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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.03.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-03-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189303238
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18930323
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18930323
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-03
- Tag1893-03-23
- Monat1893-03
- Jahr1893
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.03.1893
- Autor
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Riesaer - Tageblatt Donnerstag, 23. MSr; 1893, Abends 8. a» im Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher BezngSprriS bet Abholung in den Expeditionen in Mesa und Strehla, den Ausgabestellen, sowie am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mart 25 Ps., durch die Träger frei inS Haus 1 Mark 50 Pf., durch den Briefträger frei ins Haus 1 Mark 65 Pf. Anzetgen-Annahme für die Nummer des Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Rieia. — Geschäftsstelle: Kastanienstrahe 5». — Für die Redaction verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. r. dt- rt- und Anzeiger Meblatl Md Anzeiger). Telegramm-Adresse 's gL I* gU > > Fernsprechstell« .Tageblatt-, Riesa. 4 N V 4 H Nr. 20. der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa «8. Donnerstag, 23. März 1893, Abends. 4«. Jahrg .'st- dcr zs- itsse Anzeige« für das „Riesaer Tageblatt" erbitten uns bis spätesten Vormittaas 8 Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Die Geschäftsstelle. Oeffentliche Sitzung des Bezirksausschusses Mittwoch, den 29. März 1893, Nachmittags ' z» Uhr im Verhandlungssaale der Königlichen Amtshauptmannschast. Die Tagesordnung hängt im Anmeldezimmer der Canzlei zur Einsichtnahme aus.' Großenhain, am 20. März 1893. Die Königliche Amtshauptmannschast. L.. 77. V. Wilucki. O. Bekanntmachung, die Aufnahme der Ostern d. I. schulpflichtigen Kinder betr. Die Kinder, die Ostern d. I. schulpflichtig werden, sollen Montag, den 27. März d. I. im Schnlsaalc (Schulhaus an der Kastanienstraße) ausgenommen werden, und zwar soll die Aufnahme der für die Höhere und Mittlere Bürgerschule gemeldeten Kinder Vormittags 1<d Uhr, die Aufnahme der für die Einfache Bürgerschule gemeldeten Kinder Nachmittag- 2 Uhr stattfinden. Riesa, am 20. März 1893. * Die Direktion der städtischen Schulen. Bach. ll. »g. Vil ¬ len. ll. ind ues ten ng. ich, dcr en. chcn daß die rm. seil- Ikn- tisse eres kr ank, nch chen mch ast- am me- anz tbe- nich He lden ,uf- uud hme cher iges löge LcrtlichcS und Sächsisches, j Riesa, 23. März 1893. — Indem wir unsere Leser auf die Bekanntmachung im amtlichen Thcilc unseres Blattes, die Aufnahme der schulpflichtigen Kinder betr., verweisen, theilen wir auf Er suchen noch Folgendes mit: Mit Ostern dieses Jahres wird in der Vcrtheilung der Schulclassen eine Veränderung in der Weise vor sich gehen, Laß die Classin der Mittleren Mädchen schule, die noch im Schulhause an der Kastanienstraße unter gebracht sind, nach dem Lchulhause am Kirchplatze übergeführt werden. Es werden also künftig im Schulgebäude am Albertplatze die acht Classen der Höheren und die oberen drei Classen der Mittleren Mädchenschule, im Hause am Kirchplatze aber die unteren fünf Classen der Mittleren und sämmtliche Classen der Einfachen Mädchenschule unrergcbracht sein. Im Schulgebäude an der Kastanienstraße verbleiben sämmtliche Knabenclassen der Einfachen, Mittleren und Höheren Bürger schule und zwei gemischte Classen, die an der Einfachen Bürgerschule bestehen. Die am 27. d. M. eintretenden Neulinge werden, soweit es Knaben sind und für die Mittlere und Einfache Bürgerschule angemeldet sind, im Schulhause an der Kastanienstraße untergebracht, sämmtliche Mädchen aber, sowie die für die unterste gemischte Classe der Höheren Bürgerschule angemcldeten Knaben werden in den beiden Häusern am Albertplatze, bez. am Kirchplatze, Unter kommen finden. Damit hängt weiter zusammen, daß Zucker- düien für die eintretenden Knaben (Einfache und Mittlere Bürgerschule) an den Hausmann im Schulhause an der Kastanienstraße, für sämmtliche Mädchen und für die in die Unterklasse der Höheren Bürgerschule eintretcnden Knaben an den Hausmann im Schulhause am Albertplatze abzugeben sind. Es wird gebeten, nur Düten von mäßigem Umfange zu schenken. Ueberdies sind die Hausleutc angewiesen, für jedes Kind nur je eine Düte anzunehmen. — Auf das Ausschreiben des Stadtrathcs, betr. die Anstellung eines städtischen Thierarztes zur Ausübung der obligatorischen Fleischbeschau sind bereits, wie wir hören, «ine Anzahl Gesuche von tüchtigen jungen Thierärzten mit den besten Zeugnissen eingegangen, darunter auch von mehreren, welche Asfistenz-Thierärzte in größeren städtischen Schlacht höfen sind und dort seit längerer Zeit schon die Fleischbe schau und Aufsicht ausüben oder ausgeübt haben. Dem Stabtrath wird sonach die Wahl einer geeigneten Persön lichkeit für Riesa nicht schwer werden. Wie wir bereit früher erwähnten, erhält der Anzustellende nicht die Berech tigung, die Privatpraxis auszuüben, sodaß unseren hiesigen Thierärzten eine neue Koncurrenz nicht erwächst. — In Zeiten wie die jetzige, nach längeren oder grö ßeren feuchten Niederschlägen macht es sich recht erfreulich bemerkbar, wie rasch unsere Stadt und ihre Straßen abtrocknen Während in unseren Nachbarstädten auf den Straßen und insbesondere auf den nicht gepflasterten, sondern nur chaussirten Straßen, sich ein recht unerquicklicher Schmutz geltend macht, was besonders von unserer Nachbarstadt Döbeln gilt, so ist in Riesa bereits heute wieder alles abgetrocknet und jede Straße befindet sich in gut gangbarem Zustande. Dies hat seinen Grund in erster Linie in der guten, der Neuzeit ent sprechenden Anlage unserer Straßen und ihrer guten Ent wässerung durch genügende Beschleußung, sodann aber auch in der guten Ventilation unserer Stadt. Der Wind durch- sächelt dieselbe von allen Seiten und trocknet rasch ab und bei den breiteren Straßen unterstützt ihn die Sonne wirk sam hierbei. Wenn also mancher über den häufig empfind lichen Wind in unserer Stadt und die in Folge davon auf tretenden Catarrhe sich beklagt, so müssen wir doch auf der anderen Seite dem Winde wieder dankbar sein, weil er uns vor den durch nasse Füße erholten Krankheiten schützt. — In der gestern Abend abgehaltenen Generalver sammlung des Hausbesitzervereins gab zunächst der Vor sitzende, Herr R. H. Nitzsche, einen kurzen Bericht über Pie Thätigkeit des Vereins und die Vorkommnisse in demselben im abgelaufenen Vereinsjahre, dabei auch die Stadtver ordnetenwahl und deren Ergebniß berührend. Der Kassirer Herr F. W. Thomas erstattete sodann den Kassenbericht und wurde das Rechnungswerk von der Kasse für richtig ge sprochen. Gegenwärtig zählt der Hausbesitzerverein 151 Mitglieder. Bei den Wahlen für den Ausschuß wurden wieder bez. neugewählt die Herren Otto Barth, I. Hickmann, F. W. Thmas, A. Albrecht, Wilh. Hammitzsch und Bern hard Müller. Des Weiteren wurde nach längerer Debatte beschlossen, ein gesellschaftliches Vergnügen im neuen Vereins jahre abzuhalten und wurde über die Art desselben die Be schlußfassung dem Ausschuß übertragen. Bezüglich der Ein quartierungsfrage wurde mitgethcilt, daß dem Vernehmen nach der Stadtrath gegenwärtig mit der Ausarbeitung eines neuen Regulativs beschäftigt sei. — Schließlich erstattete der Vorsitzende noch Bericht über die Thätigkeit der Riesaer Dünger-Abfuhr-Actien Gesellschaft und konnte dabei die Prosperität des Unternehmens als durchaus gesichert bezeich nen. Beschlossen wurde hierzu die Dividende auf die Aktien- Antheilscheine (L 8 Mk.) den einzelnen Inhabern der Scheine auszuzahlen, dieselbe also nicht der Bereinskasse zufließcn zu lassen, was um so berechtigter erscheinen muß, da nicht alle Bereinsmitglieder Antheilscheine genommen haben. — Au< Berlin wird den ,<eipz. Reuest. Nachr." ge meldet, daß gestern daselbst im ReichStagSgebäude der Aus schuß des „CentralvereinS für Hebung der deutschen Fluß- und Caualschisffahrt" mit einer Anzahl aus Leipzig gekommener Delegirter der Leipziger Handelskammer und Westend-Bau- gesellschaft über die geplante Schifffahrtsstraße von Leipzig nach der Elbe conferirt hat. Der Ausschuß nahm indeß Abstand von der besonderen Empfehlung eines bestimmten Projectes, besonders weil die Leipziger Interessenten selbst noch uneinig und die Vorarbeiten noch ungenügend erscheinen; doch wurde eine Resolution angenommen, daß eine Ver bindung Leipzigs mit der Elbe durch eine zeitgemäße, große Wasserstraße ein dringendes Bedürfniß sei. Unter den vor liegenden Projecten ist, wie wir schon wiederholt mitgetheilt, auch ein solches, bei welchem unsere Stadt Riesa mit in Frage kommt und es wäre nur erfreulich, wenn dasselbe vor den anderen den Vorzug erhielte. — Nach den alten Wetterbüchern sollen die Tage vom 18. bis 26. März ohne Ausnahme für die Witterung des nächsten Vierteljahres und zwar genau bis zu dem ähnlichen entscheidenden Wendepunk!, der in die Zeit vom 6. bis 13. Juni fällt, entscheidend sein. Sturm und Schnee lassen ein kaltes und nasses, Oftwind und Frost ein trockenes, rauhes, sehr kalte Nächte bringendes und dem Gewächsreich nach- theiligeS Frühjahr erwarten. Zumal bleibt der Windstrich so, wie er sich in diesen Tagen stellt, fast ohne Ausnahme bis zu dem erwähnten Wendepunkt im Juni im Ganzen unverändert stehen. Milde und Feuchtigkeit mit Westwind, > wenn auch mit etwas stürmischem, und mit Regen verkündigen drei Monate lang mildes, heiteres und gewächsigeS Wetter. ! — Die österreichischen 2.Gulden- und ^-Guldcnstückc gelten nur noch bis 3l. Mai d. I., warauf wir Geschäfts leute rc. aufmerksam machen, da bei dem rege» Verkehr der Grenzbewohner leicht Unannehmlichkeiten entstehen können. Nach Ablauf dieser Frist werden dieselben nur noch bis 31. Juli bei den österreichischen k. k. Kassen umgewechselt und nach Ablauf dieser letzten Frist ist jede Verpflichtung zur Einlösung der betr. Münzen erloschen. — Eine interessante Entscheidung bringt die letzte Nummer der „Amtlichen Nachrichten" des Reichsversicherungs amtes über die Frage, ob ein durch Unfall Verletzter ver pflichtet ist, sich einer im Interesse der Wiederherstellung dringend erforderlichen Operation zu unterwerfen. Nach dem Ausspruche des Gerichtshofes ist die Einwilligung des Verletzten hierzu unbedingt erforderlich: Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt: „Die Erthcilnng dieser Ein willigung zu der Operation ist ein freies Recht des Ver letzten, auf welches die Gesetze weder der Berufsgenossen schaft, noch sonst irgend Jemandem eine Einwirkung ein räumen. Es ist möglich, daß dieser Eigenwille die Ver mögensinteressen der Berufsgenossenschaft schädigt; aber die Rücksicht auf bloße Vermögensinteressen darf nicht dazu ver leiten, in die Willensbestimmung einer Person in der Weise einzugreifen, daß als Folge der Weigerung des Verletzten, eine Operation an sich vornehmen zu lassen, die Einstellung oder Minderung einer bis dahin gewährten Rente ange- ordnet wird. Denn es stehen sich hierbei Dinge gegenüber, die ejne Vergleichung miteinander ausschließen ; ans der einen Seite das finanzielle Interesse der Berufsgenossenschaft, auf der anderen die Frechen, über Leben und Gesundheit zu ver fügen." — Der „Reichs-Anzeiger" schreibt: Aus der zum 1. April d. I. bevorstehenden Einführung der mitteleuropäischen Zeit als gesetzlicher Zeit in Deutschland erwächst den Eisen bahnen die Aufgabe, dem richtigen Gange der Stationsuhreu eine erhöhte Fürsorge um so mehr zuzuwenden, als zahl reiche Ortschaften gewohnt und darauf angewiesen sind, ihre öffentlichen Uhren nach den Eisenbahn-Stationsuhren zu stellen. Bisher ist es vielfach üblich gewesen, nur die auf der Bahnseite angebrachten Stationsuhren die richtige Zeit angeben, dagegen die Uhren auf der Zugangsseite der Station im vermeintlichen Interesse des Publikums einige Minuten vorgehen zu lassen. Die Ortsbehördcn wiederum haben nicht selten aus übertriebener Vorsicht ihre Uhren noch einige Minuten vorgestellt, sodaß Unterschiede von zehn und mehr Minuten zwischen der richtig gehenden inneren Bahnuhr und den Uhren in den Ortschaften bestanden haben. Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes, das Uebcrcinstimmung in den Angaben der öffentlichen Uhren im ganzen Reiche verlangt, sind derartige Abweichungen von der gesetzlichen Zeit nicht zulässig. Im westlichen Reichsgebiet muß künftig ein Vorgehen der öffentlichen Uhren auch deshalb sorgfältig vermieden werden, weil die mitteleuropäische Zeit schon ohne dies je weiter nach Westen desto mehr gegen die sogenannte mittlere Svnnenzeit voraus ist, und dieser Unterschied durch ein Vorgehen der Uhren noch vergrößert werden würde. Da» Reichs-Eisenbahnamt hat deshalb die Eisenbahnver waltung darauf hingcwiesen, daß fortan ein Unterschied in den Zeitangaben berühren auf der Zugangsscile der Sta tionen und der Uhren auf der Bahnseite nicht bestehen darf daß vielmehr alle Stationsuhren übereinstimmend und genau nach der gesetzlichen Zeit gerichtet werden müssen. — Ueber die Behandlung des Regenschirmes, dieses in jeder Jahreszeit nöthigen Gebrauchsgegenstandes, dessen möglichst lange Erhaltung i« Interesse seines diese Aus-
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