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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.05.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-05-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190105232
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19010523
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19010523
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-05
- Tag1901-05-23
- Monat1901-05
- Jahr1901
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.05.1901
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Riesaer O Tageblatt «nd A«k»r--r WM« M Attzchch. ^.777^. Amtsöürtt -rr* der Löntgl. LnNShauptmmmschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts Md des StadtrachS zn Riesa. uz. Donnerstag, SS Mai LS01, «ldenvs. S4. Aatzr«. D«H Rtesa« rvgeblatt «scheint jeden rag Abend« mit AuSuahm« der Sonn» Md Festtage. vierteljilhrttch« Bezugspreis bei Abholung in der itzpedttio» in Ries, 1 Mari so Vs., durch unser» TrLg« ftch in» -an» 1 Mari Sö Vs-, bei «bholnng an Schalt« d« kaiserl. Postanstaltm 1 Mari 6K Pf., durch den Briefträger frei in« Hau« 2 Mar« 7 Pf. Auch MouatSabmmemmt» madeu angenounna. Anzeigen-Lnnahm« für di« Ruma« de« Ausgabetage« di« Lornltttng 6 Uhr oh« Gewähr. «rack and V«wg nm Langer » «interlich in Riesa. — Geschilstlftelle: »astanien-raß« kV. — Mir di, «edaettm »«artmortNch: Herman» Schmidt in Riesa. Am 1., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 10., 11., 12., 13 , 14., 15., 17., 18., 19., 20., 21., 22., 24., 2b., 26., 27., 28. und 29. Juni vou 7 Uhr vormittags bis L Uhr Nach» «ittngS werde» auf dem AlrtMerie-Schiestplatze bei Zeithain und am 1., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 10., 11., 12-, 13., 14., 15., 17., 18., 19 , 20., 21., 22., 24., 25., 26., 27., 28. und 29. Jani ds«. IS. von 7 Uhr vormittag* bi* S Uhr Nachmittags auf dem Infanterie - Schiessplätze bei Haidehänser Scharfschiehe« abge halten und werden die Schießplätze einschließlich der Gefahrenbereiche an jedem dieser Schieß tag« etwa 2 Stunden vor Beginn de« Schießen« gesperrt. Der Verkehr auf dem Wülknitzer Wege wird an den Schießtagen vou 1 Uhr Nach» mittags ab freigegeben. Unter Hinweis aus die amtshauptmannschastliche Bekanntmachuug vom 27. April ds«. I«., v. 516, — abgedruckt in No. 161 des Riesaer Amtsblätter — wird Solche« mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Übertretungen nach 8 366" brz. 368' des ReichSstrafgrsetz- bucheS bestraft werden. Die Ortsbehörden werden veranlaßt, den OriSeinwohurrn auf dem vorgeschriebrnen Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Krnutniß zu geben. Großenhain, am 21. Mai 1901. Königliche Amtshauptmaunschast. v. 605. vr. Uhlen» ann. Barth. Elbschtfffahrt bett. Ergangener Verordnung zufolge wird die nacherfichtliche Polizei-Verordnung de« Herrn Ober-Präsidenten der Provinz Sachsen für die Schiffsahrttreibeuden de« Bezirk zur Nachachtung veröffentlicht. Meißen, am 20. Mai 1901. Königliche Amtshauptmaunschast als Elbstromawt. I. B. 208 S. vr. Heerklotz, Bez.-Ass. Hk. Polizei-Verordnung, betreffend de« SchifffahrtSverkehr für die Zeit der Aufftellvng der Gerüste für den Ueberba« der Nordbrücke zu Magdeburg, vom IS. April i»«i Auf Grund de« 8 138 des Gesetze« über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195 ff.) bestimme ich für den Verkehr auf der Elbstrecke bei Magdeburg vou der Strombrücke bis zur Batterie Folgendes: 8 1- Vou den beiden SchiffsahrtSöffnungen deL Gerüstes für den Ueberbau der Rordbrücke darf die linke (stadtseittge) nur von der Thalschifffahrt, die rechte (werderseitige) nur von der Bergschifffahrt benutzt werden. 8 2. a) Auf der erwähnten Strecke ist die Thalschiffsahrt für die Zeit vou einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sounenaufgang gänzlich gesperrt. b) Während der übrigen Tageszeit treten zur Sicherung des Schifffahrtsverkehrs nach Bedarf ebenfalls zeitweise Sperrungen nach der einen oder der anderen Richtung «in. Für Durchführungen dieser Sperrungen werden die in 8 20 der Polizei-Verordnung vom 18. Februar 1894 vorgeschriebenen Zeichen — zwei rothe Bälle bez. Lichter — für die Bergschifffahrt aus dem Gerüst der Nortbrücke und an der Weißgcrbertreppe, für die Thalschifffahrt an der alten Eisenbahnbrücke und an der oberen Ecke der Citadelle deutlich sichtbar aufgezogen. e) Die Vorschrift des 8 1 der Polizei-Verordnung vom 25. April 1891 (A. Bl. Magde burg S. 142), betreffend die Verstärkung der Bemannung der Fahrzeuge, tritt auch für die Strecke von der Strombrücke bis zur Batterie in Kraft. Zur Durchführung dieser Anordnung stehen zur Verfügung: auf der Strecke von der oberen Ecke der Citadelle bis zur Weißgerber treppe wie bisher die corcessionirten Brückenlootsen gegen Entgelt, von hier bis zur erfolgten Durchfahrt durch das Gerüst der Nordbrücke die stästtschen Lootsen unentgeltlich. ä) Auf der Strecke von der Mündung der Zolleibe bis zur Strombrücke darf kein Schleppzug länger als 40 Minuten, von dort bis zur oberen Ecke der Citadelle nicht länger als 20 Minuten verweilen. «) Alle von der Zollelbe kommenden Fahrzeug« dürfen nur aus besondere Anordnung deS Hafenmeisters bez. seines Vertreters in die Fahrstraße der Elbe übertreten. 8 3. Abweichungen von den in 8 2 gegebenen Vorschriften darf nur der aussicht-führende Strompolizribeamte in einer der beiden Fahrrichtungen zulaffen. 8 4. Das Liegen der Fahrzeug« während deS Laden» und Löschen» ist am linken User vom Packhof bi» zur unteren Eck« der Batterie am JacobSförder und am rechten User vou der Weißgerbertreppe bis zur Spitze de» kleinen Werders in einer Kahnbreite, da» Liege» in zwei brz. drei Kahnbreiten aber nur mit besonderer Erlaubniß de« Userbefitzer« au den durch die üblichen Landmarken bezeichneten Stellen gestattet. § 5. An allen anderen al« den vorbezeichneten Stellen ist zum Liegen die Erlaubniß des Hafenmeister« bez. dessen Stellvertreter« einzuholen. 8 6. Uebertretungen der vorstehenden Vorschriften und der auf Grund derselben ergangenen Anweisungen der Stromaussichtsbeamten werden, sofern nicht nach den bestehenden Strafgesetzen eine schwerere Strafe verwirkt ist, abgesehen von dem Ersätze de« etwa verursachten Schaden»^ mit einer Geldstrafe bi« zu 30 Mark oder mit entsprechender Haft bestraft. Magdeburg, den 15. April 1901. Der Chef der Elbstrom - Bauverwaltung, Ober-Präfident der Provinz Sachsen. lgez.) v. Boetticher. Sonnabend, de« 25. Mai 1W1, Borm. 1« Uhr, kommen im BersteigerungSlokil 2 Faß Portwein, 2 Regalk, 1 Phot. Apparat, 1 Sopha mit 2 Sessel, 1 Faß Weißwein (300 Ltr.). 167 GlaSflafchen und Steingutbüchsen, sowie 1 Bücher schrank gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, 18. Mai 1901. Der Ger.-Bollz. des Königl. Amtsgerichts. Die aus Sonnabend, d. SS. d. M., Borm. 10 Uhr im Gasthaus „Zur Ltnde- tu Neuweida angesetzte Versteigerung ist aufgehoben. Riesa, 22. Mai 1901. — Der Ger.-Vollz. des Kgl. Amtsger. Mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmaunschast Großenhain wird der Com- munikationSweg von Mehlthener nach Pranfitz wegen Aufbringung von Massenschutt vom 28. Mai bis 4. Juni dieses Jahres für den Fährverkehr gesperrt und letzterer inzwischen auf den Mehltheuer-Jahnishausener Weg und die Landstraße verwiesen. Das unbefugte Befahren des gesperrten Weges wird nach 8 366,,, deS Reichsstrasgrsetz- buches bestraft. Mehltheuer, am 21. Mai 1901. Der Gemeindevorstand. Mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain wird die Dorf straste in Zeithain wegen Ausbringung von Maffenschutt unter Anwendung der Dampswalz« vom 28. Mai bis 1. Juni d. I. für den Fährverkehr gesperrt und letzterer inzwischen aus die um das Dorf führenden Feldwege bezw. über Bahnhof Röderau verwiesen. Das unbefugte Befahren des gesperrten Weges wird nach 8 366" des Reichsstrasgesetz- buche« bestraft. Zeithain, am 22. Mai 1901. Der Gemeindevorstand. Mil Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain wird der Weidas Riesaer Communtkallonsweg wegen Ausbringung von Massenschutt vom 1. — 8. Juni für sämmtlichen Fährverkehr gesperrt und letzterer inzwischen über Gröba brz. Kuklitz oder Pansitz verwiesen. Das unbefugte Befahren des gesperrten Weges wird nach 8 366" deS Reichsstrafgesetzbuches bestraft. Weida, am 28. Mai 1901. Der Gemeindevorstand. Submission. Der Neubau der Schule zu Weida soll im Akkord vergeben werden. Zeichnung- Anschläge und Bedingungen liegen zur Einsicht beim Herrn Gemeindevorstd. MöbiuS auS. Offerten find bi« 30. Mai nachm. 3 Uhr verschlossen an den Vorsitzenden deS Schul» vorstd«., Herrn Gutsbes. Mann, einzurrichen. Weida, den 14. Mai 1901. Der Schulvorstand zu Weida. LertlicheS «nd Sächsisches. Riesa, 23 Mai 1901. — DaS 3. Feld-Arltllerie-Regiment Nr. 32 wird nächsten DienStag, den 3. Feiertag, seine Garnison, hier, verlassen und daS Barackenlager auf dem Truppenübungsplatz Zeithain beziehen, um auf letzterem, wie alljährlich, seine Scharfschießübungen ab- zuhalteo. — Im amtlichen Theil d. Bl. werden wieder mehrere, wegen Reubeschotterung nothwendige Sperrungen von Commu- nikationSwegen für den Fährverkehr bekannt gegeben. ES sei auf dieselben hiermit verwiesen. — Der Verband deutscher Briestauben-Liebhabervereine hat für da« Abschießen und Fangen von Wanderfalken, Hühner habichten und Sprrberweibchen pro 1901 ein« Prämie von 2000 Mark ausgesetzt. Diese 2000 M. gelangen Anfang« De- zrmber 1901 nach dem Verhältniß der eingelieferten Fänge zur Bertheilung. Für jedes Paar Wandersalkenfäuge wird zu dieser Prämie noch eine Zusatzprämie von 1 M. gezahlt. Zur Er hebung eines Anspruches an dieser Prämie müssen die beiden Fänge eines Raubvogels bis Ende November 1901 an den Vrr- dands-GeschäftSführer W.Dördclmann zu Hannover-Linden franco eingesendet werden. —)i( Die Pfingstmaic ist nächst dem Weihnachts baum der beliebteste Festschmuck. Wer ihn gewöhnt ist, mag ihn nicht wieder missen. Ihm wäre es, als würde ein wesentliches Zeichen des Festes fehlen- Denn es ist eine schöne Sitte das herrliche Frühlingsfest durch lebendige,! Zimmerschmuck im grünen Kleide des Frühlings zu er höhen und so gleichsam den Frühling in das Haus ein ziehen zu lassen. Die Pfingstmaic bekundet, daß zur Len- zeszeit der Frühlingsdrang nach frischsem Grün auch im Menschen erwacht Tas Setzen der Pfingstmaic in die Stube, vor die Thür oder auf den Balkon ist nicht wie die meisten Gebräuche ans dem Mterthume, sondern ein vcrhältnißmäßig neuer Brauch, der aus Norddeutschland stammt und sich noch nicht überallhin in Deutschland ver breitet hat. Alte Gebräuche verschwinden und neue ent stehen- Die Pfingstmaic erwirbt sich immer mehr Frennde und bildet, wie der Christbaum, bereits einen Handels artikel. — Bon Seiten der Sächsisch-Böhmischen DampsschiffahrtS- Gesellschaft werden während deS Pfingstfestes wieder eine An- zahl Sonderfahrten aus der oberen Elbe auSgeführt werde», um allenthalben glatte Abwickelung des Verkehrs zu erzielen. — An den beiden Festtagen fahren Morgens 5" von Dresden nach Wehlen-Rathen und umgekehrt von Rathen-Wehlen Borm. 8" nach Dresden ein Oberdeckdampfer zu gewöhnlichen Preisen. — Auf der Bergfahrt laufen diese Schiffe alle Stationen an, wäh rend thalwärt» nur an den Hauptstationen gelandet wird. — Außerdem wird am 1. Pfingstseiertag ein Sonderschiff von Außig früh 6" nach allen Stationen bis Dresden verkehren. — DeS Weiteren wird an beiden Feiertagen von Nachm. 1" an zwischen Dresden - Pillnitz »/«stündiger Verkehr eingerichtet
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