Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.04.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-04-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190804284
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19080428
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19080428
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1908
- Monat1908-04
- Tag1908-04-28
- Monat1908-04
- Jahr1908
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.04.1908
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer H Tageblatt > S1. Zahrg 97 Da» Riesaer Tageblatt erschetttt jrb« La« abend» mtt Äuitnah«« der Sonn, und Festtage. Vierteljährlicher BezogSpreis bet Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mart bO Psg., durch unsere Träger srtt in» Hau» 1 Mark SS Psg, bet Abholung am Schalter der laisäl. Postanstalten 1 Mark SS Psg, durch de» Briefträger frei in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnemmt» werd« angenommen. Auzetgen-Aunahm« für die Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag V Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Voethestraße VS. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. ««d A«r»igrv Medlatt mü> ÄtyelgeH. «MgrammAdress« vernfpErü» ^»-oblatt-. Rios» «. M «e Mchl. rb-tshmq>tmmmschast Großenh-in, dar KS-ügl. AmtSgettcht mch Lm Rat »er Stadt Riesa. sowie den GemeinderaL Gröba. Dienstag. 28. April 1908. abends Die nach der Berordnung de» Königlichen Ministerium» de» Innern zu Dresden vom 8. April 1893 aller S Jahr« vorzunehmende Racheickuvg der im öffentliche« Verkehre verwendete« Matze, Gewichte, Wage« «vd Meßwerkzeuge wird zufolge ergangener Anordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden im laufenden Jahre innerhalb deS hiesigen BerwaltüngSbezirkS an den in dem nachersichtltchen Plane angegebenen Lagen durch da» Staatseichamt vorgenommen werden. Zu diesem Zwecke erhalten der Herr Bürgermeister zu Radeburg und die Herren Semeindevorstände der nachoerzeichneten Orte Anweisung, alsbald da» in 8 4 der obenangezogenen Berordnung vorgeschriebene Verzeichnt» derjenigen Personen, die Eich gegenstände im öffentlichen Verkehre benutzen, aufzustellen und dem mit Vornahme der Nacheichung beauftragten Beamten bei seinem Eintreffen vorzulegen, auch die Lage, an welchen die Nacheichung vorgenommen wird und die Stelle, an der sie erfolgt, eine Woche vor ihrem Beginne mit dem Hinweise darauf in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der beteiligten Personen zu bringen, daß die Nacheichung an den hierfür bestimmten Lagen, soweit nachstehend nichts andere» bemerkt ist, nur vormittags oder nur nach mittags beziehentlich vormittags und nachmittags in den Stunden von 8—12 beziehent lich 2-6 Uhr erfolg,. Hierbei wird darauf aufmerksam gemacht, daß eine jede Gemeinde für diese Nach eichung einen geeigneten Raum — welcher mindesten» einen festen Lisch und einen Stuhl enthalten muß — bereit zu halten hat. In größeren namentlich langausgedehnten Ortschaften können zur Bequemlichkeit de» Publikum» mehrere solche Räume bestimmt werden. Gewerbetreibende und Landwirte, welche Maße, Gewichte, Wagen oder Meß- Werkzeuge im öffentlichen Verkehre benutzen, haben dieselben an den vorgeschriebenen Tagen und an den betreffenden Stellen dem Eichungsbeamten in reinlichem Zustande zur Prüfung vorzulegen. Die Nacheichung derjenigen Wagen und Maße, welche an ihrem Gebrauchsorte befestigt sind, wird von dem SichungSbeamten nach vorauSgegangener Anmeldung bei demselben an Ort und Stelle bewirkt. Rahmenmaße zur Abmessung gespaltenen Brennholz«» unterliegen ebenfalls der Nacheichung. Hierbei wird infolge früherer Anordnung der Königlichen KreiShauptmannschast Dresden noch besonders darauf hingewiesen, daß auch jeder Landwirt, der die Erzeug nisse seiner Wirtschaft (Feldfrüchte, Obst, Vieh, Milch, Butter usw.) zu verkaufen und hierbei zu wiegen bez. zu messen pflegt, verpflichtet ist, die Nachetchung seiner Wagen, Gewichte und Maße vornehmen zu lassen. Auf den größeren oder geringeren Umfang des landwirtschaftlichen Betriebes kommt eS hierbei nicht an. Auch der kleine Landwirt, der landwirtschaftliche Erzeug nisse nur in geringem Umfange verkauft, muß seine Wagen usw. nacheichen lassen. Der von Landwirten häufig erhobene Einwand, daß sie ihre Wagen nicht in Gebrauch nehmen, vielmehr ihre Erzeugnisse ohne vorheriges Abwiegen verkauften, wird der Regel nach als unbeachtlich zurückzuweisen sein. Denn nach § 369 Ziffer 2 deS ReichSstrafgesetzbucheS hat Bestrafung bereits dann einzutreten, wenn bei Gewerk- treibenden, worunter hier auch die ihre Erzeugnisse verkaufenden Landwirte zu verstehen sind, Wagen usw. vorgesuude« werden, welche sich zum Gebrauche im Gewerbebetriebe eignen, aber den gesetzlichen Eichungsstempel nicht tragen. E» begründet also bei den Landwirten das bloße Borhavdeusei« ungeeichter oder nicht nachgeeichter Wagen usw. die Vermutung des Gebrauchs im gewerblichen Verkehre. Ebensowenig wird die Notwendigkeit der Nacheichung dadurch ausgeschlossen, daß die Wagen usw. sich noch in gutem Zustande befinden. Werden Maße, Gewichte, Wagen oder Meßwertzeuge, welche das Nacheichungs zeichen nicht tragen, nach Beendigung de» Nacheichungsgeschäft» vorgefunden, ohne daß der Nachweis der später erfolgten Neueichung erbracht werden kann, so tritt nach 8 369 Nr. 2 deS Strafgesetzbuches Bestrafung und außerdem die Neueichung oder nach Um ständen die Beschlagnahme und Einziehung der ungeeichten, nicht gestempelten oder unrichtigen Maße, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge ein. Großenhain, am 25. April 1908. 963 Königliche AmtShauPimaanschaft. Plan für die Racheich««- im Amtsgerichtsbezirk Riesa. Spans berg, den 17. Juli nachm. von, */,5 bis 6 und den 20. Juli von 10 Uhr an, NteSka, den 21. Juli norm., Kletntrebnitz, den 21. Juli nachm. von */,3 bi» i/,4, Lichtensee mit Hatdehäuser, den 21. Juli nachm. von 5 bis 6, den 22. Juli vorm. und nachm. von 2 bi» 4, Wülknitz, den 24. Juli nachm. und den 27. Juli vorm. von V,IO bis 1, Etreumen mit GutSbezirk, den 27. Juli nachm. von 3 bis 6 und den 28. Juli vorm. von 8 bi» 9, Radewttz, den 7. August vorm. von 11 bi» 12 und nachm. von 2 bi» */,6, Markstedlttz, den 10. August vorm. von 8 bi» r/,10, Gflaubttz mit GutSbeztrk, Langenberg und Gageritz, den 10. August vorm. von r/,11 bi» 12, nachm., den 11. August und den 12. August vorm. von 8 bi» 1, Nünchritz, den 12. August nachm. von 3 bi» 6, den 13. August, und den 14. August vorm. von 8 bi» 11, Leutewitz, den 14. August nachm. von 1 bi» 5, Hevda, den 17. August, Koveln, den 18. August vorm. von 8 bi» 1, Pahren-, den 18. August nachm. von 3 bi» 6 und den 19. August vorm. von 8 bi» 10, Mehltheuer, den 19. August vorm. von 11 bis 12, nachm., und den 20. August vorm. von 8 bi« */,10, Prausitz, den 20. August vorm. von */,11 bis 12 und nachm^ Gostewitz, den 21. August vorm. von 8 bi» */,10, Jahnishausen mit GutSbezirk und Vorwerk Großhol-, den 21. August vorm. von */,11 bis 1, > Nickritz, den 21. August nachm. von 3 bi» 6 und den 24. August vorm. mm 8 bi» 9, Mergendorf, den 24. August vorm. von 10 bis */,1, Poppttz, den 24. August nachm. von */,3 bi» 6 und den 25. Aug. vorm. v. 8 bi» V»12, Pausitz, den 25. August nachm. von */,2 bis 4, Oelsitz, den 25. August nachm. von 5 bis 6 und den 26. August vorm. von 8 bis 11, - Weida, den 26. August nachm. von 1 bi» 6 und den 27. August, Merzdorf mit GutSbezirk, den 28. August vorm. von 8 bis 11, Pochra mit GutSbeztrk, den 28. August nachm. von 1 bis 4, Oberreußen mit Vorwerk, den 28. August nachm. von 5 bis 6, Gröba mit GutSbezirk, den 31. August,*1. und 2. September, Forberge, den 3. September vorm. von 8 bi» 9, Bobersen mit GutSbeztrk, den 3. September vorm. von 10 bi» 12 und nachm^ Lessa, den 4. September vorm. von 8 bi» »/,9, Zeithain, den 4. September vorm. von 10 bis 12, nachm., und den 7. September von V»10 Uhr an, Zeithain, Truppenübungsplatz, den 8. September, Röderau, den 9. September, Promnitz mit GutSbezirk, den 10. September vorm. von 8 bi» 9, Moritz, den 10. September vorm. von 10 bi» */»12, Grödel mit GutSbezirk, den 10. September nachm. von */,2 bis r/,4, Zschaiten mit GutSbeztrk, den 10. September nachm. von */,5 bi» 6 und den 11. September vorm. von 8 bis 11. Als vezirkSvorfteher der Stadt Riesa bezl. al» Stellvertreter sind folgende Herren auf 3 Jahre in Pflicht genommen worden und zwar für den I. Bezirk: Herr PrivatuS Ernst Müller als BezirkSoorsteher. III. Bezirk: Herr Seilermetster Max Bergmann als BezirkSoorsteher. - III. Bezirk: Herr Kupferschmiedemeister Aug. Woldem. Dölitz sch al» stellv. BezirkSoorsteher. V. Bezirk: Herr Bäckermeister Theodor Köhler al» BezirkSoorsteher. Der Rat der Stadt Riesa, am 27. April 1908. F^ Die zur Errichtung einer Einfriedigung an der Ecke der Park- und Albertstraße erforderlich werdenden Maare» «ad Zimmerarbeiten gelangen hiermit zur öffentlichen Aurschreibung. Formulare zu Preisangeboten können im Stadtbauamte gegen Erstattung der Selbstkosten entnommen werden. Daselbst liegen auch die Zeichnungen zur Einsicht^ nähme au». . Die Angebote sind verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen bi» DieaStag, de« 5. Mai 1S08, vormittags 1» Uhr - im Rathaus, Stadlbauamt, abzugeben. Die Bewerber können der zu dieser Zeit stattfindenden Eröffnung der Angebot« persönlich oder durch legitimierte Vertreter beiwohnen. Die Auswahl unter den Bewerbern und die Zurückweisung sämtlicher Angebot« bleibt vorbehalten. Riesa, den 28. April 1908. _ Der Rat^er^tadt Riesa. Für da» früher ThomaS'sche^HauSgrundstück soll in der Bauflucht der Schützen straße eine neue Einfriedigung beschafft werden. Die hierzu erforderlichen Zimmerarbeiten gelangen hiermit zur öffentlichen Ausschreibung. Formulare zu Preisangeboten können im Stadtbauamte gegen Erstattung der Selbstkosten entnommen werden. Daselbst liegen auch die Zeichnungen zur Einsicht nahme aus. Die Angebot« find verschlössen und mit entsprechender Aufschrift versehen bis DieaStag, den 5. Mat 1808, vormittags 10 Uhr im Rathaus, Stadtbauamt, abzugeben. Die Bewerber können der zu dieser Zeit stattfindenden Eröffnung der Angebote persönlich oder durch legitimierte Vertreter beiwohnen. Die Auswahl unter den Bewerbern und die Zurückweisung sämtlicher Angebote bleibt Vorbehalten. Riesa, den 28. April 1908. Der Rat der Stadt Riesa. Die in diesem Jrhre gemusterten Militärpflichtigen aus Gröba werden aufqefordert, ihre Losa«g-scheiae bis zam 4. Mat 1808 im Gemeindeamts, Zimmer 2, t« Empfang z« nehme«. Gröba, am 27. April 1908. Der Gemetudevorstavd. Die hier am 7. 3. 08 ausgestellte Radsahrkarte Nr. 27, lautend aus Kurt Goldbach, Realschüler in Zschaiten, ist verlöre« gegangen, sie wird hiermit für ««gültig erklärt. Zschaiten, am 27. April 1908. Der vemeiudevorstand.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite