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Elbeblatt und Anzeiger : 28.09.1878
- Erscheinungsdatum
- 1878-09-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666406244-187809285
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666406244-18780928
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666406244-18780928
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt und Anzeiger
- Jahr1878
- Monat1878-09
- Tag1878-09-28
- Monat1878-09
- Jahr1878
- Titel
- Elbeblatt und Anzeiger : 28.09.1878
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Sonnabend, den 28. September 1878. 81. Jahr« Am 4. und 5. October 1878 werden die hiesigen Expeditionslocalitäten gescheuert und bleiben dieselben deshalb an gedachten Tagen geschloffen. Königliche- Gerichtsamt Strehla, am 25 September 1878. Thiemann. ., Kundgebungen der Bevölkerung begleitet, die in dichten Massen schon Stunden lang des Anblicks des Kaisers und der Kaiserin geharrt hatte. Punkt halb zwei Uhr führte ein Extrazug die Majestäten nach Koblenz zurück. Es gilt als feststehend, daß Fürst Bismarck zur zweiten Lesung des Socialistengesetzes im Plenum nach Berlin zurückkommen wird, um sich an den Debatten zu betheiligen. Die Commission zu Vorberathung des Socialisten gesetzes arbeitet eifrig weiter, und ihre Thätigkeit wird von der Presse aller Parteien mit Aufmerksamkeit und Theilnahme verfolgt. Die Commission nahm mit 13 gegen 8 Stimmen 8 7 mit einem Amendement des Abg. Stauffenberg an, wonach bei periodischen inlän dischen Druckschriften die Landespolizeibehörde des Be zirks, wo die Druckschrift erscheint, zuständig für daS Verbot ist. — Bei 8 8 beantragt Abg. Kardorff für den BundeSrath als „Recursinstanz", zu fetzen „das Bundesamt für das Heimathswesen." Laut Gesetz vom 6. Juni 1870 besteht dasselbe auS dem Vorsitzenden und 4 Mitgliedern, die auf den Vorschlag desBundes- rathS auf Lebenszeit ernannt sind. Der Vorsitzende und mindestens die Hälfte der Mitglieder muß die Qualification des höheren Richteramts haben. Die gegenwärtigen Mitglieder sind König (Präsident), geheime Regierungsräthe Wohlers und Göpel, der Obertribunals rath Holleben und Kammergerichtsrath Leske. Der Abg. Schmid (Würtemberg) beantragte als Recursin stanz eine Behörde, die der Bundesrath aä doo er nennt und wo sämmtliche Mitglkder die richterliche Qualification haben sollen. — Abg. Lasker beantragte, die DtScussion über die Anträge abzubrechen, um den Mitgliedern der Commission Zeit zu Besprechungen darüber zu lassen. — Die 88 9—15 wurden mit geringen Abänderungen angenommen, über § 16 (Aus weisung der socialdemokratischen Agitatoren und Con- cessionSentziehungen) wurde m längerer Debatte be- rathen und beschloß man mit 13 gegen 8 Stimmen den ersten Absatz nach dem vom Abg. Schauß gestellten Amendement dahin zu fassen: „Gegen Personen, welche Tagesgeschichte. Deutsches Reich. Die Reise Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin von Kassel nach Koblenz gestaltete sich zu einem förmlichen Triumphzuge. In Ttehsa, Marburg, Gießen und an allen Stationen der Lahnbahn, besonders aber in Ems und Lahnstein hatten sich nach Tausende zählende Volksmaffen angesammelt, die Schulen, Turner, Feuerwehren, Vereine, Schützen und Krieger hatten sich in geordneten Reihen aufgestellt. Von Wetzlar an waren alle Stationen festlich beleuchtet, das Denkmal Stein's und der Limburger Dom, die ganze Stadt Ems, sowie die Burgen Lahneck und Stolzenfels traten besonders glänzend hervor, Lahnstein und die Coblenzer Brücke bildeten ein wahres Feuer meer. Die allerhöchsten Herrschasten wurden überall mit einem unbeschreiblichen Enthusiasmus empfangen, überall ertönte der Gesang der Bolkshymne und der ,Macht am Rhein". In Gießen und Lahnstein fand ein kurzer Aufenthalt statt, an beiden Orten nahmen die allerhöchsten Herrschaften die gehaltenen Anreden und den dargebotenen Ehrentrunk huldvollst entgegen. Am Bahnhofe wurden die Majestäten von dem Oberprästdenten vonBardelebenund dem kommandirenden General von Göden empfangen, in Lahnstein war der Regierungspräsident von Wurmb zur Begrüßung der Majestäten erschienen. — Am 26. September Mittag 12 Uhr trafen in Köln der Kaiser, die Kaiserin und der Kronprinz unter dem Geläute sämmtlicher Glocken, mittelst Extrazuges auf dem Centralbahnhofe ein und begaben sich alsdann zu Wagen durch die reich und festlich geschmückten Straßen, überall von den brausenden Jubelrufen der begeisterten Bevölkerung begrüßt, nach dem Heumarkte, wo die Hohm Herrschaften den Ent hüllungsfeierlichkeiten deS Denkmals Königs Friedrich Wilhelm III. beiwohnten. Kurz vor 1 Uhr brachen die Majestäten, nachdem dieselben vor dem Pavillon zetteten waren und huldvoll nach allen Zeiten gegrüßt hatten, zur Rückkehr auf. Die Rückfahrt nach dem Bahnhofe war abermals von unaufhörlichen begeisterten ALormernents-Gintadrmg Mit dem 1. October s. o. beginnt das Aborruemeut pro IV. Quartal auf das „Elbeblatt und Anzeiger", mit der belletristischen Gratis-Beilage: „Erzähler an der Elbe". Indem wir das geehrte Publikum hierzu ganz ergebenst einladen, versichern wir, daß wir, wie zeither, bestrebt sein werden, durch möglichst rasche Berichterstattung über die wichtigsten neuesten Tagesereignisse rc., sowie durch ein gut gewähltes Feuilleton, allen billigen Ansprüchen der geehrten Leser zu entsprechen. Der Abonurmeutspreis beträgt incl. Postprovision und Bringerlohn, wie zeither, nur M. I.LS. Bestellungen nehmen alle Kaiserlichen Postanstalten, unsere Boten, sowie die Expeditionen in Riesa und Strehla entgegen. Diejenigen geehrten Leser, welche das Blatt durch die Post beziehen, wollen ihre Abonnements baldigst erneuern, damit in der Zusendung keine Unterbrechungen eintreten. Bei der großen, in der letzten Zeit wesentlich gestiegenen Auflage des „Glbeblatt und Anzeiger" finden Inserate in demselben die zweck« entsprechendste und weiteste Verbreitung. Die Expedition des „Elbevlatt und Anzeiger". Erscheint in Niesa wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerst«« und Sonnabend. — Abonnementtpret« vierteljährlich l Mark 2s Pta. — Bestellungen nehmen alle Uaiserl. Post-isnftalten, die Expeditionen in Ries« und Strehla (E. Lüwn), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche Lei dem ausgebreiteten Leserkreise eine wirksame Veröffentlichung finden, erbitten wir uns bi» Lag» vorher Vormittag« I v llhr. — Jnsertionlbrträge von unbekannten auswartiqen Auftraggebern werden, wenn dieselben nicht in Poftmarken beiliegen, per Postvorschutz erhoben. ES ist hier zur Anzeige gekommen, daß auf den Straßen hiesiger Stadt, insbesondere während der Zeit von 6—8 Uhr Abends, verschiedene Unzu träglichkeiten, Rempeleien verbunden mit unpassenden Reden u.s.w. vvrgekouunen seien und ost vorkämen. Die Polizeiorgane sind angewiesen worden, hierüber Ltf- sicht zu führen und die Personen, welche dergleichen ÜNfug verübe«, anzuzeigen oder nach Befinde« zu verhaften, damit sie nach 8 360 Nr. 11 oder nach 8 366 Nr. 10 des Strafgesetzbuchs bestraft werden können. Riesa, am 25. September 1878. D e r S t a b 1 t h. X Sieger. Wmyer, Reg. Da der Zubringer künftig von den Mannschaften der freiwilligen Feuerwehr bedient werden soll, so haben die Mannschaften der Bürgerfeuerwehr, welche zeither den Zubringer bedient haben, künftig die erste Stadtspritze (Landspritze genannt) bei einem Feuer in der Stadt zu bedienen. Bei einem Feuer außerhalb der Stadt wird diese Spritze ebenfalls von der freiwilligen Feuerwehr bedient. Riesa, am 25. September 1878. Der Stadl Steger. Wchlall und Alycigcr. Amtsötatt der Limizl. Ämtshauptmaunschast Eroßmhaln, der Lömgl. Gerichtsämter Plesa twd Mehla, sowie des Ztadtraths M Mesa und Atadtgemekuderaths M Mehla. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. 115 Winkler, Reg. die Agitation für die in 8 1 bezeichnete» Bestrebungen zum Geschäft machen, kann im Falle einer Berurtheilung wegen Zuwiderhandlungen gegen die 88 12 bis 15 neben verwirkter Freiheitsstrafe auf Zulässigkeit der Einschränkung ihres Aufenthaltes außerhalb ihres Wohn orts erkannt werden. Auf Grund dieses Erkenntnisses kann den Verurtheilten der Aufenthalt in bestimmten Bezirken und Orten durch die Bundespolizeibehörde versagt werden. Gegen solche Anordnungen findet eine Beschwerde nur an die Aufsichtsbehörde statt." Hieran schließt sich alsdann der Satz der Regierungsvorlage: „Wenn sie Ausländer sind, so können sie von der Landes polizeibehörde aus dem Bundesgebiet ausgewieseu werden." Der zweite und dritte Absatz des 8 16 erhielten nach den Anträgen des Abg. Kardorff folgende Fassung: Gastwirthen, Schankwirthen und Personen, welche mit Branntwein oder Spiritus Kleinhandel treiben, kann der Betrieb ihres Gewerbes untersagt werden, wenn sie trotz ergangener Verwarnung der Polizeibehörde in ihren lokalen Agitationen für die in 8 1 bezeichneten Bestrebungen durch aufreizende Reden zulaffen oder fich selbst bei solchen Agitationen betheiligen, wenn sie nach 8 6 verbotene Druckschriften auslegen oder dulden, daß die Thätigkeit der auf Grund dieses Gesetzes verbotenen Vereine bei ihnen insgeheim fortgesetzt werden. Unter denselben Voraussetzungen kann Personen die Befugniß zur gewerbsmäßigen oder nicht gewerbsmäßige» öffent lichen Verbreitung von Druckschriften und zum Handel mit Druckschriften ipr Umherziebey entzogen werden." Minister Eulenburg sprach sich gegen das Amendement des Abg. Schauß zum ersten Absatz auS. Der so um geänderte 8 16 wurde im Ganzen angenommen. Gegen den zweiten Absatz deS Kardorssschen Amendement- zu 8 16, wonach die Entziehung der Befugniß zum Ge werbebetrieb unter gleichen Voraussetzungen auch gegen Buchdrucker, Buchhändler und Leihbibliothek«« ausge sprochen werden kann, hatten fich die Abag. LaSker, Härnier und Brüel erklärt, während Minister Eulen burg dafür eingetreten war. Der gedachte zweite Absatz des Kardorssschen Amendement- wurde mit 15 gegen
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