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Elbeblatt und Anzeiger : 18.03.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879-03-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666406244-187903185
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666406244-18790318
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666406244-18790318
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt und Anzeiger
- Jahr1879
- Monat1879-03
- Tag1879-03-18
- Monat1879-03
- Jahr1879
- Titel
- Elbeblatt und Anzeiger : 18.03.1879
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Dienstag, den 18. März 1879. , S s-W Ariöeint in Riesa wkckentlick dreimal: Dienstag,Donnerstag und Sonnabend. — «bonnenientapreis vierteljährlich l Mark25Psg. — Bestellungen nehmen alle»aiserl. Post-Anstalt«^ die tkOediltmrn in «tesa und Strehla (S. Tchün), in Stauchitz Herr Bruno Dörfel, sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bei dem ausgrbreiteten Leserkreise ein« , wirksame Beröffentiichung finden, erbitten wir uns bi« Tag« vorher Vormittags lü Uhr. ElbÄM und Anztiger. Amtsblatt -er Königs. Ämtshauptmannschast Großenhain, der Lönigl. GerichtsSmter UM und Strehla, sowie des Äadtraths M NM nnd des Stadtgemeinderath» M Strehla. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. Für die Redaktion verantwortlich: T. Langer in Riesa. AZ. Bekanntmachung. Nach Urtheil erfahrener Laudwirthc sind auch in diesem Jahre alle Voraussetzungen zum Eintritt einer Mäuseealamttät vorhanden. Um der dadurch für die Interessen der Landwirthschaft bedingten Gefahr schon in Zeiten nach Kräften entgegenzutreten, erscheint es unerläßlich, daß allgemeine Ber- tilgungsmaßregeln planmäßig im Laufe der hierzu besonders geeigneten Früjahrsmonate ergriffen werden. Die Ämtshauptmannschast hat daher nach Gehör des Bezirks-Ausschusses beschlossen, Maßregeln zur Vertilgung der Feldmäuse innerhalb ihres Bezirks anzuordnen und wird zu diesem Behufe Folgendes verfügt: I. Die Vertilgungsmaßregeln sind in der Zeit vom 15. März bis 30. April dieses Jahres im ganzen Bezirke zur Ausführung zu bringen und so oft zu wiederholen, als dies nach Ansicht der bestellten Flurvorstände für nothwendig erachtet wird-, -2. Die Ausführung ist zunächst Sache der einzelnen Feld- und Grundstücksbesitzer selbst ; 3. Für gehörige Durchführung der Vertilgungsmaßregeln sind die für die gebildeten Mäusevertilgungsverbände bestellten Vor stände, bez. die Gemeindevorstände und Gutsvorsteher verantwortlich. Für Nichtbeachtung der hierunter ertheilten Vorschriften, sowie für Säumniß in deren Ausführungen sind Geldstrafen bis zum Betrage von 100 Mark zu gewärtigen. Im klebrigen wird es sich empfehlen, iu de» einzelnen Flurbezirken wenigstens insoweit gemeinsam zu handeln, daß die Vertilgungen möglichst gleichzeitig in Angriff genommen und durchgeführt, zu diesem Zwecke aber auf Anregung der Vorstände der Flurbezirke vorherige Vereinbarungen unter den Grundstückbcsitzern selbst getroffen werden. Endlich wird auf die seiner Zeit unter den Gemeinden zur Vertheilung gebrachte gedruckte Anleitung zur Ver tilgung der Feldmäuse hierdurch noch besonders aufmerksam gemacht. Oschatz, am 13 März 1879. Königliche Ämtshauptmannschast. v. Metzsch. Bekanntmachung. Es ist neuerdings wiederholt vorgekommen, daß Fortbildungsschüler, welche in Gcsindedienst stehen, von ihren Dienstherrschaften wegen dienstlicher Verrichtungen am Besuche des Fortbildungsunterrichts verhindert worden sind. Man sieht sich daher veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß häusliche oder sonstige dienstliche Verrichtungen in dieser Beziehung keinen Entschuldigungsgrund bilden, vielmehr für dergleichen Versäumnisse die Dienstherrschaften verantwortlich und nach Befinden strafbar sind. Die Schulvorstände werden hiermit augewiesen, Fälle der nurgedachten Art unnachsichtlich zur Bestrafung anzuzeigen. Königliche Bezirks.Schulinspeetio« Oschatz, am 10. März 1879. v. Metzsch. vr. Winkler. Den 27 März ,87V und nach Befinden an den darauf folgenden Tagen sollen im hiesige« Gerichtsgebäude von Vormittags 9 Uhr an 1. die zu der Concursmafse des Leinewebermeisters Friedrich Wilhelm Paul, hier, gehörigen Waarenvorräthe, als: Kleiderstoffe in Ab schnitten von 4'/, bis 13 Meter, Bettzeug, Leinwand, Kattun, Flanell, Shirting, Handtücher, fertige Röcke, Jacken, Schürzen u. s. w., 2. Psaudstücken in anderen Sachen, als: 1 Parthie Wein, 1 größere Parthie Betten, Bett- und Tischwäsche, allerhand MeubleS, 1 französisches Billard, 1 Bierapparat, 1 Kutsch- und 1 Kastenwagen, 1 Parthie Fleischer- und 1 Parthie Tischlerhandwerkszeug, 1 Brücken- und 1 Tafel waage, sowie mehrere eichene Pfosten an die Meistbietenden gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden, was unter Bezugnahme auf das am hiesigen Gerichtsbrete aushängende Auctionsverzeichniß hiermit bekannt gemacht wirb. Oschatz, am 27. Februar 1879. Königliches Gerichtsamt im Bezirksgericht. Keßinger. Bekanntmachun Der am 26. vor. Mts. unterbliebene hiesige wird nachträglich abgehalten. Großenhain, am 13. März 1879. Rotz-, Bieh. und Bretermarkt Freitag, -en 2». März v. ». DerStadtrath Vogel, Stdtr. Umschau. Die Gerüchte von einer Auflösung des Reichstags, welche ohne Noch unsere innere Lage zu erschweren drohten, sind noch vor Schluß der letzten Woche wieder in ihr NichtS zerronnen , doch muß constatirt werden, daß die RtichSregierung die Abweisung des Strafge waltgesetzes iw Reichstag ernster nimmt, wie man vielfach glaubte. Nach officivsen Kundgebungen will die RtichSregierung den Schwerpunkt des Gesetzes nicht in der Beschränkung der parlamentarischen Freiheit,, sondern in der Verbannung der soeialdeuwkratischen Agitation a«S dem Reichstag, wie solche socialdemo kratische Abgeordnete betreiben, gesucht wissen. Dieses so lobenSwerthe Bestrebe» der Regierung kann nun aber leider doch nicht die Bedenken gegen das Straf- gewaltgesetz iw Reichstag beseitigen, denn nicht das Ziel des Gesetzes wird »« Reichstag beankandet, son dern die Eomprtchiz desselben, indem der Reichstag auf Grund der Verfassung seine Hausordnung selbst zu regeln berechtigt ist. Es ist daher zu wünschen, daß der Reichstag auS eigener Machtvollkommenheit Aen- derungen in seiner Geschäftsordnung trifft, die im Stande sind, anerkannte Uebelstände im Reichstag zu beseitigen. In der letzten Plenarsitzung des BundesrathS wurde nach Feststellung des Protokolls der vorigen Sitzung ein Schreiben deS Präsidenten des Reichstags, betreffend die Beschlüsse des Neichstags zu dem Gesetzentwurf wegen der Strafgewalt des Reichstags über seine Mit glieder vorgelegt. Die Commission des Reichstags, welche die Re vision der Geschäftsordnung berathen soll, ist bereits constituirt und besteht nebst dem Präsidenten des Reichs tags v. Forckenbeck, auS dem Abg. v. Bermuth als Vorsitzenden, und den Abgg. v. Seydewitz, v. Soden, v. Ow, v. Stauffenberg, Freytag, Weigel, Ackermann, ».Schwarze, Gmf Bethusy-Huc, Graf Praschma, Schwen- der und Motz. Diese Mitglieder der Geschäftsordnungs commission sind aus allen größeren Parteien des Reichs tags gewählt und ist daher zu hoffen, daß sie der schwierigen Frage, die Geschäftsordnung zu revidiren, eint gerechte Lösung geben werden. — Bon dein Abg. v. Meist-Retzow wurde ein Antrag bezüglich des Wucherge- setzeS in dtü ReichStag gebracht, nach welchem das Wucher g. gewerbe bedeutende Einschränkungen erfahren soll. Dieser Antrag findet in konservativen und auch gemäßigt liberalen Kreisen große Unterstützung, da eS keinen Zweifel unterliegt, daß die schädlichen Wirkungen der unbedingten Wucherfreiheit «neu» Theile der Nation große Nachtheile bringt und dazu beiträgt, die Gesetz gebung zur Begutachtung von Handlungen zu veran lassen, welche durchaus nicht geeignet sind, daS Wohl der Staatsbürger zu befördern. In unterrichteten Kreisen nimmt man an, daß der Antrag wenigstens theilweise die Billigung des Reichstag« erfahren wird. Bezüglich der Besetzung d«S Reichsgerichts ist man immer noch nicht zu einem definitiven Abschluß ge langt,, da eS sich noch um Besetzung von zwei Sani- tätspräsidenten und zwei ReichSgrrichtSanwälten handelt. Dieselben sollen namentlich aus Witrttemberg, Baden und Elsaß-Lothringer» hervorgehen. Diese Bundesstaaten wuiden von der Regierung aufgefordert, sofort ihre Vorschläge zu Machen, weil d»e Angelegenheit noch vor dem 1. April d. I. zur Erledigung kommen soll. Nach langem Suchen hat man endlich für daS Reichsschatzamt ein Oberhaupt gefunden. Es gilt als
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