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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.03.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-03-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191203264
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19120326
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19120326
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1912
- Monat1912-03
- Tag1912-03-26
- Monat1912-03
- Jahr1912
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.03.1912
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Riesaer G Tageblatt und Anzeiger Meblatt mid A«)rigrr). Lelegramm-Adresse: 61 Fernsprrch stell» .Tagsblatt«, Riesa. Nr. so. für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 71. Dienstag, 26. MSrz ISIS, abends. " 65. Aahrg. DaS Rlesarr Tageblatt erscheint jede« Tag abends mit Ausnahme der Conn- und Festtage. Vierteljährlicher BezngSpreiS bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark SO Psg., durch unsere Trtiger frei inS -auS I Mark 65 Psg-, bet Abholung am Schalter der kaiserl. Posianstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briestrüger sret inS SauS 2 Mark 7 Psg. Auch MonatsabonncnientS werden angenommen. A»zei-e»-A>mah«e für die Nummer deS Ausgabetages bis vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Preis siir die kleingespaltene 43 mm breite KorpuSzeile 18 Psg. (Lokalprcis 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich In Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st ratze 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur HLhnel in Riesa. Die jetzige Jahreszeit scheint insofern zur erfolgreichen Bekämpfung der vbst- banmschädlinge roch geeignet, al« infolge de« blätterlose» Zustande« der Bäume die Vrut der schädlichen Schmetterlinge leicht sichtbar ist. Zu den letzteren gehören insbesondere: 1. der Goldafter, dessen Nachwuchs in Form kleiner Raupen in zusammen- gesponnenen und deshalb in die Augen fallenden dürren Blättern an den Zweigen überwintert, 2. der Ringelspinner, welcher seine Eier perischnürenartig in 14 bis 16 leicht sichtbaren Reihen, gleich einem Fingerring um dünne Nestchen absetzt, und 3. der Schwammspinner, welcher seine Eier an Obstbäumen, Mauern und Zäunen in daumdicken, feuerschwammähnlichen braunen Gebilden ablegt. Die Vernichtung geschieht am besten durch Nbschneiden beziehentlich vbkratzen und Verbrennen de« Abfalles. Zu schone» dagegen sind die in geringen, zusammengesponnenen Mengen häufig zu findenden länglichen, kleinen, 2—3 Millimeter langen, seidepartig glänzenden Cocon», welche die Larven nützlicher Schlupfwespen beziehentlich Jchneumoniden enthalten. Hierbei wird gleichzeitig auch auf die Vertilgung der Blutlaus, der Schildliiuse und der Blattläuse hingewiesen. Die Blutlaus, welche an ein- und zweijährigen Zweigen, aber auch an älteren Teilen der Apfelbäume meist in größerer Gesellschaft saugend zusammensttzt, ist leicht erkenntlich an dem weißen, schon in einiger Entfernung von den befallenen Bäumen zu bemerkenden schimmelartigen Ueberzug. Bon den verschiedenen BertilgungSmitteln, welche in der im Jahre 1897 an die Herreu Gemeindevorstände abgegebenen Belehrung erwähnt sind, sei die Anwendung von Kalkmilch mit Seifensiederlauge und Petroleum ganz besonders empfohlen. Schildlüuse findet man auf Pfirsich-, Aepfel- und Birnbäumen, sowie auch häufig an Weinreben, und zwar in Form kreisrunder muschelartiger Höcker (Gallen) oder in der Form eine« Bindestriches (Komma). Unter diese» kleinen Erhöhungen sind jetzt oft Tausende von kleinen Eiern vorhanden. Die Eier der auf der Weinrebe vorkommenden SchildläuS überwintern recht oft unter dem Schilde der abgestorbenen SchildlauS. Stark besetzte Zweige sind auSzuschneiden. Die Stämme sind mit der Stahldrahtbllrste abzu kratzen und nachträglich mit einem Anstrich einer 15°/»igen Obstbaum-Carbolineum- Lösung zu versehen. Die Lösung wird derart hergestellt, daß zu 85 Liter Wasser 15 Liter Carbolineum (Lohsol von der Firma Lohse L Rothe in Niederau) gegossen werden. Hin sichtlich der Rebenschildläuse empfiehlt sich außer dem Abschneiden der stark befallenen Rebschenkel — die jetzt vorhandenen braunen Schilder, unter welchen sich die Streusand ähnlichen rosafarbigen Eier befinden, abzubürsten. Die Eier der Blattläuse sind oftmals massenhaft an den Zweigen de» Kern- und Steinobstes vorhanden. Die glänzend schwarzen Eier sehen auS wie feines Schießpulver. Die besetzten, an der Spitze meist gekrümmten Zweige sind abzuschneiden und zu verbrennen. Durch die klebrigen Ausscheidungen der Schild- und Blattläuse bildet sich der Nährboden für weitere pflanzliche Schädlinge (Pilze). An Obstbäumen, insbesondere an solchen, die im vorigen Jahre nicht mit dem Jnsektenfanggürtel versehen waren, wird sich jetzt die Apfelmade (Oarpooapsa xomaunssia) vorfinden. Die Made (Raupe des Apfelwicklers) ist jetzt noch unter den Rindenschuppen ein gebettet und ist durch Abkratzen der lockeren Rindenteile zu entfernen und zu vernichten. Wird die lockere Rinde an den Stämmen nicht entfernt, so verpuppt sich die Raupe in ein Gespinst, aus welchem im April beziehentlich Mai der Schmetterling erscheint, welcher in der Folge die jungen Früchte der Apfel- und Birnbäume mit Siern besetzt. Au» den Siern entwickeln sich die Räupchen, durch welche die Früchte madig werden, infolgedessen abfallen, und so großer Schaden verursacht wird. Gegen die Made sind im Mai Jnsektenfanggürtel anzulegen. Dieselben sind spätesten» Ende Juni abzunehmen, nach Tötung der Raupen und Puppen aber zur Vernichtung der zweiten Generation alsbald wieder anzulegen und erst im September wieder zu entfernen. Im Hinblick auf das obwaltende volkswirtschaftliche Interesse an der Vertilgung der genannten Obstbaumschädlinge werden die Besitzer von Obst- und Fruchtbäumen an- gewiesen, auf ihren Grundstücken die hiernach erforderlichen BernichtungSarbekten vorzu nehmen, mit dem Bemerken, daß etwaige Säumigkeiten in dieser Richtung gemäß 8 368 Ziffer 2 de» Strafgesetzbuches mit Geld bis zu 60 Mark oder mit Haft bi» zu 14 Tagen geahndet werden. Die Ortspolizeibehörden werden angewiesen, diese Anordnung noch im Wege der amtlichen Verkündigung besonder« bekannt zu machen, deren Befolgung zu überwachen und gegen etwaige Säumige unnachstchtlich mit Strafverfügungen vorzugehen. Wa» endlich die an Obstbäumen hier und da wahrgenommenen Schädigungen durch Pilzkrankheilen anlangt, so sind e« namentlich zwei Pilzarien, welche im letzten Jahr zehnt in den Obstgärten zum Teil Berheerungen angerichtet haben. Die Pilze, welche in die Gattung Llooili» gehören und al« Llomlla oinsrsa Loo. und Aoviiia lruotigsn» ksrs. unterschteden werden, machen einmal viele Früchte saut, zum anderen geben sie Veran lassung zum Lbstttben der Blüten, vlütenzweige und kleinerer Laubzwrtge der Bäume. Zur Bekämpfung dieser schädlichen Pilze sind von sachverständiger Sette folgende Maßnahmen vorgeschlagen worden: 1. Sorgfältiges Sammeln de« gesamten abgefallenen Laubes der von den Pilzen befallenen Bäume und Vernichtung diese» Laube» (Vermengen mit ge branntem Kalk). 2. Entfernung aller sonst getöteten Triebe und aller Fruchtmumien möglichst sofort, um di« UeberwtnterungSherde zu vernichten. 3. Umpfropfeu der Bäume, d. h. vepfropfen solcher Aepfel- und Birnsorten, die sich al» besonders stark befallen von der Krankheit erwiesen haben, mit Sorten, die als widerstandsfähig und unempfänglich gegen dies« parasitische Krankheit erkannt ward«» find. 4. llebersprühen der Obstbäume und Sträucher, sowie der Weinreben — mit Ausnahme von Pfirsich und Aprikose — mit zweiprozentiger Carbolineum- lösung-mittel« der Holderspritze, solange die Blatt- und Blütenknospen noch geschlossen sind. Die Lösung wird derart hergestellt, daß zu 98 Liter Wasser 2 Liter Carbolineum (Lohsol von der Firma Lohse ck Rothe in Niederau) gegossen werden und diese Mischung hierauf gut umgerührt wird. Die milchige Flüssigkeit ist dann spritzfertig. Nach der Blatibildung darf nur noch mit V, °/»iger Kupferkalkbrllhe gespritzt werden, der der besseren und längeren Wirksamkeit wegen auf 100 Liter Wasser 50 Gramm Zucker zu gesetzt werden. In dieser Stärke darf auch Pfirsich und Aprikose, jedoch in unbelaubtem Zustande, bespritzt werden. Im übrigen ist das Spritzen nie bei Regen oder Schnee, auch nicht bei starkem Wind, da solcher den feuchten Nebel schnell verweht, vorzunehmen. Die OrtSpolizeibehörden wollen dasür sorgen, daß auch die vorstehend unter 1—4 empfohlenen BekämpfungSmittel — da wo nötig — gemeinsam und einheitlich bez. planmäßig durchgeführt werden. Was die zur tunlichsten Verhütung des Auftretens von Krankheiten an de» Wein stöcken — echter Meltau oder Traubenschimmelpilz (Oiäium '1'uckeri) und falscher Meltau (keronospsra vitigola) erforderlichen Maßnahmen anlangt, so wird auf die Bekannt machung der unterzeichneten Königlichen AmtShauptmannschaft vom 5. Mai 1906 — Nr. 105 deS Großenhainer Amtsblattes — verwiesen. Großenhain, am 22. März 1912. 904 b L. Königliche AmtShauptmannschaft. Nach Mitteilung der Kgl. AmtShauptmannschast Oschatz ist die Maul- und Klauen seuche im Rittergute Canitz erloschen. ES werden deshalb die als Beobachtungsbezirk bestimmten Gemeindebezirke Pochra mit Gutsbezirk und Merzdorf mit GutSbezirk wieder freigegeben. Königliche Amtshauptmannschast Groszetthain, 302 x L. am 25. März 1912. Maul- und Klauenseuche betreffend. Die im Rittergut Göhlis ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen. ES werde» deshalb die durch die Bekanntmachung vom 17. Februar 1912 ange ordneten Schutz- und Sperrmaßregeln hiermit wieder aufgehoben. Gleichzeitig wird noch bekannt gegeben, daß, nachdem die Maul- und Klauenseuche in Pausitz erloschen ist, die Stadt Riesa nicht mehr als Beobachtnngsgebiet zu gelten hat. Der Rat der Stadt Riesa, am 25. März 1912. Geilh. Ortsstatut. Den von den städtischen Kollegien aufgestellten und vom Königlichen Ministerium deS Innern genehmigten 7. Nachtrag zum Ortsstalut der Stadt Riesa vom 5. Oktober 1894 geben wir hiermit bekannt. Riesa, am 21. März 1912. Der Rat der Stadt Riesa. 7. MW zii l>m SWM ürr AM Wil Nom 5. Oktober 1894. 8 18 erhält folgende Fassung: 8 18. (Zu 88 125—128 der revidierten Städteordnung.) Die Stadt wird in 6 Bezirke eingeteilt. Der erste Bezirk umfaßt die Großenhainer Straße, die Meißner Straße, die Ka- oillerei, die Feldstraße, die Bruchgasse, den Altmarkt, die Quergasse, die Marktgasse, die Kirchgasse, da» Rittergut, da» Wasserwerk und die Ziegelei. Der zweite Bezirk umfaßt die Grundstücke No. 1—9 der Hauptstraße, die Poppitzer Straße, die Stegerstraße, die Felgenhauerstraße, die Standtfeststraße, da« Schiitzenhaus, da» StadtkrankenhauS, da» Armenhaus und die Schützenstraße. Der -ritte Bezirk umfaßt da» Zentrum der Stadt von der Schützenstraße und Klrchgafle, ausschließlich dieser beiden Straßen, bis zur Parkstrabe und Schulstraße, ein schließlich dieser beiden Straßen. Der vierte Bezirk umfaßt das Zentrum der Stadt von der Parkstraße und Schul- straße, ausschließlich dieser beiden Straßen, bis zur Niederlagsstraße und Paufltzer Straße, ausschließlich dieser beiden Straßen. Der fünfte Bezirk umfaßt da» Zentrum der Stadt von der NiederlagSstraße und Pausitzer Straße, einschließlich dieser beiden Straßen, bi» zur Wilhelmstraße, zum Kaiser- Wilhelm-Platze und zur Mathildenstraße, ausschließlich dieser beiden Straßen und des genannten Platzes.- Der sechste Bezirk umfaßt den westlichen Stadtteil von der Wilhelmstraße, dem Kaiser-Wilhelm-Platze und der Mathildenstraße, einschließlich dieser beiden Straßen und de» genannten Platze«, bi» an die Gröbaer und Weldaer Grenze. Riesa, am 26. Januar 1912. Der Rat -er Stadt Riesa. Die Stadtverordnete». (L.8.) Vr Scheider, Bürgermeister. (I-.8.) Schönherr, Borsteher. Nr. 282 II 0. Ar. Genehmigt. Dresden, am 29 Februar 1912 Ministerin« de» Inner«. il, 8 - Vitzthum. Vv-el.
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