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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.03.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-03-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191303128
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19130312
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19130312
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-03
- Tag1913-03-12
- Monat1913-03
- Jahr1913
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.03.1913
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und Anzeiger Meblatt und Anzeiger). rüegram»«drch« O Femjpwchp«« ra-»a t««k» rnr.sa für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gtöba. 58. Mittwoch, IS. MSrz 1N13, abends. «S. Jahr«. Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Ta« abends «ml SlnLnahnie der Cann- nnd ArsUage. Lierleljälirlicher Trzn-SpreiS Lei Abholung in der Expedition I« Riesa 1 Mark 60 Psg., durch unsere Trüaer lrei inS Hau» 1 Mark 65 Psg., del Abholung an, Cchallcr der kaiserl. Pvswnslallcn l Mark 65 Psg., durch den Briestrttger srek ins Haus 2 Mark 7 Psg. ?luch MonalSabonnementS iverden angenonmi'cn. Anzeigen-Annahmr silr die Ruumier dcö Ausgabetages liS roruiillag 0 Uhr rhuc Ecu al r. Preis siir die Ilcipgespalteue 43 rnin breile Kvrpukzelle 18 Psg. (Lokalpreis 12 Psg.) Zeitraubender und tabellarischer Satz nach besonderem Tarif. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Ecsckiislksiel!r: Go ei Hess ratze 59. — sillr die Redaktion bcranttoorllich: Arthur Hlihnel in Riesa. Kohlenlieferung. Für die städtischen Anstalten und Gebäude werden 15000 Ztr. böhmische Braun kohlen und 650 Ztr. Briketts gebraucht. Nähere Auskunft wird im Rathaus, Zimmer Nr. 4, erteilt. Angebote mit Angabe des GewinnungSortS werden bis 15. März 1913 erbet«!. — Der Rat -er Stadt SNeka, am 8. Mär« 1913. Kn Bekanntmachung. Veit einigen Tagen werden in unserer Stadt von einem Kolporteur »christliche Schriften" zum Kauf angeboten. Das unterzeichnete Pfarramt steht zu diesem Kolporteur in keinerlei Beziehung, er arbeitet vielmehr im Dienst der Sette der „Internationale» Vereinigung ernster Bibelforscher". Rtesa, 12. März 1913. Das ev. lttth. Stadtpfarramt. Friedrich. Lertliches mid Sächsisches. SN-I», 12. MS-, ISIS. —* Für die Nationalspende zum Kaiser jubiläum für die christlichen Missionen in den deutschen Kolonien und Schutzgebieten, auf die wir an Lieser Stelle bereits wiederholt hingewiesen haben, ist nun mehr auch in Riesa «in Ortsausschuß gebildet worden, der die Aufgabe hat, die Sammlungen für diese National spende auch in Riesa aufzunehmen. Die Gründung erfolgte in einer gestern abend in der „Elbterrafle" unter der Leitung de« Herrn Bürgermeisters Dr. Scheider abgehaltenen Ber- § sammlung, die auf Ersuchen des sächsischen LandeSauSschufseS für die Nationalspende, an dessen Spitze der Präsident der Zweiten Kammer Dr. Vogel steht, einberufen worden war. DaS Protektorat über die Nationalspende hat Seine Hoheit der Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg, Präsident der Deutschen Kolonialgesellschaft, übernommen, und der Reichs- kanzler wie die Staatssekretäre des ReichSkolonialamtS und des ReichSmarineamtS haben ihre Mitwirkung zugesagt. Se. Majestät der Kaiser hat unter dem Ausdrucke seiner Freude über den Plan seine Bereitwilligkeit ausgesprochen, die Nationalspende für den angegebenen Zweck in Empfang zu nehmen. Da die Katholiken im Reiche beschlossen haben, eine von ihnen zusammengebrachte Sammlung für die katholischen Missionen in den Kolonien zu bestimmen, so haben die Evangelischen ihrerseits in Aussicht genommen, den Ertrag ihrer Sammlung den evangelischen Missionen zuzuweisen. Der Ertrag der Sammlungen des Riesaer Ortsausschusses wird deshalb den evangelischen Missionen zufließen. Bereits vor etwa 3 Wochen veröffentlichten wir den Aufruf des ZentralauSschuffeS in Berlin, den «ine große Anzahl der führenden Männer aus allen Teilen des deut- scheu Vaterlandes und aus allen Berufskreisen unterzeichnet haben. Demnächst wird nun auch der in Riesa gebildete Ortsausschuß einen Aufruf an die Einwohnerschaft von Rtesa erlassen, und er gibt sich dabei der Hoffnung hin, auf die Unterstützung dieses nationalen Werkes seitens aller Kreise der Bevölkerung rechnen zu können. ES wird jede Gabe, auch die kleinste, willkommen sein. Der Gedanke, die Nationalspende den christlichen Misstonen zu überweisen, ist aufgetaucht, weil e» dem Wirken der Missionen ganz be- sonder« zu danken ist, daß deutsches Wesen und deutsche Kultur in unseren Kolonien und Schutzgebieten Eingang gefunden haben und immer mehr an Boden gewinnen. Neben ihrer religiösen Aufgabe, lassen die Missionen sich ganz besonder» auch die Hebung und Pflege des Schul wesen» und de» ärztlichen Samariterdienste« angelegen sein. —* Vor Kurzem haben vor der Meisterprüfungskom- mission für das Schneiderhandwerk zu Riesa zum ersten Male auch hier 2 Damen die Meisterprüfung abgelegt. Es sind dies Frau Anna Marie Zeisler in Großenhain und Frau Emma Johanne Albert in Großenhain. Beide haben die Prüfung bestanden und haben damit die Befugnis zur Führung des Meistertitels nnd zur Anleitung von Lehrlingen erhalten. Ferner hat sich der Maler und Lackierer Herr Curt Wustmann in Nünchritz der Meisterprüfung vor der Meisterprüfungskommission für das Maler- und Lackierer-Handwerk zu Riesa mit Erfolg unterzogen. —* Wir werden gebeten, auf die Bekanntmachung des Pfarramts im amtlichen Teil dieser Nummer noch besonder- binzuweisen und bekannt zu geben, daß über die Ideen der in ihr erwähnten Sekte, die auch die „Sekte des MillrniumS-TageSanbruchS" genannt wird, ein Flugblatt aufklärt, das in der Pfarramtsexpedition unent geltlich zu haben ist. Der Bedgrf an Kaffee, Kolonial- und Backwaren soll auf die Zeit vom 1. 4. 13 bis 31. 3. 14 und der Bedarf an Molkereiwaren und Kartoffeln auf die Zeit vom 1. 4. 13 bi» 31. 10. 13.für die Küche der I. Abteil. Feldart.-RegtS. Nr. 68 verdungen werden. Die Lieferungsbedingungen liegen zur Einsichtnahme im EtabSgebäude I./68, Zimmer Nr. 15, aus. DeSgl. sind daselbst Formulare zu Angeboten, aus denen die ungefähr zu liefernden Mengen zu ersehen sind, erhältlich. Die Angebote sind versiegelt und auf dem Umschlag mit der Aufschrift „Angebot auf Küchenlieferungen" versehen bis 18. 3. 13 einzusenden. Küchenverwaltung I./68. * Freibank Poppitz. Morgen, Donnerstag, nachm. 5—6 Uhr Rtn-fleischverkauf, V» irg 50 Pf. Der Gemeindevorstand. —)( Im Gegensätze zu der früheren Gesetzgebung unterliegen seit dem 1. Januar 1911 alle Ausbau- gegenstände bei Gebäuden der ZwangSoerstcherung. ES dürfen daher seitdem neu hinzutretende AuSbaugegenstände bei privaten BrandverstcherungS-Gesellschaften ohne Geneh- migung der BrandversicherungSkamm» nicht versichert wer- den. Geschieht die» dennoch, so ist die Versicherung nichtig. Um im Gchadenfalle aber Entschädigung zu erhalten, muß der Hausbesitzer diese Ausbaugegenstände bei der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde zur Verstcherung bei drrLan- deSbrand - Versicherungsanstalt angemeldet haben. Haler die» unterlassen oder nach dem 1. Januar 1911 hierfür Versicherung bet einer Privatgesellschaft genommen, so er hält er im Schadenfalle weder von der Landesanstalt noch der Privatgesellschaft Entschädigung. Soweit AuSbangegen- stände bereit» vor dem 1. Januar 1911 bei Privatgesell- schäften versichert worden sind, hat die BrandverstcherungS- kammer es nachgelassen, daß sie ohne Beeinträchtigung der Gültigkeit de» Vertrages bi» zu dessen Abläufe daselbst ver- sichert bleiben. Bei Erneuerung des mit ber Privatgesell schaft aber fast ausnahmslos zugleich über andere Gegen stände abgeschlossenen Vertrages sind die AuSbaugegenstände von dem Vertrage auszuschließen. Die Privatgesellschaften werden in Kenntnis der bestehenden Gesetzgebung dies in der Regel von selbst tun. Dem Versicherungsnehmer aber liegt es ob, sich hierüber genau zu unterrichten und die Ausbaugegenstände nun sofort anzumelden, um eventuell nicht ohne Entschädigung zu bleiben nach dem Grundsätze: Ohne Anmeldung keine Entschädigung. —88 Din für die Kaufmannschaft interessanter Schaden- ersatzprozeß, den ein Buchhalter einer Dresdner Firma gegen die letztere wegen ungenügender Heizung der Kontorräume angestrengt hatte, wurde vom Dresdner KaufmannSgericht zugunsten der beklagten Firma entschieden. Nach 8 62 de» Handelsgesetzbuches liegt dem Prinzipal die Pflicht ob, Vorrichtungen zu treffen, die die Gesundheit seiner Angestellten sicher stellen. Der Buch halter erkrankte eine» Tage» an einer Erkältung und blieb dem Geschäft fern. Er begab sich jedoch nicht in ärztliche Behandlung und war infolgedessen auch nicht in der Lage, den erforderlichen Nachweis über seine Erwerbsunfähigkeit vorzulegen. Die Firma zahlte dem Buchhalter während seiner Krankheit keinen Gehalt und mit einer diesbezüg lichen Klage wurde er derzeit vom Gericht abgewitsen. Nunmehr machte er geltend, er habe sich seine Krankheit wegen ungenügender Heizung des Kontor» zugezogen und verlangte au» ß 62 des Handelsgesetzbuches in einer neuen Klage 200 M. Schadenersatz. Zur Begründung seiner Ansprüche sührte er au», in dem Kontor sei zwar ein eiserner Ofen, ebenso genügend Kohlenvorrat vorhanden gewesen. E« sei auch bet Beginn der Kontorarbeit morgen» eingeheizt worden. Im weiteren verlaufe dr» TagrS sei aber der Ofen abgekühlt, die Temperatur sei gesunken und r» sei im Kontor kalt geworden. Die Lehrlinge hätten sich geweigert, nachzuheizen und den Handlungsgehilfen könne nicht zugemutet werden, den Ofen zu bedienen. Man habe sich auch nicht getraut, sich beim Chef zu be- schweren, da man sonst mit einer plötzlichen Kündigung hätte rechnen müssen. Die Iirmeninhaber stellten ganz energisch in Abrede, daß eine derartige Kündigung jemals hätte «intreten können nnd erbrachten den Nachweis, daß di« Lehrlinge beauftragt waren, lagßübrr den Ofen mit frischen Kohlen zu versehen. Eine Beschwerde der Buch- Halter hätte genügt, um sofort Abhilfe zu schaffen. Da» Gericht konstatierte auf Grund dieser Feststellungen, daß ein schuldhaftes versehen der beklagten Firma nicht vor ¬ liege und erkannte auf kostenpflichtige Abweisung der Schadenersatzklage. —* Kommenden Sonnabend, den 15. März a. c. wird die Sächsisch-Böhmische DampfschiffahrtS-Gesellschaft den Personen- und Frachtenverkehr auf der ge samten Strecke Leitmeritz—Dresden—Mühlberg aufnehmen. Der Fahrplan weist der Jahreszeit entsprechend bereit» reichliche Verbindungen auf und wird in Kürze — am 19. April d. I. — «ine weitere Ausdehnung erfahren. Die Bekanntgabe der Fahrzeiten erfolgt in der bekannten Weise. Die Verbindungen der neuen Fahrordnung sind wie in den vorhergrgangenen Jahren so auch Heuer unter möglichster Rücksichtnahme auf die Eisenbahnanschlüsse an de». Hauptstationen festgelegt wokden. — Rundreisebilletts, sowie alle sonstigen Abonnementseinrichtungen bleiben in Giltigkeit. Geheizte und gut ventilierte Kajüten bieten bei kühler und rauher Witterung, welche einen dauernden Auf enthalt auf Deck der Dampfer nicht ratsam erscheinen läßt, angenehme Unterkunft. — Speisen und Getränke jeder Art sind bei anerkannt bester Oualität für billige Preise zu haben; die Restaurationen unterstehen regel mäßiger Kontrolle und haben sämtliche Waren dem Proviant lager ber Gesellschaft zu entnehmen, welche den Einkauf nur von erstklassigen Firmen besorg». — Frachtgüter finden auch weiterhin bei gewöhnlichen Sätzen „Expreß-Eilgut- besörderung". Die Sächsische Staatseisenbahnverwaltung hat neuerdings Wagen 4. Klasse eingeführt, die weitgehendste Ansprüche befriedigen. An Stelle der seitherigen Kasten wagen sind Abteilwagen eingeführt, die an jeder Längsseite vier Seiteneingänge besitzen. Die gleichfalls vorhandenen Stirnwandcingänge sind zum Zwecke von Krankentransporten im Kriegsfälle eingefügt und blei ben für den gewöhnlichen Verkehr geschlossen. Dec Jnnenraum ist durch Zwischenwände in zwei Teile ge- trennt. Die Aborte sind mit Wasserspülung versehen. Jedes Abteil enthält 28 Sitz- und 8 Stehplätze. Zum leichteren Absehen von Traglasten sind an den Stirn wänden zwei Klapptische angebracht. Die Fenster sind niedriger angeordnet und gestatten von den Sitzplätzen aus eine freie Aussicht. > — Durch eine umfassende Aufklärungsarbeit, durch Erstattung von Strafanzeigen und durch Erhebung von Zivilklagen hat bereits manchem Darlehnsschwind - ler das Handwerk gelegt werden können. Neuerdings wird nun versucht, durch Mißbrauch der geuosscu- schaftlichen Firma Darlehnsschwindel zu betreiben. Genossenschaften crllären sich TarlehnSsuchenden bereit, ihnen das gewünschte Darlehen nach Erlangung der Mitgliedschaft unter günstigen Bedingungen zu gewäh ren. Sie erreichen dann zumeist, daß das Eintrittsgeld bezahlt und mit den 'Abzahlungen auf das Geschästsgut- yaben begonnen wird. Tarlchnsgewührungen erfolgen zumeist nicht, und die Zahlungen an Eintrittsgeld nnd Geschäftsguthabeu werden für Bemühungen > Ermitt lungen usw. behalten. Dabei können die Tarleynssuchen- den noch von Glück sagen, wenn sie nicht mehr als ihre Einzahlungen verlieren. Wenn sie nämlich als Mitglie- der ausgenommen sind und, wie cs dieser Tage bei einer Genossenschaftsbank geschehen ist, das Konkurs verfahren über die Genossenschaft eröffnet wird, lau fen sie Olefahr, noch zu erheblichen Nachschüssen heran gezogen zu werden. Tie gemeinnützigen Rechtsauskunfts stellen (Geschäftsstelle Lübeck, Parade 1) und die gemein nützigen Genossenschaften sind bemüht, jene» Schwindel- Unternehmungen nach Kräften cntgegenzuwirken. Wahr-
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