Suche löschen...
Elbeblatt und Anzeiger : 01.01.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-01-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666406244-189001018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666406244-18900101
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666406244-18900101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt und Anzeiger
- Jahr1890
- Monat1890-01
- Tag1890-01-01
- Monat1890-01
- Jahr1890
- Titel
- Elbeblatt und Anzeiger : 01.01.1890
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
tch in Riesa. — Für die «edaerion verantwortlich Amtsblatt HM, KS Siwtzl. Ast Mittwoch, den 1. 3a»«ar W0 ' Die Weujahrsgkocken 's - Was klingen die Glocken so seierlich heul' Bo» Thurm zur Mitternachtsstunde ? Was finget und kündet das ernste Geläut Aus ihrem metallene« Munde? Sie rufen es laut in die Lande hinein: Sin Jahr ist entflohen, ein neues zieht ein! »viftrr. "P'k. iVvdfin!.:: >en Ein ewiger Wechsel erfüllet di« Zeit, Die flüchtige, hier auf der, Erde; der König!. AoKhmMamWlft Druck und ^Verlag von Langer Se Winter! Drum richtet zum Himmel ein fragender Blick Sich heut', wenn di« Glocken erklingen: Wird uns das neue Jahr Freude und Glück, Wird Kummer und Leid es «ns bringen? Dem Sterblichen ist nicht, ob er's auch ersehnt, Den Schleier der Zukunft zu heben vergönnt. )len, hinsichtlich ihrer Brrufsbranche genau bezsichnct werden. - " . < x. Diejenigen Gestellpfiichtigen, deren Familienverhiltnifle pp. «ine ZstD strklttUg derselben nöthig erscheinen Men, sind rechtzeitig au das bringen einer bezüglichen Reklamation und an die AnKge und scheinigung aller dabei in Betracht kommender Umstünde zu erinnern. Die auSgesüllte« Stammrollen Mt den dazu gehörigen Geburt« Gebnr ts- und Loosungsscheinen, beantworteten Anfrage« p. find bis 15. Februar diese» IS. Erlaß, di« Aruneldung zur NekrutiruuzS-Ltammrolle betreffd. Die in den Städten und Landgemeinden des Hiesigen LushebungSbezirks dauernd aufhältlichen Militiirchflichtige» des dentschen Reichs, welche ent weder im Jahre 187V geboren, ober früher zurückgestellt und daher wieder gestellpflichtig sind, werden hierdurch aüfgefordert, bet Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Nachtheile sich in der Zeit vom IS. Juuuar bis 1. Februar bss. IS. zur Eintragung in di« Rekrutiru»gS-St«mmrolle bei dem Stadtrathe oder Gemeindevorstande ihres Aufenthaltsortes gehörig anzumelden. Sind dergleichen Militärpflichtige von dem Orte, wo sie zur Stamm rolle sich anzumelden haben, zeitig abwesend , (Reisende , Wandernde, See leute p.) so haben ihre Eltern, Dormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Anmeldung zu bringen. Das Reisen, Wandern kann somit im Allgemeinen durchaus nicht als Entschuldigung wegen unterlasse«« Anmeldung und Gestellung geltend gemacht werden, es muß vielmehr von denjenigen Militärpflichtigen, welche von der gesetzlich zulässigen Zurückstellung Gebrauch machen wollen, darum ausdrücklich nachgesucht werden. Der Ort, in dem Gestellpflichtige als WirthschaftS- oder Gewerbsge hilfen, Schüler, Fabrikarbeiter oder Dienstboten sich befinden, gilt als deren dauernder Aufenthaltsort. Die Stadträthe und Gemeindevorstände wolle» daher die Meldepflichtigen in der vorgeschriebenen Weise zur Anmeldung noch besonders auffordern, be ziehentlich in sonst geeigneter Weis« dazu nachdrücklich anhalte«. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß die Bestrafung Sestellpflichtiger wegen unterlassener Anmeldung zur Stammrolle nach der Verordnung vom 30. Juni 1877 (sächs. Gesetzsammlung S. 241) den Stadträthen und Ge meindevorständen zusteht. Bezüglich des Eintrags in die Stammrolle ist Folgendes zu beachten: ! ». Dir Bezirkszugehörigkeit der Geburt»- und Aufenthaltsorte "ist «ach Maßgabe der Bezirkseimheilung für das Deutsch« Reich — Anl. 1 zu K l der Wehr-Ordnung G- 607 der sächs. Geschsqmmlung 1888 — anzugeben. - Fehlt auf einem LoosungH- oder Geburtsscheine die Angabe des be treffenden Bezirks, so ist der Gesthllpflichtige genau darnach zu fragen, dasern auch seine übrigen LegitimätionSpapiere Ausschluß darüber nicht geben sollten. d. Nicht blos die gegenwärtige BeschSstiguugdes Gestellpflichtigen ist in Rubrik 8 einzutragen, sondern auch die früher etwa erlernte Professtuu. -c Die Wormünder der Gestellpflichtigen sind in Rubrik va mit Vor- und Amamen, Stand und Wohnort cinzutragen, und ist der Ptaud desWatets in Rubrik 5 u anzugeben, ress», vorher zu ermittel«,^und zwar auch, wenn letzterer gestorben ist. Lebt nur die Mutter eines bestell' pflichtigen noch, so ist auch deren HrrfeuthaltSort genau anzugeben. m »lila wk»«nll><d vten.ta,, Len»er«ta,, «onnadenv und «vnntag. - «donncmkniprk,« virurljübrllch I ««rt rr P^onsinU«', voftd-ten. dir «ttPrdiNonen m Nies« und Gtreil« (*- «ckünj. sowie alle Boten entgezrn. — J«serate, wüche bei dem e Wenn heute ein klarblauer Himmel Rr lacht/ Droht morgen dir finstere WetHrntzW ' Ein Wunsch in den Herzen wohl wiederhallt: O daß doch der Glocken Geläute, Das seierlich heute zum Himmel erschallt, Den goldenen Frieden bedeute! Es kann in den Zeiten dss Friedens allein Die Wohlfahrt der Länder und Völker gedeih«. ä Alle Bestrafung«?, in das militärpflichtige Alter erfolgt sein,' und nechkUo» diejenige» Verbrechen und Vergehen, sondern auch diezenigen wegen Ueverrretunge« sind in der dazu bestimmten Rubrik: „Bemerkutigen" einzutragrn. Dir be treffenden Mittheilungen d.r Gerichtsbehörden pp.stnd M der Gt-m.il- rolle anher einzureichen. Unterlassungen der Stammrollensührer in dieser Beziehung werd:» in Zukunft mit Ordnungsstrafen bis zu 1b Mk. geahndet «eichen. s. Zweifelhafte Angaben sind nicht mit Tinte einzutragen, die betreffende Rubrik ist entweder leer zu lassen oder nur Mit Bleistift au-zufülvri 's. Seeleute von Beruf, Schiffszimmerleute, Maschinisten Assistenten und Heizer von Flußdampfern»üssen,wt«M sie zursermMnn^-u Bevölkerung zählen, hinsichtlich ihrer Brrufsbranche genau bezeichne: Wer ks! n- ffBe- "Die auSgesüllten Stammrollen Mit den dazu gehörige» GebmEsten Geburts- und Loosungsscheinen, beantworteten Anfrage« p. find bis IS. Februar diese» IS. anhereinzureichen. Die zum einjährig Frriwilligendienst Berechtigten vom JahrßeMg 1470 haben sich, sofern sie nicht bereits zum activen Dienst eiugetreten find, bei der Ersatz-Commission des Gestellungs- (Aufenthalts-- Orte» schriftlich obre-Münd- lich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zur:- stellung von der Aushebung zu beantragen. Hierbei wiird endlich auch noch darauf hingewiesen, daß MWlpflichrige unter Verzicht äuf' dar Loo» im MustcruugStrrmine de«DtHpetzthell, bei welchem sie zu dieNen wünschen, sich zwar auch wähle« kHpEN, vier jedoch nur j auf diejenigen Trüppentheile beschränkt ist, für welche»«Hiesig« Aushebung bezirk Ersatz zu gestellen hat; Militärpflichtige, welchck^ahrr bei eint» «mtzerir Negimeute p des deutschen Reiches dienen wischten, erlangen diese« Lvr- theil lediglich durch die Anmeldung bei d«m Contmandv Les betreffenden Mgiments pp. mit dem in 8 84 Absatz 2 der Wehr-Ordnung bezeichneten Meldescheine vor Eintritt der Gestellpflicht im 20. Lebensjahre resp. die Zu rückgestellten vor der alljährigen Musterung. Königliche Amt-Hauch tu,annschast Grostenhai«, am,/«. Januar 1890. vr. Waentig. " Freitag, de« ». Hstumar 18V0, «orm. 11 Uhr, sollen im Gasthofe Pt Heyda zwei Kühe gegen sofortige Bezahlung^---, steigert werden. Riesa, 27. Dettmber 1889. Der Ger.-Vollz. de» «gl. AnttSger. EidaM. ** O Wanderer, hemme den eilenden Schritt U»d lausche dem ehernen Klange! Wenn rosig auch heute das Leben dir blüht Und rosenroth färbt sich die Wange; Wie ost schon erblaßte in einer Nacht, , Vom Froste getroffen, der Rose Pracht!
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite