- dustrie sehr deutlich tllustrirt. DaS aut impor- tirtem Oelsamen dargestelltr Oel wird in Zukunft in Folge de» Rohstoffzolle« mit etwa 14 Ar«, belastet sein; der vertragsmäßig« Zoll für frem de« Oel aber betrügt nur 6 Fr«., sw italienische« Olivenöl sogar nur 8 Fr«. Da« Erzeuaettß brr ausländische» Industrie werde also, sali« ein Compensationszuschlag nicht eingeführt werden könnte, besser gestellt sein, als das der inländischen, und den Marseiller Oelfabrikanten würde Nichts übrig bleiben, als nach Genua überzusiedeln. Nun kann Frankreich aber, was Herr Thiers auch sagen mag, aus den Handelsverträgen keines wegs das Recht ableiten, einseitig solche Zuschläge zu decretiren. Der Artikel, auf den er sich be ruft, bezieht sich ausschließlich auf allgemeine in nere Steuern, wie z. B. die Zuckerüeuer. Wenn Frankreich den Rohzucker höher belastet, so darf es allerdings auch dm Zoll auf fremden rohen oder rasfinirten Zucker ohne Weiteres entsprechend steigern. Die meisten der neuen Rohstoffzölle aber können nicht mit solchen allgemeinen Verbrauchs steuern parellifirt werden. Es wäre dies allenfalls zulässig bei dem Baumwollzolle, da die sämwt- liche in Frankreich verbrauchte Baumwolle ein geführt und verzollt wird, nicht aber bei der Wolle, dem Oelsamen und überhaupt allen Roh stoffen, di« nur thetlweise vom Ausland« bezogen werden, während ein anderer Theil au» dem In lands stammt und also der neuen Belastung nicht unterliegt. Die Vertragsstaaten sind daher auch nicht verpflichtet, die Fabrikate aus solchen Roh stoffen als einer innen» Steuer unterworfen an- iusehen, und sie werden sich also auch schwerlich herbeilaffen, «inen Compensationszuschlag zu dul den, der schon von vornherein ein schutzzöllerischer Element enthalten würde. Tagesgeschichte. Riesa, 1. August. Bei« XII. Armeekorps ist man gegenwärtig mit Einführung eine« neuen, de« in der preußischen Armee gültigen sich enger anschließenden: vekiewungS-Reglemmt beschäftig», dessen Beftdmmmgett vorr jetzt an bet allen Nm- dfüdMchÜgZMA zu stndm habsn. Eine der ersten Folgen dieses neuen Reglement« war die nunmehr bei allen Regimentern beendete Einführung der Helmhinterschienen. Ferner er hält von jetzt ab die Generalität sogenannt« Achselbänder, während beim gesammten Offizier corps der preußische Interims- oder Ueberrock zur Einführung kommt und bereits theilweife auch von Offizieren getragen wird. Die Mann schaften aller Fußtruppen werden in Zukunft Säbeltroddeln ganz nach dem in der preußisch« Armee gültigen Muster tragen, welche jo nach Bataillon, Compagnie oder Batterie verschieden farbig find. — Das Gesammt-Crgebniß der Zeichnungen aus die französische Anleihe betrug am Montag um 10 Uhr Morgens 28 Milliarde» Francs, von welchen auf Paris 12, auf die De partements 2, aus Norddeutschland 4 und auf Berlin 3>/, Milliarden entfallen. Das wahr scheinliche Schluß-Ergebniß wird aus etwa 30 Milliarden berechnet. (S. Versailles.) Berlin, 25. Juli. Di« Ansprüche deutscher Eisenbahn-Verwaltungen für Verwendung de« BetriebsmaterialS während des veutsch - französi schen Krieges wurden auf 1,850,000 Thlr. angegeben. In einer Hierselbst abgehaltenen General-Conferenz wurde die geschäftrführend« Direetton ermächtigt, mit dem Reich-kanzleramt ein Abkommen dahin zu treffen, daß die Eisen bahn-Verwaltungen de» deutschen Reich» an Stelle der liquidirten Forderungen ei» Pansch» quantum von 500,000 Thlr. erhalten und daß diese Summ« unter den liquidirrndm Verwatt tungen nach Berhältniß der bi« jetzt ttngegangenen bez. angemeldeten Liquidste «erthellt werde. Berlin. Ein Straßenrrawall ent- wickelte sich am Donner«tag Vormittag in der vlumenftrah« in der Näh« der Krauwsiraß« «M einer ganz geringfügigen Ursache «nd drohte lch>
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